23. Jahrgang | Nummer 22 | 26. Oktober 2020

Countdown eines Zeitalters

von Wolfgang Schwarz

Die Gefahr eines Atomkrieges
ist so groß wie im Kalten Krieg.

Daniel Ellsberg

Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird das Zeitalter einer – wenn auch stets relativen – praktizierten nuklearen Vernunft zwischen den atomaren Supermächten USA und Russland, die seit Mitte der 1960er Jahre zu sicherheitspolitischer Vertrauensbildung, respektive -pflege geführt und sich in vertraglich vereinbarter atomarer Rüstungskontrolle sowie Abrüstung manifestiert hat, am 5. Februar 2021 endgültig enden. An diesem Tag wird das New START-Abkommen zwischen beiden Seiten aus dem Jahre 2010 auslaufen, sollten sich die Vertragspartner nicht zunächst wenigstens doch noch auf dessen Verlängerung verständigen.

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Begonnen hatte dieses Zeitalter bekanntlich weder nach den US-Kernwaffenangriffen auf Hiroshima und Nagasaki im August 1945 noch in den Folgejahren, obwohl Bernard Brodie, einer der Pioniere des nuklear-strategischen Denkens in den Vereinigten Staaten, bereits 1946 folgende Fundamentalerkenntnis formuliert hatte: „Es existiert keine […] Verteidigung gegen die Bombe, und die Möglichkeiten für die Zukunft sind äußerst gering.“ (An diesem Sachstand hat sich bis dato nichts geändert.) Durch die erfolgreichen Tests von thermonuklearen Sprengsätzen seitens der USA (1. November 1952; nichttransportable Versuchsanordnung, Sprengkraft: 10,4 Megatonnen) und der Sowjetunion (12. August 1953; transportabel, Sprengkraft: 400 Kilotonnen) hatte Brodies Diktum zwar zusätzliche Brisanz erlangt, doch blendeten die politisch-militärischen Entscheidungsträger auf beiden Seiten dies viele Jahre lang weitgehend aus und gaben sich stattdessen der Illusion hin, die von Brodie benannte Realität durch (komplett untaugliche, teils nachgerade lächerliche) Zivilschutz-Schimären aushebeln zu können. Zugleich wurde, zunächst vor allem von Washington, nuklear hochgerüstet, und Moskau zog nach – durchaus auch mal mit temporärem technologischem Vorteil, etwa bei interkontinentalen Trägerraketen (Stichwort: Sputnikschock, 4. Oktober 1957).

Am dieser Art sich entwickelnden nuklearen Wettrüsten vermochte auch das Einstein-Russel-Manifest einer Reihe renommierter internationaler Wissenschaftler von 1955 mit seiner Warnung, „dass ein Krieg mit H-Bomben der menschlichen Rasse ein Ende“ setzen könnte, nichts zu ändern.

Zum Katalysator einer sukzessiven Wende in Richtung praktizierter Vernunft wurde erst ein Ereignis im Oktober 1962, bei dem die nukleare Konfrontation der Supermächte von den Protagonisten auf beiden Seiten bis an den Rand der Apokalypse getrieben wurde und von dem einer der Hauptbeteiligten, der damalige US-Verteidigungsminister Robert McNamara, später sagte: „Wir standen so nah am nuklearen Abgrund. Wir haben den Atomkrieg nicht durch kluges Management verhindert, wir hatten Glück.“

Das war die Kuba-Krise, die dadurch ausgelöst wurde, dass die USA von 1959 an begonnen hatten, auf die Sowjetunion gerichtete, atomar bestückte ballistische Mittelstreckraketen vom Typ Jupiter (Reichweite knapp 2500 Kilometer, insgesamt 75 Flugkörper) in Italien und in der Türkei zu stationieren.

Ab 14. Oktober 1962 allerdings – an diesem Tage ordnete der damalige US-Präsident John F. Kennedy wieder einmal völkerrechtswidrige Spionageflüge über die Zuckerrohrinsel an – musste die Washingtoner Administration zur Kenntnis nehmen, dass die sowjetische Staats- und Parteiführung unter Nikita Chruschtschow sich für das alttestamentarische Auge um Auge, Zahn um Zahn entschieden hatte – nämlich zur klandestinen Aufstellung von atomaren ballistischen Mittelstreckenraketen der Typen SS-4 (Reichweite: über 2000 Kilometer) und SS-5 (Reichweite: 4500 Kilometer) auf Kuba – insgesamt über 60 Projektile mit Gefechtsköpfen zwischen 0,65 und 1,65 Megatonnen Sprengkraft. Daraufhin brach die Krise offen aus und spitzte sich außerordentlich schnell zu, denn Kennedy ordnete eine Seeblockade der Gewässer um Kuba an, die prompt zu einem Kommunikationsdesaster gegenüber Moskau geriet, und forderte den Gegner ultimativ zum Abzug der Raketen auf.

Bekanntermaßen wurde am 28. Oktober 1962 – man könnte sagen: in letzter Minute – eine einvernehmliche Lösung gefunden, zu der beide Seiten beitrugen. Wobei die UdSSR in Vorleistung ging: zuerst wurden die sowjetischen Projektile abgezogen; die USA folgten (vereinbarungsgemäß) etliche Monate später.

Im Nachgang wurde maßgeblichen Entscheidungsträgern auf beiden Seiten klar, dass die akute Zuspitzung während der Krise ihrer Kontrolle auch ohne Weiteres hätte entgleiten können – siehe McNamara –, und dass im existenziellen Eigeninteresse Vergleichbares künftig möglichst ausgeschlossen werden musste. Da dies jedoch nur kooperativ und einvernehmlich zu bewerkstelligen sein würde, schlug die Stunde vertraglich vereinbarter atomarer Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie (wenn auch erst in den 1990er Jahren) selbst einseitiger Reduzierungsschritte – mit folgenden Marksteinen:

  • August 1963: Die UdSSR, die USA und Großbritannien einigen sich auf ein Atomteststopp-Abkommen.
  • Juli 1968: Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Atomwaffensperrvertrag) wird von den USA, der UdSSR und Großbritannien unterzeichnet und tritt 1970 in Kraft.
  • Mai 1972: Unterzeichnung des Vertrages zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen gegen ballistische Flugkörper (Anti-Ballistic Missile/ABM-Vertrag) und des SALT-I-Vertrages (Strategic Arms Limitation Talks, Verhandlungen über die Begrenzung strategischer Waffen) zwischen der UdSSR und den USA.
  • Juni 1973: Abschluss des Abkommens zur Verhinderung eines Nuklearkriegs zwischen den USA und der UdSSR.
  • Juni 1979: Unterzeichnung des SALT-II-Vertrags zwischen der UdSSR und den USA, der weitere quantitative und qualitative Beschränkungen strategischer Waffensysteme vorsieht.
  • November 1985: Gipfeltreffen von US-Präsident Ronald Reagan und KPdSU-Generalsekretär Michail Gorbatschow in Genf; in der gemeinsamen Erklärung heißt es, „dass ein Atomkrieg nicht gewonnen werden kann und niemals ausgefochten werden darf“.
  • Dezember 1987: Unterzeichnung des sowjetisch amerikanischen INF-Vertrages (Intermediate Range Nuclear Forces, Nuklearstreitkräfte mittlerer Reichweite).
  • Juli 1991: Die USA und die UdSSR unterzeichnen das START-I-Abkommen (Strategic Arms Reduction Talks, Verhandlungen zur Reduzierung der strategischen Waffen).
  • September 1991: US-Präsident George Bush verkündet eine einseitige Abrüstungsinitiative: Die USA würden alle landgestützten taktischen Nuklearwaffen vernichten sowie die seegestützten taktischen Nuklearwaffen von Schiffen und U-Booten abziehen und zum Teil zerstören.*
  • Januar 1993: Russland und die USA unterzeichnen das START II- Abkommen.
  • September 1996: Umfassender Teststoppvertrag, der jegliche Art von Nuklearwaffentests und andere Formen von Nuklearexplosionen verbietet. (Bislang von über 150 Staaten ratifiziert, nicht jedoch von den USA.)
  • Mai 2002: Die USA und Russland unterzeichnen den SORT-Vertrag (Strategic Offensive Reduction Treaty, Vertrag zur Reduzierung der strategischen Offensivwaffen.
  • April 2010: Russland und die USA unterzeichnen den New START-Vertrag.**

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Grundlage – Dreh- und Angelpunkt – dieses schrittweisen Prozesses war der Abschluss des ABM-Vertrages von 1972, der die Abwehrmöglichkeiten der Kontrahenten gegen ballistische Interkontinentalraketen zunächst auf jeweils zwei regional eingegrenzte Bereiche und später auf lediglich einen mit maximal 100 Abschussvorrichtungen beschränkte und dadurch beiden Seiten ihre nukleare Vergeltungsfähigkeit im Falle eines atomaren Angriffs, die sogenannte Zweitschlagsfähigkeit, gewährleistete. Durch die somit gesicherte gegenseitige Vernichtung (Mutual Assured Destruction, MAD) – es galt: wer zuerst schießt, stirbt als zweiter – wurde die Auslösung eines thermonuklearen Krieges durch vorsätzlichen Erstschlag zur Enthauptung und Entwaffnung der anderen Seite praktisch ausschlossen (siehe Das Blättchen 4/2009).

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Als weiterer Meilenstein und Durchbruch auf dem Wege zur generellen Beendigung des Kalten Krieges gilt bis heute der sowjetisch-amerikanische INF-Vertrag von 1987, der zur Beseitigung einer ganzen Familie nuklearer Trägersysteme aus den Arsenalen der UdSSR und der USA und zu deren künftigem Verbot (einschließlich dem der zugehörigen Startgeräte) führte – nämlich von landgestützten Mittelstreckenwaffen mit Reichweiten von 500 bis 5500 Kilometern. Bis 1991 rüsteten Washington 846 und Moskau 1846 entsprechende Trägersysteme ab. Eine Verpflichtung zur Beseitigung der zugehörigen Sprengköpfe bestand nicht.

Rüstungskontrollpolitisch selten hinreichend gewürdigt wurde der Sachverhalt, dass die Sowjetunion dabei eine gravierende Ungleichbehandlung zu ihren Ungunsten akzeptierte – luft- und seegestützte Mittelstreckensysteme im Rahmen der Reichweitenfestlegung des INF-Vertrages, über die Moskau damals nicht, Washington in Gestalt von Cruise Missiles (Reichweite bis zu 2500 Kilometer) aber sehr wohl verfügte, blieben bei diesem Abkommen unberücksichtigt.

Die USA stellten ihre seegestützten nuklearen Mittelstreckensysteme in den 1990er Jahren außer Dienst; seit einigen Jahren laufen Debatten, sie wieder einzuführen.

Russland verfügt zwischenzeitlich sowohl über luft-, als auch seegestützte, auch nuklearfähige Cruise Missiles. Auf eines dieser Systeme – seegestützt, nuklear armierbar, zum Angriff gegen Landziele, Reichweite bis 2500 Kilometer –, das in den USA unter der Bezeichnung SS-N-30 Kalibr läuft, wird noch zurückzukommen sein.

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Im Ergebnis all dessen sind die Bestände strategischer und taktischer (einsatzbereiter oder kurzfristig aktivierbarer zuzüglich derzeit zur Abrüstung vorgesehener) Kernwaffen der beiden Supermächte, die ihre Maxima in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre (USA: über 31.000) und Mitte der 1980er Jahre (Sowjetunion: über 40.000) erreicht hatten, auf mittlerweile – Stand 2020 – USA 5800 (davon 1750 aktiv) und Russland 6370 (davon geschätzte 1570 aktiv) reduziert worden.

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Gleichwohl trug die praktizierte nukleare Vernunft, die diesen Abbau herbeigeführt hat, stets relativen Charakter – und zwar in mehrfacher Hinsicht:

  • Den Antipoden ging es – für die Sowjetunion mit Ausnahme der Gorbatschow-Zeit ab 1985 – seit Beginn der nuklearen Vertrauensbildung, Rüstungskontrolle und Abrüstung ab Mitte der 1960er Jahre immer primär darum, das Risiko nuklearer Vernichtung für die eigene Seite möglichst auszuschalten.
  • Zugleich ging es den Supermächten jedoch zu keinem Zeitpunkt – ebenfalls mit Ausnahme der Sowjetunion in der Gorbatschow-Zeit – darum, den Geist wieder in die Flasche zu zwingen, also Kernwaffen grundsätzlich zu ächten und zu beseitigen und damit ihrer Verpflichtung aus Artikel VI des Atomwaffensperrvertrages nachzukommen: „Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.“
    Die gemeinsame sowjetisch-amerikanische Grundhaltung, den eigenen nuklearen Status letztlich nicht zur Disposition zu stellen, schlug sich 2016 – beide Seiten waren schon wieder sichtlich verfeindet – in einer konzertierten Frontstellung gegen den Abschluss des internationalen Atomwaffenverbotsvertrages im Rahmen der UNO nieder (siehe Das Blättchen 23/2016). Dazu passt, wie AP dieser Tage meldete, dass Washington aktuell Druck auf jene Staaten ausübt, die diesen Vertrag unterzeichnet oder sogar schon ratifiziert haben: sie sollen ihre „Ratifizierungs- oder Beitrittsurkunde zurückziehen“.***
  • Auch während der Jahrzehnte der Begrenzung und später der Reduzierung der strategischen Offensivwaffen lief das technologische Wettrüsten zwischen beiden Seiten ungebremst weiter, wobei in der Regel die USA die Nase vorn hatten – etwa bei der Einführung von Mehrfachsprengköpfen (MIRV) oder von im Endanflug manövrierbaren Sprengköpfen (MARV) – und die Sowjetunion nachzog.
  • Aufseiten der USA gab es praktisch von Beginn des militärischen Atomzeitalters an bis in unsere Tage immer wieder strategische Debatten und Denkschulen, konzeptionelle Konstrukte (Counterforce, „Victory is possible“ und andere mehr) sowie rüstungstechnologische Zäsuren (wie etwa die Erreichung der Punktzielfähigkeit von land- und seegestützen ballistischen Interkontinentalraketen) in Richtung nuklearer Kriegführungs- und Siegfähigkeit gegenüber der UdSSR (siehe Das Blättchen 6/2020) sowie in Richtung einer tatsächlichen Handhabbarkeit von Kernwaffen in militärischen Auseinandersetzungen, auch mit Nichtnuklearstaaten (etwa durch Minimierung von Kollateralschäden, Stichworte: Neutronenwaffe und Mininukes).
    Erinnert sei hier nur an die berüchtigte Präsidenteninitiative PD-59 vom 25. Juli 1980, als Jimmy Carter im Weißen Haus residierte. Der Pulitzerpreisträger Thomas Powers vermerkte dazu 1985: „Es ist […] bekannt, dass die US-Kriegsplanung während der Carter-Administration einen entscheidenden Schritt in Richtung auf ‚Kriegführungs‘-Strategien gemacht hat, kulminierend in der Präsidentendirektive 59.“ Als das entsprechende Dokument nach Ablauf der 30-jährigen Geheimhaltungsfrist zugänglich wurde, kommentierte William Burr, Senior Analyst am National Security Archive in Washington: „PD-59 zeigt, dass die Vereinigten Staaten sich tatsächlich darauf vorbereiteten, einen Nuklearkrieg mit der Hoffnung zu führen, ihn durchzustehen.“
    Für die Sowjetunion ist eine vergleichbare Linie bisher nicht dokumentiert. Allerdings gab sich mindestens deren oberste Militärführung während des Kalten Krieges dem Wahn hin, in einem thermonuklearen Weltkrieg obsiegen und mithin die Systemauseinandersetzung gegebenenfalls auf diesem Wege zugunsten des Ostens entscheiden zu können. Diesem „historischen Optimismus“ verlieh Marschall Nikolai Orgakow, von 1977 bis 1984 Chef des Generalstabes der Sowjetischen Armee, noch zu Beginn der 1980er Jahre folgendermaßen Ausdruck: Ein „neuer Weltkrieg würde, falls es den aggressiven Kräften des Imperialismus doch gelingen sollte, ihn zu entfesseln, der entscheidende Zusammenstoß der beiden entgegengesetzten Systeme sein. Er würde alle Kontinente der Welt erfassen und von den Koalitionsgruppierungen der Streitkräfte mit den entscheidendsten Zielstellungen unter Einsatz des gesamten Arsenals der Mittel des bewaffneten Kampfes geführt werden.“
  • Mitte der 1980er Jahre wurde in der Sowjetunion ein Atomwaffen-Einsatzsystem namens Perimetr (inoffiziell Mjortwaja Ruka – tote Hand, anglisiert: Dead Hand) genannt, in Dienst gestellt. Eine Art Weltuntergangsmaschine (Doomsday Machine – darauf ausgelegt, beim Ausfall der politischen und militärischen Führung des Landes infolge eines Atomangriffs die nukleare Vergeltung automatisch auszulösen. Es gibt Hinweise darauf, dass dieses System weiter in Funktion und in den letzten Jahren modernisiert worden ist (siehe Das Blättchen 24/2019).

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Der bereits erwähnte enorme Abbau von strategischen und taktischen Kernwaffen der beiden Supermächte im Vergleich zu ihren jeweiligen Höchstständen hat die militärische Bedrohung der Existenz der menschlichen Zivilisation zweifellos deutlich verringert. Grundsätzlich aufgehoben wurde sie jedoch nicht.

Durch US-amerikanische, etwas später auch sowjetische Studien ist seit der ersten Hälfte der 1980er Jahre bekannt, dass Kernwaffen im Falle ihres Einsatzes gegen Landziele – vor allem Großstädte sowie Industrie- und Militäranlagen – so gigantische Mengen an Staub-, Asche- und Rußpartikeln in die Atmosphäre schleudern und durch die dortigen natürlichen Zirkulationsprozesse global verbreiten würden, dass ein erheblicher Teil des Sonnenlichtes die Erdoberfläche nicht mehr erreichen könnte. Die Folge wäre eine länger anhaltende, regional zwar unterschiedlich ausgeprägte, in jedem Fall jedoch großflächige Abkühlung an der Erdoberfläche mit katastrophalen, ja existenziellen Konsequenzen für höhere Formen organischen Lebens. Das Phänomen wird seither als nuklearer Winter bezeichnet.

Die Ergebnisse der früheren Studien sind vor wenigen Jahren durch erneute Untersuchungen mittels inzwischen sehr viel präziserer Klimamodelle und leistungsfähigerer Computer nicht nur bestätigt, sondern konkretisiert worden. Dazu fasste O. W. Toon, einer der bereits vor fast 40 Jahren beteiligten US-Wissenschaftler, zusammen: „Wir stellten […] fest, dass die prognostizierten Auswirkungen eines nuklearen Konflikts noch weitaus länger spürbar wären als ursprünglich gedacht – nämlich mindestens zehn Jahre lang.“

Toon und R. Turco, ein weiterer Mitstreiter bei den früheren Untersuchungen, nahmen dies zum Anlass, die Auswirkungen eines regionalen Atomkriegs auf die globale Umwelt abzuschätzen. Als Testfall diente eine angenommene Auseinandersetzung zwischen Indien und Pakistan. Das Fazit der Analyse: „Schon die Folgen eines potenziellen Konflikts […], bei dem 100 Atombomben über Städten und Industriegebieten zum Einsatz kämen […], wären für die ganze Welt fatal. Die Explosionen und ihre Folgewirkungen würden so viel Rauch in die Atmosphäre befördern, dass global die Landwirtschaft lahmgelegt wäre. Selbst in Ländern fern des Konfliktgebiets würde dies unzählige Menschenleben fordern.“ Bis zu eine Milliarde Menschen, deren Nahrungsmittelversorgung bereits heute unzureichend ist, wären vom Hungertod bedroht.

Eine entsprechende Gefahr geht von den im Vergleich zu Indien und Pakistan sehr viel größeren nuklearen Potenzialen der USA und Russlands also weiterhin aus.

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Das jetzt immer wahrscheinlicher werdende endgültige Aus des Zeitalters der praktizierten, weil vertraglich (inklusive ausgefeilter Verifikationsregeln) untersetzten nuklearen Vernunft zwischen den atomaren Supermächten war seit langem absehbar und ein Prozess sukzessiver Erosion der Substanz dieses Zeitalters seit Jahren im Gange.

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Den entscheidenden Paradigmenwechsel vom bisherigen Standard des wechselseitigen Interessenausgleichs im Wege gegenseitiger Kompromisse hin zu einseitigem Agieren mit offener Brüskierung der strategischen Interessen der Gegenseite haben die USA am 13. Juni 2002 vollzogen: Washington kündigte unilateral den ABM-Vertrag, um künftig umfassender, als in diesem Abkommen erlaubt, Raketenabwehrsysteme stationieren zu können.

Die offizielle Begründung lautete, dass man sich angesichts der zunehmenden Aufrüstung solcher Staaten wie Nordkorea und Iran im Bereich ballistischer Trägerraketen nicht länger die Hände binden wolle.

Im russisch-amerikanischen Verhältnis war dieser Schritt ein destabilisierender Game Changer, denn Moskau sieht dadurch – wie schon einmal in der ersten Hälfte der 1980er Jahre im Zusammenhang mit dem SDI-Projekt des damaligen US-Präsidenten Ronald Reagan (siehe Das Blättchen 14/2013) – seine Zweitschlagsfähigkeit gefährdet.

Eine Sichtweise, die im Rahmen üblichen nuklearstrategischen Abschreckungsdenkens durchaus nachvollziehbar ist. Denn Experten sind sich einig, dass die heutigen Raketenabwehrsysteme der USA von ihren technischen Parametern und ihrer dislozierten Anzahl her im Falle eines massiven atomaren Angriffes mit hunderten von land-, see- und luftgestützten Trägersystemen von vernachlässigenswert begrenzter Schutzwirkung wären. Es sind darüber hinaus derzeit auch keine technologischen Entwicklungen erkennbar, die daran selbst auf mittlere bis längere Sicht etwas ändern könnten.

Anders läge der Fall allerdings, wenn der Betreiber von Raketenabwehrsystemen selbst überraschend angriffe und einen Großteil der nuklearen Offensivwaffen Russlands vernichtete. Schlüge Moskau in einem solchen Fall mit einer nurmehr stark reduzierten Restvergeltung zurück, wären Raketenabwehrpotentiale womöglich das Mittel, um diese Restvergeltung zu neutralisieren.

Russland hat inzwischen seine militärischen Gegenmaßnahmen mit einer Verve in Gang gesetzt, als könnte solch ein bisher nur hypothetisches Szenarium bereits in nächster Zeit in den Bereich des praktisch Möglichen rücken. Und Moskau hat dabei seinerseits ebenfalls einen destabilisierenden Game Changer ins Spiel gebracht – strategische Hyperschallwaffen, die mit so extremer Geschwindigkeit (von russischer Seite ist von bis zu Mach 27 die Rede) angreifen, dass damit jede Raketenabwehr heillos überfordert wäre. Als der russischen Präsident Wladimir Putin am 1. März 2018 sechs neue strategische Waffensysteme (darunter Hyperschallflugkörper), „die wir als Antwort auf den einseitigen Rückzug der Vereinigten Staaten von Amerika aus dem ABM-Vertrag und auf die Stationierung ihrer Raketenabwehrsysteme […] schaffen“, der Öffentlichkeit präsentierte (siehe Das Blättchen 8/2018), betonte er dementsprechend, dass diese neuen Systeme „unbezwinglich für alle bestehenden oder künftigen Raketen- und Luftabwehrsysteme“ seien.

Seither wird der letztere Aspekt praktisch bei jedem offiziellen Medientermin, der eines dieser Systeme betrifft, jeweils gesondert herausgestrichen. So etwa im Zusammenhang mit der Truppenindienststellung des strategischen Raketensystems „Avangard“ bei einer Raketendivision in der zentralrussischen Region Orenburg 1500 Kilometer südöstlich von Moskau am 27. Dezember 2019. Putin höchstselbst verkündete: „Diese Zukunftswaffe kann sowohl bestehende als auch jegliche künftige Raketenabwehr überwinden.“ Aufgrund von Mach 27.

Die äußerst negative Konsequenz im Hinblick auf die strategische Stabilität zwischen Russland und den USA resultiert dabei aus einer extremen Verkürzung der Vorwarnzeit – von bisher 20 bis 30 Minuten bei herkömmlichen ballistischen Interkontinentalraketen auf nur noch zwei bis drei Minuten. Damit wird etwa im Falle technischer Störungen in Frühwarnsystemen oder bei unautorisiertem Start eines entsprechenden Systems jene notwendige Zeitspanne nicht mehr gegeben sein, in der zum Beispiel einer der gefährlichsten Momente des Kalten Krieges „entschärft“ werden konnte, bevor der Gegenschlag und damit wahrscheinlich die allgemeine thermonukleare Eskalation ausgelöst wurde: Als am 26. September 1983 ein sowjetisches Frühwarnsystem den Start amerikanischer Raketen anzeigte, verzögerte der diensthabende Offizier die Einleitung des Gegenschlages um jene entscheidenden 15 Minuten, deren es bedurfte, um ein technisches Versagen im eigenen System festzustellen.

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Den nächsten Stützpfeiler der vertraglichen nuklearen Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur zwischen den USA und Russland kippte Washington – nach vorangegangen jahrelangen Querelen, die bereits zu Beginn der 2000er Jahre eingesetzt hatten und in deren Mittelpunkt gegenseitige Vorwürfe im Hinblick auf Vertragsverletzungen standen, – am 1. Februar 2019 durch den offiziellen Ausstieg aus dem INF-Vertrag. Moskau folgte wenig später.

Amerikanische Fernaufklärungssysteme hatten einen neuen landgestützten russischen Marschflugkörper (US-Bezeichnung: SSC-8, russische Bezeichnung: 9M729) ausfindig gemacht, dessen äußere Abmessungen Übereinstimmung mit dem seegestützten Typ SS-N-30 Kalibr aufwiesen, dessen Reichweite mit 2500 Kilometern bekannt war. Seegestützt und somit nicht vom INF-Vertrag erfasst, war diese Reichweite rüstungskontrollpolitisch unbedenklich. Nicht aber landgestützt. Vor diesem Hintergrund hatte die Obama-Administration Moskau im Jahre 2014 mit dem Vorwurf konfrontiert, damit gegen den INF-Vertrag zu verstoßen.

Zur Zuspitzung dieser Angelegenheit nicht unerheblich beigetragen hat, dass Moskau die Existenz des Flugkörpers erst bestritt, dann doch zugab (verbunden mit der Erklärung, dass dessen Reichweite unter 500 Kilometer läge und mithin vertragskonform sei) und ein wirkliches Angebot zur Klärung des Streitfalls erst unterbreitete, als es praktisch zu spät war. Da hatte die Trump-Administration bereits ein Ultimatum formuliert.

Rückblickend lässt sich feststellen, dass die russische Vorgehensweise – ebenso wie der spätere diplomatische Eiertanz, nachdem die USA ihre Vorwürfe öffentlich gemacht hatten – keine sicherheitspolitische Sternstunde markierte: Offenbar war entschieden worden, einen einsatzfähigen seegestützten Marschflugkörper (SS-N-30 Kalibr) start- und steuerungstechnisch so umzumodeln, dass er auch bei den Landstreitkräften in Dienst gestellt werden konnte, und im Übrigen dessen Reichweite lediglich durch eine geringere Treibstoffausstattung auf INF-Vertrags-Kompatibilität zu bringen.****

Parallel legten allerdings auch die USA keine wirkliche Bereitschaft an den Tag, russische Klagen über amerikanische Verletzungen des INF-Vertrages aus der Welt zu räumen. Im Kern ging es dabei darum, dass die von den USA auf ihrem Raketenabwehrstützpunkt in Rumänien (und demnächst in Polen) eingesetzten Startcontainer des Systems Aegis Ashore auch zum Abschuss von offensiven Marschflugkörpern geeignet seien (siehe Das Blättchen 4/2019 und 5/2019). Die USA dementierten zwar wiederholt, führten dann aber – nur „15 Tage nach dem Auslaufen des INF-Vertrages“, so der stellvertretende russische Außenminister Sergej Rybakow – einen ersten Test eines landgestützten, nicht INF-vertragskonformen Marschflugkörpers mittels eines Aegis Ashore-Startcontainers durch „und bestätigten damit materiell“, so Rybakow weiter, „dass wir absolut Recht hatten“.

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Ein Experte wie Daniel Ellsberg (Pentagon Papers, 1971) meint, die Atomkriegsgefahr sei inzwischen wieder ebenso groß wie zuzeiten des Kalten Krieges. Er steht mit dieser Auffassung keineswegs allein. Scott Ritter, ehemals als Offizier für Aufklärung der US-Marineinfanterie in die Überprüfung der Umsetzung des INF-Vertrages involviert und von 1991 bis 1998 Waffen-Chefinspekteur der UNO im Irak, kam nach einer entsprechenden Analyse zu dem Ergebnis, dass „es keine übertriebene Schlussfolgerung [wäre], dass die Bedrohung durch einen Atomkrieg zwischen den USA und Russland die höchste seit Able Archer ’83 ist“.

Folgende weitere Indizien weisen ebenfalls in diese Richtung:

  • Auf beiden Seiten sind umfangreiche Modernisierungsprogramme über das gesamte Spektrum der jeweiligen Triaden strategischer Offensivwaffen (land-, see- und luftgestützt) im Gange.
  • Bereits seit 2002 verfolgen die USA mit Conventional Prompt Global Strike (CPGS) ein Konzept, binnen Minuten bis weniger Stunden nahezu jedes Ziel auf dem Globus mit konventionellen Sprengköpfen auf ballistischen, auch interkontinentalen Trägerraketen zerstören zu können, darunter gehärtete Silos landgestützter Interkontinentalraketen und tief verbunkerte Ziele wie militärische Führungseinrichtungen (siehe Das Blättchen 18/2020). Das ist um so besorgniserregender, als im offiziellen Missile Defense Review der Trump-Administration von 2019 die Rede von „pre-launch attack operations capabilities for missile defense“ die Rede ist – mithin von Fähigkeiten, gegnerische Raketen schon vor deren Start, vulgo mit einem Überraschungsangriff, auszuschalten.
    Entsprechende konventionelle Gefechtsköpfe auf ballistischen Raketen, die zugleich die Unterscheidbarkeit von konventionellen und nuklearen Waffen aufheben würden, sollen in wenigen Jahren auf US-Atom-U-Booten stationiert werden.
    Am 7. August 2020 publizierte Krasnaja Swesda, das Zentralorgan des russischen Verteidigungsministeriums, mit ausdrücklichem Bezug auf diese Entwicklungen die Warnung, dass künftig jede Russland oder seine Verbündeten angreifende ballistische Rakete als „Rakete mit Nuklearladung eingestuft“ und „Antworthandlungen“ entsprechend ausfallen würden.
  • Donald Trump (noch als Präsidentschaftskandidat) hat seine außenpolitischen Berater nicht nur mit der Frage geschockt: „Wenn wir Atomwaffen haben, warum setzen wir sie nicht ein?“, sondern duldet heute unter seinen führenden Militärs einen General wie Tod Wolters, US-Oberbefehlshaber für Europa (SACEUR), der bei einer Anhörung im US-Senat im Februar 2020 die Frage der Senatorin Debbie Fischer, ob ein Verzicht auf die Option des nuklearen Ersteinsatzes ein denkbarer Schritt sei, nicht nur verneinte, sondern hinzusetzte: Er sei ein „Fan“ des flexiblen nuklearen Ersteinsatzes.
  • Im März 2018 hat Präsident Putin die internationalen Öffentlichkeit wissen lassen, dass er für den Fall eines nuklearen Angriffs auf Russland das nachfolgende atomare Armageddon klar vor Augen hat: „Ich möchte Ihnen etwas sagen, und ich möchte, dass dies hier und in der ganzen Welt bekannt ist.“ Putin bezog sich dabei auf nukleare Vergeltung: „Die Entscheidung, Atomwaffen einzusetzen, kann nur dann getroffen werden, wenn unser Raketenwarnsystem nicht nur den Abschuss von Raketen entdeckt, sondern auch eine genaue Vorhersage über deren Flugbahn und den Zeitpunkt, wann die Sprengköpfe auf Russland fallen, berechnen kann.“ Dann aber würde es einen Gegenschlag geben – geeignet, die Menschheit zu vernichten. Und Putin weiter: „Als Bürger Russlands, als Oberhaupt der russischen Nation, möchte ich fragen: Wozu brauchen wir eine Welt, wenn Russland aufhört zu existieren?“
    Im Oktober desselben Jahres äußerte sich der russische Präsident ähnlich martialisch: „Der Aggressor muss wissen, dass eine Vergeltung unvermeidlich ist, dass er vernichtet wird. Und wir… Wir werden Opfer dieser Aggression sein. Wir kommen als Märtyrer in den Himmel. Und sie krepieren einfach, weil sie nicht einmal die Zeit haben werden, Reue zu zeigen.“
  • Bereits vor zwei Jahren hat Russland den USA den Vorschlag unterbreitet, das gemeinsame Bekenntnis Gorbatschow-Reagan von 1985 in Sachen Atomkrieg zu erneuern und die Bereitschaft dazu seither mehrfach wiederholt. Ohne jegliche Reaktion seitens Washington, was den russischen Außenminister Sergej Lawrow unlängst zu der Bemerkung veranlasste: „Wir sind […] besorgt über die zweijährige Weigerung der USA, das Grundprinzip zu bekräftigen, […] dass es in einem Atomkrieg keine Gewinner geben kann und er daher niemals entfesselt werden sollte.“
  • Am 4. Februar 2020 hat das Pentagon bestätigt, dass die USA den niedrigkalibrigen Atomsprengkopf W76-2 (Sprengkraft, geschätzt: fünf Kilotonnen) auf U-Boot-gestützten ballistischen Raketen (SLBM) vom Typ Trident-II in Dienst gestellt haben (siehe Das Blättchen 4/2020).
    Damit wird einerseits für die russische Frühwarnaufklärung die Unterscheidbarkeit zwischen „bloß“ taktischen und strategischen atomaren Waffen aufgehoben.
    Und andererseits wird auch nach Auffassung von US-Experten durch derartige Mininukes die nukleare Hemm- und Einsatzschwelle gefährlich abgesenkt. Mit den Worten von Scott Ritter: Solche Waffen seien eine Einladung „zur globalen Vernichtung […] – weil ihre verminderte, aus technischer Sicht in der Tat ‚kontrollierte‘ Sprengkraft prinzipiell die Hemmschwelle zum Einsatz von Nuklearwaffen aufseiten der USA schwächt“.
  • Im Mai 2020 hat Washington offiziell seine Absicht verkündet, einseitig auch noch den Open Skies-Vertrag verlassen zu wollen, der dafür eine Frist von sechs Monaten setzt. Der Vertrag galt seit 1992, dem Jahr seines Abschlusses, als Schlussstrich unter den Kalten Krieg. Seit seinem Inkrafttreten im Jahre 2002 gestattete er allen 35 Vertragsparteien, jährlich eine bestimmte Anzahl angemeldeter militärischer Überwachungsflüge über dem Territorium anderer Vertragsparteien vorzunehmen, um festzustellen, ob rüstungskontrollpolitische Verpflichtungen erfüllt und militärischen Fähigkeiten hinreichend transparent gemacht werden. Eine „multilaterale, vertrauensbildende Maßnahme, die dazu beitragen soll, dass kein Staat sich unnötigerweise bedroht fühlt“, wie es der jüngst verstorbene Otfried Nassauer vor wenigen Wochen in diesem Magazin.

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Und nun steht mit dem New START-Vertrag – Trump hatte ihn bereits zu Beginn seiner Amtszeit als „schlechten Deal für die USA“ abqualifiziert – das letzte Relikt eines Zeitalters, das angesichts der hier aufgeführten Sachverhalte und Entwicklungen eigentlich bereits als beendet betrachtet werden muss, ebenfalls zur Disposition. Sollte der Vertrag ersatzlos auslaufen, so Daryl G. Kimball, Executive Director der US-amerikanischen Arms Control Association, würde dies „die Tür zu einem immer gefährlicheren und kostspieligeren globalen nuklearen Wettrüsten öffnen“. Erstmals seit fast 50 Jahren wären die atomaren Arsenale der USA und Russlands damit keinerlei Limitierungen unterworfen.

Russland hat bekanntlich seine Bereitschaft erklärt, den Vertrag um fünf Jahre zu verlängern, und zwar ohne Vorbedingungen und Veränderungen. Auch eine Verlängerung um ein lediglich ein Jahr hat Putin angeboten, um ein Zeitfenster für Verhandlungen zu schaffen. Vergeblich.

Die Trump-Administration macht ihre Zustimmung zu einer Verlängerung von New START davon abhängig, dass beide Präsidenten zuvor ein verbindliches Rahmenkonzept vereinbaren, das festlegen soll, dass jeder künftige Vertrag:

  • auch China einbeziehen müsse;
  • die taktischen Kernwaffen ebenfalls einzubeziehen habe und
  • Korrekturen am angeblich unzulänglichen Überwachungs- und Verifikationssystem von New START***** vornehmen müsse.

Sollte Russland diese Forderungen nicht akzeptieren, so Marshall Billingslea, Trumps Sonderbotschafter für Rüstungskontrolle, „werden wir sehr gerne weitermachen […] ohne die START-Beschränkungen“.

Was die Multilateralisierung eines künftigen Vertrages anbetrifft, stände Moskau dem nicht entgegen, wenn neben China auch Frankreich und Großbritannien einbezogen würden. Das lehnt die Trump-Administration strikt ab.

Gegen eine Einbeziehung taktischer Kernwaffen hat Russland keine grundsätzlichen Einwände, wenn die USA bereit wären, zuvor ihre entsprechenden noch in Europa stationierten Systeme auf nationales Territorium zurückzuziehen, wie Russland das bereits Anfang der 1990er Jahre getan hat. Das lehnt die Trump-Administration ebenfalls strikt ab.

Russland seinerseits wünscht, bei künftigen Verhandlungen und Vereinbarungen die strategischen Raketenabwehrkapazitäten mit zu berücksichtigen, stößt damit jedoch bei der Trump-Administration ebenfalls auf taube Ohren.

Angesichts dieser weit auseinanderliegenden Positionen sah der russische Außenminister Lawrow Mitte Oktober 2020 „keine wirklichen Aussichten“ für eine Verlängerung von New START.

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Sollten die US-Präsidentschaftswahlen am 3. November von Joseph Biden mit einem sehr deutlichen Vorsprung gewonnen werden und es diesem gelingen, sein Amt rechtzeitig vor Ablauf von New START anzutreten, könnte er den Vertrag, wie er dies im Wahlkampf versichert hat, doch noch verlängern. Dann würde sich in der dadurch gewonnenen Atempause erweisen müssen, ob beide Seiten tatsächlich zur Rückkehr zu praktizierter nuklearer Vernunft bereit sind.

Sicher erscheint das allerdings keineswegs.

Abgeschlossen am 22. Oktober 2020.

* – In der Folge wurden ungefähr 3.500 taktische Nuklearwaffen aus westeuropäischen NATO-Staaten abgezogen. Allerdings verblieb ein Rest von etwa 150 frei fallenden Bomben bis heute in Belgien, Deutschland, Italien, den Niederlanden und der Türkei. Diese „Veteranen“ sollen in nächster Zeit durch ein neues Modell mit der Typenbezeichnung B61-12 ersetzt werden, dass durch seine Lenkbarkeit und Treffgenauigkeit (Streukreisradius unter 30 Meter) die vormals taktischen Systeme zu strategischen machen wird (siehe Das Blättchen 17/2011).

** – Der Vertrag begrenzte die Anzahl der atomaren Sprengköpfe beider Seiten auf strategischen Trägersystemen (landgestützten Interkontinentalraketen, U-Boot-gestützten Interkontinentalraketen und Langstreckenbombern) von zuvor noch 2200 auf je 1550 Stück und halbierte die Anzahl der entsprechenden Trägersysteme auf je 700 aktive plus 100 in Reserve. Die Ratifizierung im US-Senat stellte der damalige US-Präsident Barack Obama sicher, indem er parallel einer kompletten Modernisierung des amerikanischen Nuklearwaffenarsenals zustimmte, die nach Angaben des Monterey Institutes binnen 30 Jahren etwa eine Billion Dollar kosten wird. Obama selbst verfügte bereits für das US-Haushaltsjahr 2016 eine über 10-prozentige Erhöhung der Finanzmittel zur Kernwaffenmodernisierung, die mit 8,85 Milliarden Dollar dem Höchststand während des Kalten Krieges, 1985 unter Reagan, entsprachen.

*** – Hintergrund: Die Anzahl jener Staaten, die ratifiziert haben, nähert sich der vertraglich vereinbarten Marge von 50, die das Abkommen international in Kraft setzt. Das könnte schon in Kürze der Fall sein.

**** – Das zumindest legt die späte Einlassung von General Michail Matwejewski, Leiter der russischen Raketen- und Artilleriestreitkräfte, nahe, dass Flugkörper des Typs 9M729 ausschließlich unter Werksbedingungen mit Sprengköpfen und mit Festtreibstoff-Kartuschen ausgestattet werden könnten, was eine nachträgliche Erhöhung ihrer Reichweite technisch unmöglich mache. Wörtlich erklärte Matwejewski im Januar 2019: „Die Masse des Treibstoffs begrenzt die konstruktionsbedingte maximale Reichweite der Flugkörper, vorgegeben durch die Anforderungen des [INF-]Vertrages. Sie werden in speziellen Containern an die Truppen geliefert. Eine Änderung des Treibstoffgewichts und eine Neuausstattung der Flugkörper mit Treibstoff sind unter Bedingungen des militärischen Betriebs unmöglich. Die Truppen können die Flugkörper nur lagern, sie auf Abschussvorrichtungen und Transport- und Lademaschinen in Bereitschaft halten und an ihnen Wartungsarbeiten nach den technischen Vorgaben durchführen.“

***** – Rose Gottemoeller, die federführende US-Unterhändlerin für New START, hat zu Protokoll gegeben, der Vertrag enthalte „detaillierte, gestraffte Verfahren, die Inspektionen verlässlich machen, um Informationen zu bestätigen, die die Russen den Vereinigten Staaten zur Verfügung stellen und natürlich auch umgekehrt“.

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