15. Jahrgang | Nummer 4 | 20. Februar 2012

Freiheit und Sicherheit – Rückblick eines Sozialdemokraten

von Karsten D. Voigt

Als ich im März 1972 – damals nicht mehr als Vorsitzender, sondern als stellvertretender Bundesvorsitzender der Jungsozialisten – darauf hinwies, dass der Bonner Staatsapparat mit ehemaligen Nationalsozialisten durchsetzt sei, widersprach mir der damalige Bundesaußenminister Genscher und wies darauf hin, dass er im Jahre 1972 nicht beabsichtige, eine zweite Entnazifizierung durchzuführen. Er wolle auch früheren Bundesregierungen nicht unterstellen, dass sie belasteten Nationalsozialisten Positionen gegeben hätten. Mit dieser Meinung stand Hans Dietrich Genscher nicht allein. Im Gegenteil. Er konnte sich mit seiner Auffassung auf eine breite Unterstützung in der Politik, der Öffentlichkeit und der Gesellschaft stützen. Nicht jeder Einzelfall, jedoch vom Prinzip her war die personelle Kontinuität mit dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat bekannt. Man wusste, aber man wollte nicht hören und erst recht nicht diskutieren oder korrigieren. Doch dazu später mehr.
In den Sechzigern studierte ich nicht nur Schriften von Karl Marx, sondern auch von Hegel und Kant. Kants Verständnis von der Freiheit als dem einzigen ursprünglichen, jedem Menschen zustehenden Recht gilt meiner Meinung nach auch für das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit. Es ist richtig, dass das Streben nach Sicherheit in einem Spannungsverhältnis zu den freiheitlichen Rechten geraten kann und auch immer wieder geraten ist. Ebenso richtig aber ist, dass Sicherheit der Entfaltung von Freiheitsrechten dienen kann und muss. Der Schutz des Bürgers vor Gewalt dient seinen Freiheitsrechten. Das beschreibt und begrenzt die Sicherheit im Verhältnis zur Freiheit. Die Freiheit ist der Zweck, die Sicherheit das Mittel. Das gilt nicht nur für Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren und der äußeren Sicherheit. Das gilt auch für die soziale Sicherheit. Sozialdemokraten haben Sozialpolitik nie so verstanden, dass sie die Einzelverantwortung des Einzelnen schwächt, sondern dass sie im Gegenteil vielen Menschen die Ausübung ihrer Freiheitsrechte und ihrer Eigenverantwortlichkeit überhaupt erst ermöglicht.
Während meines politischen Lebens habe ich mich überwiegend mit der Abwehr äußerer Gefahren für unsere Freiheit beschäftigt. Vom Prinzip her ist die Bedrohung dieser Freiheit bis zum Ende des Kalten Krieges einfach zu definieren: Sie bestand in der militärischen Macht und der Ideologie der Sowjetunion und ihrer Verbündeten. Den Schutz vor dieser Bedrohung gewährleisteten nach außen die Bundeswehr, die Wehrpflicht, der BND und die NATO; nach innen der Verfassungsschutz und die verschiedenen polizeilichen Behörden.
Aber war die atomare Strategie der NATO, die die Abwehr von außen drohender Gefahren mit der Androhung der Vernichtung sowohl des potentiellen Gegners wie auch der eigenen Bevölkerung beantworte, ein legitimes Instrument der Sicherung unserer Freiheit? Der Streit über diese Frage hat in den Jahrzehnten des Kalten Krieges Millionen bewegt und Hunderttausende zu Demonstrationen veranlasst. Dabei wurden diejenigen, die auf diese Frage eine andere Antwort als die jeweiligen Bundesregierungen gaben, immer wieder verdächtigt, Gegner der freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik zu sein. Diese Gegner gab es sicherlich unter den Teilnehmern und Organisatoren dieser zahlreichen Demonstrationen. Insgesamt gesehen aber waren die Gegner der Abschreckungsstrategie der NATO ebenso engagierte Demokraten wie deren Befürworter. Und im Nachhinein betrachtet hat dieser Streit über die richtigen Instrumente der Gewährleistung unserer äußeren Sicherheit erheblich zur Entwicklung der demokratischen Kultur in unserem Lande beigetragen.
Das gilt auch für den Streit darüber, wer ein legitimer Partner beim Schutz der Bundesrepublik Deutschland vor äußeren Gefahren sein konnte. Wenn sich Sozialdemokraten in den Sechzigern am Ostermarsch oder später bei Demonstrationen gegen den Vietnam-Krieg oder bei anderen friedenspolitischen Demonstrationen beteiligten, war mir immer klar, dass zusammen mit ihnen auch Gegner der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik sich an diesen Aktionen beteiligten. Auch wenn sie nebeneinander demonstrierten, waren ihre Motive und ihre politischen Ziele unterschiedlich. Und wenn es sich um Kommunisten handelte, wussten Sozialdemokraten, dass sie in der Bundesrepublik die Freiheitsrechte nutzten, die sie denjenigen, die unsere Überzeugungen teilten, in der DDR verweigerten. Wir versuchten ihren Einfluss zurückzudrängen, haben aber nicht deshalb von Aktionen Abstand genommen, weil sich daran Kommunisten beteiligten. Das war damals und ist heute umstritten. Aber wer waren die Partner unserer Kritiker: Sie verbündeten sich mit den Diktatoren in Portugal, Spanien und Griechenland und zeitweilig auch in der Türkei. Sie unterstützten den Sturz demokratisch gewählter Regierungen wie in Chile. Und sie führten im Namen der Freiheit einen brutalen und menschenverachtenden Krieg in Vietnam.
Was war ein legitimes Instrument und wer waren die legitimen Verbündeten oder Gesprächspartner beim Schutz vor potentiellen äußeren Gefahren? In den Siebzigern haben andere auf Regierungsebene und wir auf der Ebene von Jugendorganisationen, Parteien oder Parlamenten geredet, verhandelt und Vereinbarungen mit Partnern in Osteuropa getroffen, die ideologische Gegner unserer freiheitlichen Überzeugungen waren und die machtpolitisch Repräsentanten eines potentiell unsere Freiheit bedrohenden Systems waren. Im Interesse der Sicherung des Friedens waren diese Gespräche unverzichtbar. Ich war der Überzeugung, dass sie auch der Freiheit in Gesamteuropa dienten. Willy Brandt sagte mir damals: „Bei einer zunehmenden Zahl der Kontakte wird der eine oder andere bei uns ins Lager der Kommunisten wechseln. Insgesamt gesehen aber wird der zunehmende Pluralismus der Kontakte auch dem politischen Pluralismus in Osteuropa dienen.“ Willy Brandt hat Recht behalten.
Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland ist eine an Werten orientierte Interessenpolitik. In unserem Verhältnis zu den Staaten, mit denen wir durch gemeinsame Werte und gemeinsame rechtsstaatliche Prinzipien verbunden sind, treten nur selten Widersprüche zwischen dem Einsatz für demokratische Werte und anderen Interessen auf. Aber gerade im Verhältnis zu den Staaten, in denen die Verletzung der Menschenrechte und die Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien besonders massiv ist, kommt es immer wieder zu Spannungen zwischen außen- , sicherheits- und friedenspolitischen und manchmal auch entwicklungs- und umweltpolitischen Interessen und einem Engagement für die Menschenrechte.
Ich habe nie verstanden, dass Politiker behaupten, dieses Spannungsverhältnis gäbe es nicht. Ich zumindest habe dieses Spannungsverhältnis immer wieder empfunden und unter ihm gelitten. Weil dies so ist, ist es gut, dass es Nicht-Regierungsorganisationen und Journalisten gibt, die kritisch hinterfragen, ob Politiker den Menschenrechten in ihrem praktischen Handeln den ihnen gebührenden Rang einräumen. Diese Kritik mag manches Mal auch ungerechtfertigt sein. Und ich habe sie auch so manches Mal als ungerecht empfunden. Sie ist aber zur Schärfung des Bewusstseins und der Werteorientierung unseres Handelns unverzichtbar.
Wer den Repräsentanten einer Diktatur eine Liste mit Namen von Bürgern übergibt, für deren Begnadigung oder Freilassung er sich einsetzt, wird sein Gespräch hierüber in der Regel nicht mit einer vehementen Kritik an dem Unrechtssystem und seinen Repräsentanten beginnen. Wer mit dem Iran über den Verzicht auf seine nuklearen Waffentechnologien verhandelt, wird in der Regel nicht die massiven Menschenrechtsverletzungen im dortigen Regime in den Vordergrund seiner Ausführungen stellen. Das Gleiche gilt für denjenigen, der mit der Hisbollah oder der Hamas über die Freilassung israelischer Gefangener verhandelt. Doch wo handelt es sich um eine legitime Aufgabenteilung zwischen unterschiedlichen Repräsentanten eines demokratischen Rechtsstaates wie der Bundesrepublik Deutschland und wo beginnt die durch die Vertretung legitimer Interessen nicht mehr zu rechtfertigende Zurückhaltung beim Einsatz für Menschen- und Freiheitsrechte?
Was ist noch ein legitimes Mittel zum Zweck und wo beginnt die Kumpanei mit den Gegnern der Freiheit? Die unterschiedliche Beantwortung dieser Frage hat während des Kalten Krieges immer wieder zum Streit über den richtigen Umgang mit der DDR geführt. War es richtig, Häftlinge freizukaufen und so der DDR sogar noch einen materiellen Anreiz für die Inhaftierung von Oppositionellen zu geben? Haben die Gespräche zwischen SPD und SED zur Auflockerung des Systems der DDR und zum friedlichen Wandel beigetragen oder hatten sie vor allem die Wirkung, ein Unrechtssystem zu legitimieren? Wer hat im Dialog zwischen Ost und West wen mehr verändert, der Osten mit seinen Geheimdiensten und seinen Unterwanderungs-Strategien oder der Westen durch die Attraktivität seiner freiheitlich geprägten und wirtschaftlich effizienten Gesellschaftsordnung? Nach dem Ende der DDR stellen sich heute ähnliche Fragen im Umgang mit anderen Diktaturen oder antidemokratischen Bewegungen und Ideologien. Sie stellen sich im Ausland und innerhalb der Bundesrepublik selbst.
Beim Umgang mit der DDR vermischten sich Fragen der äußeren und der inneren Sicherheit. Als junger Student las ich neben der „Zeit“ den „Reichsruf“ – das war die Zeitung der rechtsradikalen Deutschen Reichspartei –, gelegentlich sogar die „National- und Soldatenzeitung“ und die „Andere Zeitung“. Letztere gab sich als unabhängige Zeitung links von der SPD aus und wurde auf mir damals nicht durchschaubaren Wegen von der DDR finanziert. Ich hätte auch gern das „Neue Deutschland“ gelesen. Doch diese unterlag dem gesetzlichen Verbringungsverbot der Bundesrepublik, das einen Verkauf an Kiosken ausschloss. Ich empfand diese gesetzliche Regelung als eine Einschränkung meines Rechts auf Informationsfreiheit, die auch durch eine von der DDR ausgehende ideologische Bedrohung nicht zu rechtfertigen war.
Als die Jungsozialisten Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre im Rahmen der Entspannungspolitik zahlreiche Kontakte zu den kommunistischen Jugendorganisationen in Osteuropa aufnahmen, taten sie dies mit Unterstützung der Älteren. Gleichzeitig aber mahnten diese uns aufgrund ihrer Erfahrungen zu Vorsicht. Ihre Erfahrungen stammten aus unterschiedlichen Zeiten: In Frankfurt lebte damals noch Rose Frölich. Sie war die Frau des ersten Parteivorsitzenden der KPD nach deren Gründung im Jahre 1918 und eine Jugendfreundin Rosa Luxemburgs gewesen. Sie hatte sich aufgrund der Politik Lenins von der KPD abgewandt. Willy Brandt hatte im spanischen Bürgerkrieg das brutale Vorgehen Stalins gegen undogmatische Sozialisten erlebt. Herbert Wehner fürchtete als ehemaliger Kommunist kommunistische Unterwanderungsversuche. Er unterstützte meine Reisen nach Osteuropa, weil ich – so sagte er es mir einmal – wenigstens marxistisch gebildet und deshalb nicht so naiv wie „normale“ Sozialdemokraten sei. Mit der Unterstützung Herbert Wehners sollte Helmut Bärwald im engen Kontakt zu deutschen Nachrichtendiensten frühzeitig kommunistische Unterwanderungsversuche aufdecken. Das tat er auch. Aber er war, wie sich 1971 herausstellte, gleichzeitig ein Agent des Bundesnachrichtendienstes zur Ausspähung der SPD. Dieses Verhalten des BND war ein klarer Verstoß gegen Recht und Gesetz.
Eine kritische Auseinandersetzung mit der Theorie des Marxismus-Leninismus und der daraus abgeleiteten Praxis der Diktatur des Proletariat war – und soweit es noch Anhänger dieser Theorie gibt – ist im Interesse der Freiheit erforderlich. An dieser Auseinandersetzung habe ich mich in den Fünfzigern als Mitglied der evangelischen Jugend in Hamburg und in den Sechzigern und Siebzigern als Jungsozialist aktiv beteiligt. Dies war auch erforderlich, denn die DDR versuchte damals direkt und indirekt, demokratische linke Gruppen im Sinne ihrer Vorstellungen zu beeinflussen.
Bereits der Sozialistische Deutsche Studentenbund, der SDS, hatte hierauf reagiert, indem er auf einem Bundeskongress im September 1968 eine kommunistische Fraktion aus dem Verband ausschloss. Zeitgleich zur Aufnahme von Kontakten zu den kommunistischen Jugendorganisationen in Osteuropa begann der Bundesvorstand der Jungsozialisten eine ideologische Auseinandersetzung mit den Anhängern der Theorie vom „staatsmonopolistischen Kapitalismus“. Bei dieser Auseinandersetzung war ihnen durchaus bewusst, dass nur eine kleine Minderheit der Anhänger dieser Theorie tatsächlich auch überzeugte Kommunisten waren. Nachdem es aber dieser Minderheit aufgrund ihrer ideologischen und organisatorischen Disziplin gelungen war, die Mehrheit im Bundesvorstand des Sozialdemokratischen Hochschulbundes zu übernehmen, wurden auch organisatorische Gegenmaßnahmen unvermeidlich. Sie führten zur Aberkennung des Namens durch den SPD-Parteivorstand und mit maßgeblicher Unterstützung des Bundesvorstandes der Jungsozialisten zuerst zur Spaltung des SHB und dann zur Gründung eines neuen Studentenverbandes, der Juso-Hochschulgruppen.
Welche Bedeutung haben diese Beispiele? Weil es seit diesen Erfahrungen meine Überzeugung ist, dass eine Auseinandersetzung mit undemokratischen Strömungen und Organisationen in unserer Gesellschaft, wenn sie erfolgreich sein will, zuerst einmal in dem Milieu stattfinden muss, in dem sie glauben, Sympathisanten finden zu können. Vor allem dort muss man sie zurückdrängen, isolieren und marginalisieren. Deshalb wäre es richtig, wenn die Partei „Die Linke“ sich kritisch mit den Auffassungen der ehemaligen Terroristin Inge Viett auseinandersetzte. Es ist aber falsch, wenn sie ihr auf einer Veranstaltung in Berlin eine öffentliche Plattform verschafft.
Ebenfalls gilt weiterhin: Bei der Auseinandersetzung mit undemokratischen Einstellungen und Organisationen kann man nur erfolgreich sein, wenn man nicht durch undifferenziertes Reden und Handeln falsche Solidarisierungen provoziert.
Wenn die demokratische Linke im Rahmen der generellen „Linksfürchtigkeit“ der sechziger und siebziger Jahre in Teilen der Medien in einen Topf mit den Kommunisten geworfen wurde, dann förderte das gerade bei den radikal-demokratisch gesinnten Teilen der Jugend eine gemeinsame Soldarisierung gegen diese Medien. Die gleiche Wirkung erzeugte der Radikalenerlass in Bezug auf die Wahrnehmung des bundesrepublikanischen Staates. Auch ich habe nie billigen können, wenn in meinem Wahlkreis die Tochter eines Mannes, Peter Gingold, der wegen seiner kommunistischen Überzeugungen und seiner jüdischen Herkunft nach Auschwitz kam und die nicht zuletzt deshalb selbst Kommunistin geworden war, keine Lehrerin im öffentlichen Dienst werden konnte.
Die Glaubwürdigkeit der Regeln und Institutionen des demokratischen Staates litten in den ersten Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg darunter, dass in ihm zahlreiche ehemalige Nazis Führungsfunktionen einnahmen. Sie belehrten uns Jugendliche über Vorzüge der Demokratie ohne zu einer Auseinandersetzung mit ihrer eigenen undemokratischen Vergangenheit bereit zu sein. Willy Brandt sagte mir damals: „Wenn wir nach dem Krieg die Demokratie nur mit denen aufgebaut hätten, die bereits vor dem Ende des Krieges Demokraten gewesen sind, wären wir eine Minderheit gewesen.“ Dies akzeptierte ich.
Die Jungsozialisten wollten kein Berufsverbot für ehemalige Nationalsozialisten. Ich protestierte nicht, als sich in meinem Wahlkreis ein Mitglied der SPD als ehemaliges Mitglied der SS offenbarte: Er konnte mir gegenüber begründen, warum er sich als ehemaliger Nationalsozialist nach dem Krieg besonders aktiv am Aufbau der Demokratie beteiligen wollte. Aber viele hielten es damals nicht für erforderlich, ihren Gesinnungswandel zu begründen. Als junger Historiker interviewte ich einen höheren Dienstgrad in der SS, der nach dem Kriege als allseits respektierter Bürger eine Anwaltspraxis betrieb.  Wer nach der braunen Vergangenheit fragte, war ein Nestbeschmutzer. Wer auf die große Zahl ehemaliger aktiver und zum Teil durch ihre Mitwirkung am nationalsozialistischen Unrechtsregime belasteter Personen in den Führungsetagen deutscher Behörden hinwies, setzte sich dem Verdacht aus, der Propaganda der DDR in die Hände zu spielen.
Als Generalstaatsanwalt Fritz Bauer – der Initiator des ersten großen deutschen Prozesses gegen die nationalsozialistischen Verbrechen –  mich bat, Zeugen während des Auschwitz-Prozesses durch Frankfurt zu begleiten, erzählte er mir auch, welchen Anfeindungen er immer wieder ausgesetzt war, weil der diesen Prozess initiiert hatte. Meine Lehrer am Gymnasium in Hamburg waren während des Zweiten Weltkrieges alle Offiziere gewesen. Zwei standen wegen ihres besonders aktiven Engagements für den Nationalsozialismus noch bis 1955 unter Berufsverbot. Einer war erst General und dann Leiter einer nationalsozialistischen Erziehungsanstalt, NAPOLA, gewesen. Der andere hatte zuerst an der Ostfront gekämpft und dann als Direktor eines humanistischen Gymnasiums seine Schüler jeden Morgen an einem beleuchteten Hitler-Bild vorbei marschieren lassen. Beide waren gute Lehrer. Aber ich hätte mir gewünscht, dass sie nicht versucht hätten den Eindruck zu erwecken, als hätten sie die demokratischen Werte des Westens noch vor der Gründung der NATO bei ihrem Einsatz an der Ostfront verteidigt. Nicht die selbstkritische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit, sondern der Anti-Kommunismus reichte in der jungen Bundesrepublik vielfach als Beweis für eine demokratische Gesinnung.
Die politische und historische Aufarbeitung der zweiten deutschen Diktatur begann nach 1989, sie war gründlicher und nachhaltiger als die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Terrorregimes nach 1945. Ein wesentlicher Grund hierfür war sicherlich der Tatbestand, dass es in Ostdeutschland nach 1989 – anders als in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg – zu einem umfassenden Wechsel in der politischen, administrativen und wirtschaftlichen Elite gekommen ist. Dieser Elitenwechsel war schmerzhaft. Es sind dabei auch Fehler gemacht worden. So hat mich zum Beispiel nicht überzeugt, als ein Minister, Hans Dietrich Genscher, der sich in den Siebzigern gegen eine Diskussion über ehemalige Nationalsozialisten in seinem Ministerium wandte, im Unterschied zu anderen Ministerien der damaligen Bundesregierung nach 1990 die Übernahme von ehemaligen Mitarbeitern aus dem entsprechenden Ministerium der DDR pauschal ablehnte. Manche Entscheidungen waren ungerecht. Insgesamt gesehen aber hat dieser Elitenwechsel zur Festigung der demokratischen Kultur in Ostdeutschland beigetragen.
Auch die Entscheidung zur Öffnung der Aktenbestände der DDR-Staatssicherheit war richtig, wenngleich beim Umgang mit dem Thema „Stasi“ ist nicht alles gut gelaufen ist. Die rechtsstaatlich problematische Entfernung von ehemaligen Mitarbeitern der DDR-Staatssicherheit aus der Behörde zur Aufarbeitung von deren Unterlagen ist hierfür das jüngste Beispiel. Gelegentlich wurden die Unterlagen der Staatssicherheit in einer problematischen Weise interpretiert. Zum Beispiel wurde bei der im Besitz der USA befindlichen Rosenholz-Kartei während eines Wahlkampfes wider besseres Wissen die bloße Erwähnung in dieser Übersicht über Vorgänge in den Akten der DDR-Staatssicherheit bereits als Hinweis auf eine Zusammenarbeit mit ihr gedeutet. Ich bin von solchen politisch motivierten Deutungen und Andeutungen gelegentlich betroffen gewesen. Das ändert aber nichts an meiner Überzeugung, dass sich der Zugang zu diesen Akten und die öffentliche Diskussion über das repressive Regime der DDR damals wie heute überwiegend positiv auf die demokratische Kultur ausgewirkt hat.
Die nationalsozialistische Vergangenheit Deutschlands und die Auseinandersetzung mit ihr spielten in der deutschen 68er-Bewegung anders als in den USA und in Frankreich eine große Rolle. Die Fragen, die damals an die Eltern, Lehrer, Professoren, Politiker und andere Repräsentanten der erst 20 Jahre alten Demokratie gestellt wurden, waren legitim und zumeist berechtigt, die damit verbundenen politischen Aktionen keineswegs immer. Schon 1967 stritt ich mich in Frankfurt mit den Vertretern des SDS, die nach dem Tode von Benno Ohnesorg die zunehmende Militanz ihrer Aktionen in einen Kontext mit dem Widerstand gegen den Nationalsozialismus sehen wollten. Bei allen demokratischen Defiziten der Bundesrepublik: Sie war auch in den Sechzigern – anders als Deutschland zu den Zeiten des Nationalsozialismus – kein Unrechtsstaat, sondern ein demokratischer Rechtsstaat. Deshalb konnten gewaltsame Aktionen gegen diesen Staat und seine Repräsentanten auch nicht Teil einer demokratischen Strategie sein, sondern sie waren von Anfang an Unrecht.
An dieser Frage der Gewalt trennten sich nach 1968 die Wege. Ging es zu Anfang noch um einen theoretischen Streit darüber, ob Gewalt gegen Sachen legitim und Gewalt gegen Personen illegitim sei, ging es nach einem sich beschleunigenden Zerfall und einer zunehmenden Radikalisierung von Teilen der Studentenbewegung in den folgenden Jahren zunehmend um die Frage des Terrorismus. Ich hatte bereits in den Jahren 1967 und 1968 mit dem damals führenden Vertreter des anarchistischen Teils des SDS über dessen Konzeption von militanten Aktionen politischer Minderheiten, der sogenannten „Propaganda der Tat“ gestritten. Bereits wenige Monate später begannen andere mit der „Propaganda der Tat“, steckten Kaufhäuser in Brand und fingen an, in den Kategorien von terroristischen Strategien zu denken und zu handeln. Nur relativ wenige beteiligten sich an diesen gewaltsamen Aktionen. Aber es gab damals wesentlich mehr, die mit ihnen sympathisierten.
Anfangs war auch bei vielen derjenigen, die die terroristischen Aktionen ablehnten, die Solidarität mit den vom Staat „verfolgten“ Terroristen größer als die mit dem demokratischen Rechtsstaat. Das galt auch für einige derjenigen, die später aus ihren damaligen theoretischen Verirrungen Schlussfolgerungen zogen und zu führenden Vertretern des realpolitischen Flügels der „Grünen“ wurden. Noch im März 1974 hatte ich im Frankfurter Volksbildungsheim eine heftige Auseinandersetzung mit Joschka Fischer über die „Gewaltfrage“. Später habe ich als deutsch-amerikanischer Koordinator im Auswärtigen Amt auf der Grundlage gemeinsamer Werte und ähnlicher Überzeugungen gern mit ihm zusammen gearbeitet. Wahrscheinlich sind es diese Erinnerungen, die mich heute so allergisch reagieren lassen, wenn „Wutbürger“ die Gewalt gegen Sachen bei ihren Aktionen gegen „Stuttgart 21“ oder beim Protest gegen atomare Castor-Transporte legitimieren.
Professor Oskar Negt, eine innerhalb der undogmatischen Linken weithin anerkannte intellektuelle Autorität und ein Sozialdemokrat, hielt bereits 1972 in Frankfurt auf dem Angela Davis-Kongress eine Rede gegen die Anwendung von Gewalt. Aber erst auf dem vom „Sozialistischen Büro“ organisierten Frankfurter Pfingstkongress im Jahre 1976 distanzierten sich zahlreiche Vertreter verschiedener linker und linksradikaler Strömungen, darunter auch Joschka Fischer, eindeutig und öffentlich von terroristischen Strategien. Im Vorfeld dieses Kongresses hat mich der damalige Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel gebeten, meine Kontakte zu linken Intellektuellen zu nutzen, um sie zu einer öffentlichen Verurteilung des Terrorismus zu bewegen. Viele von ihnen waren hierzu bereit, nicht weil ich sie darum bat, sondern weil sie selbst ein Bedürfnis hatten, sich mit den antidemokratischen und menschenverachtenden Aktionen der Terroristen öffentlich auseinander zu setzen.
Diese öffentliche Auseinandersetzung mit politischen Strategien, die Gewalt als legitimen Bestandteil ihrer Aktionen ansehen, ist auch heute noch mindestens ebenso wichtig wie die polizeiliche und strafrechtliche Verfolgung oder die nachrichtendienstliche Beobachtung einzelner Gewalttäter. Diese öffentliche Auseinandersetzung mit den Strategien der Gewalt ist unverzichtbar, gleichgültig, ob diese sich ideologisch rechtsextrem, linksradikal oder islamisch begründen.
Im Frankfurt Anfang der siebziger Jahre wusste ich nicht, wer sich an Gewalttaten beteiligt hatte. Aber wenn man in bestimmte Lokale ging, wusste man, wer mit ihnen sympathisierte. Wer bei Demonstrationen den Anhängern militanter Strategien Steine aus der Hand nahm, musste damit rechnen, selber bedroht zu werden. Als ich im Jahre 1977 im Bundestag dem Kontaktsperregesetz zustimmte, wurde das Haus, in dem ich wohnte, mit Parolen beschmiert, und durch das Fenster meiner Wohnung wurden Steine und Buttersäure geworfen, von anderen Belästigungen ganz zu schweigen. Die Zustimmung der SPD zu diesem Gesetz empfinde ich heute als problematisch. Ich hielt sie damals trotz vieler Bedenken für vertretbar, um weitergehende Forderungen nach der Einschränkung von Freiheitsrechten und Rechtsstaatlichkeit abzuwehren. Unmittelbar nach terroristischen Aktionen war es damals und ist es heute schwer und trotzdem notwendig, für den Erhalt rechtsstaatlicher Prinzipien einzutreten. Diese Erfahrung machten Politiker in Bonn während des so genannten „deutschen Herbstes“ in den Siebzigern und in Washington nach dem 11. September 2001. Rechtsextremismus und Linksradikalismus oder religiös begründeter Fanatismus haben unterschiedliche ideologische Wurzeln. Aber das Festhalten an rechtstaatlichen Prinzipien gilt angesichts von Terroristen, die sich „links“ begründen ebenso wie angesichts von Terrorismus, der sich „rechts“ oder „religiös“ begründet.
Der als vehementer Verfechter rechtsstaatlicher Prinzipien bekannte Bundesinnenminister Werner Maihofer (FDP) überschritt meiner Meinung nach die bei der Bekämpfung des Terrorismus zulässigen rechtsstaatlichen Grenzen während der so genannten „Lauschaffäre Traube“, als er die Gespräche in der privaten Wohnung von Klaus Traube überwachen ließ (daher der Begriff „Lauschaffäre“), nur weil ein vager Verdacht auf Kontakte zwischen ihm und Terroristen bestand.  Klaus Traube und ich kannten uns sehr gut. Wir waren Mitglieder im gleichen SPD-Ortsverein. Zu der Party bei Klaus Traube, an der – ohne das wir dies wussten – der Terrorist Hans-Joachim Klein teilnahm, war auch ich eingeladen. Aber nur meine damalige Frau ging hin. Einige Zeit später beobachteten wir in auffälliger Weise unauffällige Autos in unserer Umgebung, die offensichtlich die Gegend, in der wir und auch Klaus Traube wohnten, überwachten. Ich rief bei der Frankfurter Kriminalpolizei an, weil ich selber damals terroristische Übergriffe auf mich befürchtete und aufgrund meines politischen Engagements auch befürchten musste. Die Kriminalpolizei beruhigte mich.
Ab 1968 stellte sich wiederholt die Frage, ob man sinnvolle Projekte oder Kontakte zu Personen abbrach, weil nicht auszuschließen war, dass man dabei mit Sympathisanten von Strategien der Gewalt in Berührung kam.
Als stellvertretender Leiter der Frankfurter Volkshochschule unterstützte ich Bildungsprojekte zur Integration arbeitsloser und straffällig gewordener Jugendlicher. Erst jetzt habe ich bei der Durchsicht meiner Akten festgestellt, dass ich 1969 als eines dieser Projekte ein Seminar finanziell unterstützt habe. Inhaltliche und personell wurde es allerdings durch Mitarbeiter des Frankfurter Jugendamtes verantwortet. Eine der Referentinnen dieses Seminars war Gudrun Ensslin. Unter den Teilnehmern befanden sich Astrid Proll und Peter Borsch. In der aufgeheizten Atmosphäre des „deutschen Herbstes“ hätte mir niemand geglaubt, dass ich durch die Förderung eines solchen Bildungsprojektes ohne mein Wissen ein Jahr vor der Gründung der RAF in die revolutionäre Randgruppenstrategie späterer Terroristen verstrickt war.
In meinem Stadtteil wohnte eine Frau, die ich aus früheren Jahren des Studiums und des gemeinsamen Engagements bei Aktionen der Studentenbewegung her kannte. Sie bat mich um eine größere Summe, um militante Aktionen gegen den Schah durchführen zu können. Nach dem Tode von Benno Ohnesorgs, der 1967 bei einer Demonstrationen gegen den Schah des Iran erschossen worden war, bestand in der Linken ein Konsens über die Legitimität von Aktionen gegen den Schah. Ich antwortete ihr, dass sie mich nicht missverstehen dürfe. Ich sei nicht Reformist aus Sanftmut oder Feigheit, sondern aus Überzeugung. Wenn ich je erfahren würde, dass sie, Brigitte Heinrich, sich an terroristischen Aktionen beteiligen würde, würde ich zur Polizei gehen und sie anschließend im Gefängnis besuchen. Ohne mein Zutun ist diese Bekannte dann einige Jahre später, im Herbst 1974, im Rahmen der „Aktion Winterreise“ festgenommen und wegen Terrorismus verurteilt worden. Da Dass ich diese Frau gut kannte, war kein Geheimnis, so dass ich mehrfach aufgefordert wurde, mich für ihre Freilassung zu einzusetzen. Ich habe mich aber an keiner Solidaritätsaktion zu ihren Gunsten beteiligt, weil sie rechtsstaatlich korrekt verurteilt worden war. Allerdings schrieb ich ihr ins Gefängnis. Und am Tage ihrer Freilassung gingen meine damalige Frau und ich mit ihr und ihrer Mutter zum Abendessen in ein Restaurant. Ich hoffte damals, dass sie sich vom Terrorismus abgewandt hatte. Denn auch ehemaligen Terroristen soll man beim Einstieg in einen demokratischen Lebenswandel helfen.
Diese Bekannte hatte sich im Jahre 1970 im Nahen Osten und dort auch in Lagern der Palästinenser aufgehalten. Das Mitgefühl für das Schicksal palästinensischer Flüchtlinge teilte ich. Ihre Ablehnung des jüdischen Staates Israel empörte mich. Noch im Jahre 1967 war es mir während des damaligen Nahost-Krieges gelungen, eine Demonstration zugunsten des gesicherten Existenzrechtes des Staates Israel zu organisieren. Zu ihr hatten nicht nur Junge Union, Junge Liberale und Jungsozialisten, sondern auch der Frankfurter SDS aufgerufen. Parallel zur Radikalisierung von Teilen des SDS solidarisierten sich Teile der Linken, bei denen bis zum Jahre 1967 die Unterstützung des Staates Israel zur selbstverständlichen antifaschistischen Tradition gehört hatte, mit bewaffneten Befreiungsbewegungen der Palästinenser im Nahen Osten und den mit ihnen befreundeten Organisationen in Europa.
Neben der Gewaltfrage trennte jetzt auch die Einstellung zu Israel die sich zunehmend radikalisierenden Teile der Linken von der demokratischen Linken und insbesondere von den Jungsozialisten. Die anti-zionistische Einstellung vieler ansonsten gegenüber der DDR kritisch eingestellter  linksradikaler Gruppen verband diese mit den sich an der DDR und der Sowjetunion orientierenden dogmatischen kommunistischen Gruppen. Dass die Ablehnung der bundesdeutschen Demokratie und die Ablehnung Israels so weit gehen würde, dass die Staatssicherheit der DDR einige dieser Terroristen unterstützte, darunter auch – wie ich nach 1990 durch die Offenlegung der Stasi-Akten erfuhr – meine frühere Bekannte, die 1984 Europaabgeordnete der „Grünen“ geworden war, habe ich damals nicht für möglich gehalten. Aber es war möglich und im Rahmen der immanenten Logik einer an sich völlig absurden Denkweise auch irgendwie konsequent. Wer den Gegnern der Demokratie effektiv begegnen will, muss im Übrigen auch heute immer mit für uns völlig unverständlichen Denkweisen rechnen. Er muss sie versuchen zu verstehen ohne mit ihnen einverstanden zu sein.
Beim Terrorismus der sechziger und siebziger Jahre verbanden sich Aspekte der inneren mit denen der äußeren Sicherheit. Ungelöste Probleme und Krisen in anderen Staaten und Regionen waren die Ursache von kriminellen Handlungen in der Bundesrepublik Deutschland. Das ist heute noch offensichtlicher als damals. Deshalb liegt eine Politik, die zur Stabilität, „good governance“ und Rechtsstaatlichkeit in anderen Staaten und Regionen beiträgt, im ureigensten deutschen Interesse. Werteorientierung und Interessenpolitik mögen gelegentlich in ein Spannungsverhältnis zueinander geraten, Gegensätze aber sind es nicht.
Viele Sozialdemokraten haben während des „deutschen Herbstes“ immer wieder die Sorge gehabt, dass das das Mittel „Sicherheit“ beziehungsweise das Streben nach einer möglichst effektiven Sicherheit den Zweck „Freiheit“ in den Hintergrund drängen könnte. Diese Sorge war nicht unberechtigt. Aber aus der Distanz von mehreren Jahrzehnten und in einem größeren Kontext betrachtet, gelange ich heute zu dem Urteil, dass es in den sechziger und siebziger Jahren gelang, die aus der Zeit des Nationalsozialismus fortwirkenden undemokratischen Traditionen schrittweise zu überwinden. In der damals noch relativ jungen Bundesrepublik war es gelungen, neue Herausforderungen für die Sicherheit der demokratischen Grundordnung und die Freiheitsrechte ihrer Bürger so zu bewältigen, dass wir heute auf die Stabilität unserer Demokratie vertrauen können. So wie wir Scham über andere Teile unserer Geschichte empfinden, können wir auf diesen Erfolg stolz sein.
Die sicherheitspolitischen Herausforderungen haben sich seit den siebziger Jahren verändert. Deutschland ist heute von Staaten umgeben, die Freunde sind, Freunde werden wollen oder mindestens behaupten Freunde zu sein. Deutschland befindet sich insgesamt in der besten geostrategischen Lage seit hunderten von Jahren. Aber wir müssen uns neuen Bedrohungen für unsere äußere und innere Sicherheit stellen. Freiheit bleibt der Zweck, Sicherheit das Mittel. Die Frage nach den angemessenen rechtstaatlichen Mitteln zur Sicherung unserer Freiheit wird bleiben.