29. Jahrgang | Nummer 3 | 9. Februar 2026

Verhandlungsfrieden

von Johannes Klotz

Experten und renommierte Persönlichkeiten um General a. D. Harald Kujat haben in der Berliner Zeitung am 5. Januar 2026 einen umfänglichen Vorschlag zu einem Verhandlungsfrieden in der Ukraine veröffentlicht, der inzwischen ins Englische übersetzt wurde und Verbreitung findet. Er ist sich der Realisierungsschwierigkeiten bewusst, gleichzeitig vom unbedingten Willen geleitet, dass Völkerrecht und damit Frieden hergestellt werden muss. Der bloße Vorschlag zeigt den Weg, den die Vernunft gehen muss, weil der Vertrag Potenzial zur nachfolgenden Verständigung und Versöhnung bieten muss. Es sind notwendige Voraussetzungen für den Frieden. Weiterschwelende, verdeckte oder offene Angriffe auf den dann geschlossenen Waffenstillstand und Frieden werden durch Gesetze des republikanischen Staates für eine friedensorientierte, demokratische und soziale Kultur- und Bildungspolitik zurückgedrängt. Hier sei an die Nachkriegskrisen nach dem ersten Weltkrieg und im Unterschied dazu an das Potsdamer Abkommen der Antihitlerkoalition vom August 1945 erinnert!

Der Freiburger Historiker Jörn Leonhard kennt aus der Empirie vier Wege, wie Kriege enden: Als Entscheidungsschlacht oder erzwungener Sieg, was heute eher selten ist; zweitens als „eingefrorener“ Konflikt mit wechselnden Waffenstillständen und Perioden der Gewaltpause (Korea); drittens durch Verhandlungen und Friedensvertrag, wenn politische und militärische Interessen zusammenkommen. Das ist weder im Krieg Russland-Ukraine noch im Nahen Osten der Fall, aber möglich; und viertens durch Abnutzung und Patt – wenn lange Kriege die Ressourcen erschöpfen.

Unser Vorschlag macht deutlich, dass die Bereitschaft zum Frieden vom Willen beider Seiten abhängt, die gewalttätigen Konfrontationen zu überwinden, die bislang in den Kriegslagern relativ stark unterstützt werden. Dennoch muss der Weg der Vernunft beschritten werden, die Suche nach dem Weg zum Frieden kann Wege zum Frieden eröffnen.

Der Krieg um die Ukraine geht am 24. Februar 2026 ins fünfte Jahr, ein Mitteleinsatz einer atomaren Eskalation wurde erwogen und angedroht, ist aber (noch) nicht eingetreten, Russlands Armee rückt seit geraumer Zeit vor, der Ukraine fehlt der personelle Nachschub, EU-Europa und die Ukraine haben die USA und die Trump-Deal-Politik insoweit eingefangen, dass kein „Friedens“-Konzept vorgelegt wird, auf das Russland zustimmend reagiert. Das bedeutet, dass der Krieg weitergeht, wie bisher, weil wesentliche Forderungen unerfüllt bleiben. Die Forderungen der Beteiligten liegen zu weit auseinander, trotz einiger Kompromissformeln. Der Krieg kann demnach erst enden durch Abnutzung und Patt, Destruktionen und Verheerungen größten Ausmaßes, Tausenden von Toten, Verwundeten und psychisch zerstörten Menschen. Dazu scheint es keinen Ausweg zu geben. Oder die atomare Vernichtung.

Bereits vor Friedensverhandlungen muss klargelegt werden, wie das Verhandlungsregime vor den eigentlichen Friedensverhandlungen aussehen soll. Bisher gibt es darüber keine Einigung der Kriegsparteien. Unser Vorschlag vom Verhandlungsfrieden bedeutet, dass die Vereinigten Staaten von Amerika und Europa gemeinsam mit Russland festlegen, zu welchen Bedingungen ein Waffenstillstand geschlossen werden kann. Das ist gegenwärtig nicht der Fall, denn Russland will keinen Waffenstillstand, den die andere Seite zur Erholung und Nachrüstung nutzt. Deshalb wird es keinen Waffenstillstand unter den aktuell bekannten Bedingungen geben. „Gerechte“ Lösungen beginnen mit der Art und Weise des Übergangs zu den Friedensverhandlungen, heißt es im Entwurf für einen Verhandlungsfrieden, der den eigentlichen Friedensverhandlungen vorgeschaltet ist. Russland hat seine Hauptforderungen auf den Tisch gelegt, es sind immer dieselben. Finden beide Seiten keine Wege zu Kompromissen, geht der Krieg weiter und der Fortbestand der Ukraine als Staat wäre bei weiterem Vorrücken der russischen Armee gefährdet. Und: Aktionen und Reaktionen der Kriegsparteien erhöhen die Eskalationsrisiken.

Zunächst gilt es, eine tragfähige Grundlage für die Aufnahme von Friedensverhandlungen zu schaffen und verbindliche Regeln für einen Waffenstillstand zu vereinbaren, den wir Verhandlungsfrieden nennen. Das bedeutet, dass beide Seiten vereinbaren und durch ein Kontrollregime überwachen, was in der Phase eines Waffenstillstands nicht geschehen darf. „Eine bloße Feuerpause ohne klare und verbindliche Regeln bleibt fragil. […] Ein gerechter und dauerhafter Frieden ist im Sicherheitsinteresse aller Europäer. […] Scheitern die Friedensbemühungen, droht die Ausweitung des Krieges zu einem großen europäischen Krieg und damit auch das Risiko einer nuklearen Eskalation.“ Nun ist es offensichtlich, dass „Zugeständnisse“ der Kriegsparteien auch vom Kriegsverlauf abhängen, aber auch davon, wieviel Vernunft bei den Kriegsparteien für Kompromisse vorhanden sein wird. Ohne Frage ist „der Preis des Nichtverhandelns höher ist als der Preis des Kompromisses. […] Nur eine Friedensregelung, die den Interessen der Ukraine und Russlands entspricht und für die USA wie für Europa annehmbar ist, schafft Voraussetzungen für eine gerechte und dauerhafte gesamteuropäische Sicherheits- und Friedensordnung.“ Ein Waffenstillstand darf nicht zur Vorteilsnahme missbraucht werden, er darf nicht selbst zur Waffe und damit zum Element eines Diktats werden. Beschwert werden Chancen zu einem Verhandlungsfrieden mit Vorschlägen der EU, die Truppen zur Kontrolle des Waffenstillstands in die Ukraine schicken möchte. Das ist mit den grundlegenden Forderungen Russlands nicht kompatibel. Der Entwurf für unseren Vorschlag für einen Verhandlungsfrieden enthält dazu nicht die Lösung, sondern verweist auf den schwierigen Weg bis zu einem Friedensvertrag und auf die zu lösenden Rechtsfragen: unter anderem die Territorialfrage, die NATO-Mitgliedschaft der Ukraine sowie den Bestand ihrer Neutralitätserklärung, wie in ihrer Verfassung von 1991, und den vielfältigen Folgewirkungen daraus: etwa indem die Ukraine ihre Neutralität, den Nuklearwaffenverzicht, keine Stationierung von fremden Streitkräften und militärischer Infrastruktur auf ihrem Gebiet oder Übungen und Manöver ausländischer Kräfte bekräftigen sollte. Die Sicherheitsgarantien für die Ukraine und die Präsenzstärke ihrer Streitkräfte sind ebenso zu klären wie die Fragen der Sicherheit für Russland.

Schließlich verweist unser Vorschlag auf Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Sicherheit und Stabilität: über eine europäische Sicherheits- und Friedensordnung neu nachzudenken. Unser Vorschlag, wie der Krieg über einen Verhandlungsfrieden zu einem Friedensvertrag beendet werden kann, zielt auf ein Kriegsende jenseits von Kapitulation und Eskalation, verbindet den Friedensvertrag mit einem gesamteuropäischen Sicherheitskonzept zum Abbau der Konflikte und damit zur Stärkung Europas: Wiederbelebung und Stärkung der Herrschaft des Rechts in internationalen und nationalen Angelegenheiten. Das Recht hat die Aufgabe, Grundrechte der Menschen zu garantieren und zu schützen, den Frieden und das Gewaltverbot umzusetzen und die Staaten in der Welt gleich zu behandeln. Vor dieser Herkulesaufgabe steht die Menschheit, weshalb sie zur Abrüstung und Zusammenarbeit zurückkehren muss, will sie überleben.

Aus der Geschichte lernen heißt, zu erkennen, dass es „keinen Sinn macht, mit anderen Völkern Krieg zu führen“ (Albrecht Müller, Planungschef im Kanzleramt Brandt und Schmidt). Ein Blick zurück lehrt uns, dass die Charta der Vereinten Nationen, die im August 1945 in San Francisco von damals 57 Staaten (heute 193) beschlossen wurde, nicht den Kalten Krieg mit Stellvertreterkriegen verhinderte, bis die atomare Eskalation in der Kuba-Krise 1962 drohte. Nachdem Chruschtschow und Kennedy sich geeinigt hatten, ihre jeweiligen Raketenbasen auf Kuba und in der Türkei abzubauen, schlug US-Präsident John F. Kennedy in seiner „Friedensrede“ im Juni 1963 vor, Gemeinsamkeiten der Menschheit zu betonen. Feindschaft und Spannungen, die zu nuklearen Konfrontationen führen, sollten durch Verhandlungen, Zusammenarbeit und Verträge zwischen den Staaten abgebaut werden. Der Wendepunkt zur Entspannung war eingeläutet. Abrüstungsverträge und die KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975 verhinderten den großen Krieg. Erst das Erscheinen der Persönlichkeit Michail Gorbatschows beendete 1986 den Kalten Krieg, indem er vorschlug, alle Atomwaffen auf der Welt in drei Schritten bis zum Jahr 2000 abzubauen. Wie mit der Sicherheit und Souveränität, der Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Staaten umzugehen sei, wurde zum Grundproblem der Konflikte der 1990er Jahre. Die Interessen- und Machtkonflikte oder -gegensätze wurden nicht friedlich gelöst, „humanitäre Interventionen“ oft zum Fiasko. Kriegerische Lösungen der Konflikte standen auf der Tagesordnung. Die Entwicklung nach 1999 (Jugoslawienkrieg) und nach 2001 (Krieg gegen den Terror) fügten dem Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen schweren Schaden zu. Im Folgenden eskalierten die internationalen Konflikte, eben weil der Verhandlungsweg zu den Lösungen von Konflikten und die Bereitschaft zum Frieden wie in der UN-Charta vorgesehen, verlassen wurde. Weil Herrschafts- und Machtinteressen durch ökonomische Entwicklungen im wiederkehrenden Menschheitsdrama auf- und absteigender Mächte in Gefahr geraten, ihre Möglichkeiten einzubüßen. Auch deshalb befinden wir uns objektiv in einem Dilemma für einen Verhandlungsfrieden in der Ukraine (und im Nahen Osten) und in der Gefahr für einen noch größeren Krieg.

 

Ossietzky, 2/2026. Übernahme mit freundlicher Zustimmung des Autors und des Verlages.

 

Der vollständige Vorschlag, wie der Ukraine-Krieg beendet werden könnte, der Arbeitsgruppe – bestehend aus Professor Dr. Peter Brandt, Professor Dr. Hajo Funke, Dr. Johannes Klotz, General a.D. Harald Kujat, Michael von der Schulenburg, eh. UN-Assistant Secretary General, und Professor Dr. h.c. Horst Teltschik) – ist in der Berliner Zeitung vom 5.1. (digital) und vom 9.1.2926 (Print – hier klicken!) zu finden und wurde bereits ins Englische übersetzt (Clivia von Drewitz).