Auf dem Magdeburger Domplatz fand am Sonnabend, den 10. Oktober 2026, eine Demonstration statt. Sie galt als sogenannte „Prüf-Demo“, wie sie auch in anderen Städten veranstaltet werden. Gefordert wurde: „Alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuft werden, sollen durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden.“ Ob der Verfassungsschutz inzwischen solche Demonstrationen selber organisiert, um seine Unentbehrlichkeit zu unterstreichen, war nicht zu ermitteln.
In Magdeburg waren ein Bündnis „Solidarisches Magdeburg“ und wieder die Omas gegen Rechts dabei, eine laute Trommelgruppe und eine Liedermacherin. An der Seite stand ein roter Kleinbus mit Linkspartei-Logo. Laut Magdeburger Volksstimme nahmen etwa 700 Menschen teil.
Nun waren Demonstrationen und Zusammenkünfte gegen die AfD vor der Landtagswahl vom 6. September eine ernsthafte politische Bekundung. Allerdings haben 582.000 Wähler in Sachsen-Anhalt diese Partei gewählt. Demgegenüber wirken 700 Demonstranten kläglich, auch wenn sie laut waren. Politisch gesehen war die Demo vom 10.10., also nach der Wahl, eine Kundgebung gegen eine breite Mehrheit. Eine kleine Minderheit demonstrierte gegen fast die Hälfte der Wählerschaft von Sachsen-Anhalt. Die selbsternannte „Mitte“ und die ihr beigeordnete Linke genießen offensichtlich wenig Attraktivität.
Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und der medienaffine Politikprofessor Wolfgang Schroeder von der Universität Kassel (Blättchen 15/2026) betreiben derzeit ein Projekt „Organisierte Zivilgesellschaft und rechte Interventionen“. Das wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. In der Beschreibung des Projekts heißt es, in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus werde zivilgesellschaftlichen Organisationen „eine bedeutende Rolle zugeschrieben. Sie werden als Orte der Demokratie und gesellschaftlicher Teilhabe adressiert, an denen menschenfeindlichen Einstellungen entgegengewirkt wird.“ In den vergangenen Jahren sei die Zivilgesellschaft jedoch selbst verstärkt Ziel rechter Interventionen geworden. Das habe zur Bildung neuer Organisationen sowie zu Spaltungen in bestehenden zivilgesellschaftlichen Organisationen geführt. Dadurch drohe die Integrationskraft der Zivilgesellschaft geschwächt zu werden.
Ziel des Projektes sei es, „die Zivilgesellschaft zu stärken, ihre Handlungsfähigkeit gegen rechte Interventionen zu erhöhen und zu eruieren, welche Unterstützung […] zivilgesellschaftliche Akteure dabei benötigen“. Im Mittelpunkt stehe, wie die organisierte Zivilgesellschaft gegenüber anti-demokratischen Herausforderungen gestärkt werden könne. Schlussendlich gehe es um „Handlungsempfehlungen im Sinne einer resilienten Bewältigungsstrategie“. Kurz gesagt: Die selbsternannte „Mitte“ in Parteipolitik und Staat will ihr genehme und zuarbeitende Vorfeldorganisationen pampern.
Die Unions-Fraktion hatte nach der Bundestagswahl eine Kleine Anfrage an die damalige Ampel-Regierung gestellt, in der sie mit 551 Fragen die finanzielle Förderung zahlreicher Organisationen durch den Staat kritisch infrage stellte. Es wurden Fragen zu 17 Organisationen formuliert – darunter Omas gegen Rechts, die Kampagnenorganisation Campact, die Naturschutzorganisation BUND und der Verbraucherschutzverein Foodwatch, aber auch das journalistische Netzwerk Recherche. Hintergrund der Anfrage waren deren mögliche Beteiligungen an Demonstrationen gegen die CDU im Januar 2025. Zu den gestellten Fragen gehörte unter anderem: „Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland e.V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?“ Und: „Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?“ Ähnlich lauteten die Fragen zu anderen politisch tätigen Organisationen. Diese Kleine Anfrage erntete mit viel Kritik von SPD, Grünen und Linken. Es hieß, die Union stelle ehrenamtliche Initiativen ebenso wie gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen unter Generalverdacht, sie solle statt dessen besser demokratisches Engagement würdigen und stärken. Nach Bildung der Merz-Regierung aus Christ- und Sozialdemokraten wurde es still um dieses Thema.
Kürzlich legte die Bundesregierung eine aktualisierte Aufstellung von Zuwendungen an Nichtregierungsorganisationen vor. Das war die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag vom 9. September 2026. Das 92-seitige Dokument listet Zuwendungen auf, die in den Jahren 2024 und 2025 an privatrechtliche Organisationen, Verbände und Stiftungen geflossen sind oder für 2026 eingeplant wurden. Insgesamt führt das Dokument über 1000 Fördermaßnahmen auf. Rechnerisch ergeben sich jährliche Fördervolumen von jeweils 400 bis 500 Millionen Euro. Zugleich betonte die Bundesregierung, es gäbe im Haushalts- und Verwaltungsrecht keine rechtliche Definition für den Begriff der „Nichtregierungsorganisation“ (NGO), die verschiedenen Bundesministerien legten den Begriff unterschiedlich aus.
Beck aktuell, juristisches Portal des Verlages C.H. Beck, veröffentlichte im Juni 2025 ein Gespräch mit dem Staatsrechtsprofessor Hubertus Gersdorf. Leitfrage war: Dürfen NGOs, die an der politischen Willensbildung mitwirken, von der Regierung finanziell gefördert werden? Gersdorf verneinte und prangerte mangelndes Problembewusstsein bei den politischen Akteuren an. Er wolle sich zwar aus der politischen Debatte raushalten. Juristisch stelle sich jedoch für EU wie BRD die Frage: Dürfen Regierungsstellen ohne gesetzliche Grundlage NGOs aus öffentlichen Mitteln finanzieren? Bisher sei es so, dass diese öffentlichen Gelder auf bloß vertraglicher Grundlage an die Organisationen gegeben würden. „Dabei reden wir über NGOs, die an der gesellschaftlichen Kommunikation und politischen Meinungsbildung mitwirken. Es besteht also die große Gefahr, dass die jeweilige Regierung – sei es die EU-Kommission oder die Regierung eines Mitgliedsstaats – sich NGOs aussucht, die ihr nahestehen und so in ihrem Sinne auf den Willens- und Meinungsbildungsprozess des Volkes einwirken.“ Das aber stehe dem Staat nicht zu. „Die gesellschaftlichen Willens- und Meinungsbildungsprozesse haben sich von unten nach oben zu vollziehen. Der Staat darf sich dort prinzipiell nicht einmischen.“
Es gelte, so Gersdorf, das Demokratieprinzip: „Es ist dadurch gekennzeichnet, dass die Willensbildung sich vom Volk zum Staat zu vollziehen hat – und nicht andersherum. Zum anderen ist eine solche Förderpraxis auch nicht mit dem Recht auf gleiche Teilhabe an der politischen Kommunikation in Einklang zu bringen. Diejenigen NGOs, die gefördert werden, repräsentieren eine bestimmte Gruppe von Wählerinnen und Wählern. Die Ziele anderer Wählergruppen – die sich vielleicht mit ganz anderen NGOs identifizieren – werden demnach nicht gefördert. So wird das elementare demokratische Recht auf Gleichheit bei der politischen Kommunikation verletzt. Also ein doppelter Verstoß gegen elementare Prinzipien der demokratischen Ordnung.“
Die kritische Politikwissenschaft betont, schon der Begriff sei aufschlussreich. Idee von Nichtregierungsorganisationen war, dass solche Verbünde unabhängig vom Staat agieren. Ihre Autorität beruht auf dieser Distanz. Zu verstehen, warum das wichtig ist, lohne ein Blick – so der US-amerikanische Politikwissenschaftler James W. Davis – auf die drei klassischen Sektoren moderner Gesellschaften. Der Staat erhebe Steuern und gebe sie im Namen der Bürger aus. Wahlen ermöglichten es, über Umfang und Zweck dieser Ausgaben zu entscheiden. Das sei der demokratische Kern des Systems. Dann gäbe es den Markt. „Wenn es darum geht, knappe Ressourcen effizient zu verteilen, ist Wettbewerb schwer zu schlagen.“ Schließlich die Zivilgesellschaft. Hier entstünden Organisationen, die aus moralischer Überzeugung handelten und Aufgaben übernähmen, die weder Staat noch Markt erfüllten.
Davis betont, die Bürgerrechtsbewegung in den USA sei ein klassisches Beispiel. „Sie entstand aus moralischem Engagement – nicht aus staatlicher Förderung. Gerade deshalb haben NGOs ihre Unabhängigkeit traditionell eifersüchtig verteidigt.“ Heute sehe das anders aus. „Viele Organisationen befinden sich in einer strukturellen Co-Abhängigkeit vom Staat. Besonders deutlich wird das dort, wo staatliche Stellen Projekte ausschreiben und NGOs um Fördergelder konkurrieren. Wenn der Staat die Ziele vorgibt, verändert sich der Charakter dieser Organisationen.“
Umgekehrt heißt das, der Staat – der in Deutschland derzeit einer mittigen, überwiegend linksgrünen Linie folgt – schafft sich die Vorfeldorganisationen, die er zur Fortsetzung seines Kurses benötigt. Auch wenn die Wähler längst andere Mehrheiten erwirkt haben. Die selbsternannte „Mitte“ muss noch viel Demokratie lernen.
Schlagwörter: Demokratie, Förderung, NGO, Waldemar Landsberger


