Die Chancen auf einen Politikwechsel durch eine grün-rot-rote Koalition im Bund sind gering. Das Zerwürfnis über die Frage von Kriegseinsätzen scheint unüberwindbar, will man seine Grundsätze nicht aufgeben. Dem soll hier widersprochen werden. Der gemeinsame Nenner liegt auf der Hand: die UN-Charta. Sie erlaubt unter strengen Voraussetzungen militärische Interventionen. Will die kleine Linke mit ihrer grundsätzlichen Ablehnung etwa moralischer sein als die große Weltgemeinschaft?
„Ich bin Völkerrechtlerin“, zitiert der Spiegel Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock. Schließlich hat sie ihren Master in Völkerrecht an der London School of Economics gemacht. Bewaffnete Einsätze der Bundeswehr sind bei den Grünen als Ultima Ratio möglich, wenn sie ein Mandat der Uno haben. Hat man denn in London nicht gelehrt, dass es seit Existenz der Uno noch keine einzige Militärintervention gab, die ihrer Charta gerecht wurde? Weil diese sehr viel mehr voraussetzt als ein Mandat des Sicherheitsrates? Im öffentlichen Bewusstsein ist solches Detailwissen tabuisiert.
Nach den Schreckenserfahrungen des 2. Weltkrieges hielten es die Völker für nötig, sehr hohe Hürden aufzubauen, bevor je wieder militärische Gewalt angewendet werden dürfte. Damit von den natürlichen Ressourcen der Welt „möglichst wenig für Rüstungszwecke abgezweigt wird“, beauftragt Art. 26 den Sicherheitsrat, Pläne für ein „System der Rüstungsregelung“ vorzulegen. Dies ist nie geschehen. Mächtige Wirtschaftsinteressen haben es verhindert.
Dabei lehnen seit Jahren quer durch alle Parteien über drei Viertel der Bundesbürger jeglichen Rüstungsexport ab und bevorzugen friedliche Lösungen. Fragen sie ihre Kandidaten danach? Wird die Forderung der Linken, angesichts der Corona-Folgen weltweit die Militärausgaben um zehn Prozent zu kürzen, Befürworter finden?
Drei Viertel der Bundesbürger lehnen Rüstungsexporte ab
Bei Konflikten empfiehlt Art. 32, die Streitparteien an den Erörterungen des Sicherheitsrates ohne Stimmrecht teilnehmen zu lassen. Gewaltsame Lösungen stehen solange nicht zur Diskussion, bis im konkreten Fall alle friedlichen Mittel nach Art. 33 ausgeschöpft sind: Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Entscheidung.
Wann sind „alle friedlichen Mittel“ ausgeschöpft? Vorschlag in Geldform: Wenn genauso viel für zivile Vorsorge wie für militärische investiert wurde, also für Rüstung, Manöver und Angriffsplanung. Nach Angaben des Forums Ziviler Friedensdienst gibt die Bundesrepublik derzeit fast 1000-mal so viel für Militär aus wie für zivilen Friedensdienst.
Art. 94 verpflichtet die Streitparteien, sich den Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofes zu unterwerfen. Dem haben sich die Großmächte entzogen. Alle können gleichermaßen belangt werden – es ist Wunschdenken geblieben.
Artikel 39 und die Bedrohung des internationalen Friedens
Wenn trotz aller Bemühungen der Sicherheitsrat nach Artikel 39 die Bedrohung des internationalen Friedens festgestellt hat, sieht der vielzitierte Art. 42 den Einsatz von Militär vor. Dass dabei hauptsächlich an „Demonstrationen und Blockaden“ gedacht ist, wird eher selten zitiert. Wenn linke Sicherheitspolitik die „Ächtung jeden Krieges“ ernst nimmt, so wie sie schon 1928 im Briand-Kellogg-Pakt völkerrechtlich fixiert wurde, so dürfen die „militärischen Sanktionsmaßnahmen“ nach Kapitel VII der UN-Charta logischerweise keine Kriege sein. Und die mit UN-Mandat Kommandierenden dürfen nicht selbst Kriegsverbrechen begehen, wie die USA gegenüber dem Irak im 2. Golfkrieg. Wo ihr 19 Völkerrechts-Verstöße nachgewiesen wurden, darunter der Einsatz verbotener Massenvernichtungswaffen und das Auslösen einer Umweltkatastrophe. Ein Mandat allein garantiert gar nichts.
Im öffentlichen Bewusstsein ist auch nicht, dass die Art. 43 und 45 „Sonderabkommen“ vorsehen, die dem Sicherheitsrat Streitkräfte der Mitgliedsstaaten zur Verfügung stellen. Für die strategische Leitung dieser Streitkräfte ist nach Art. 47 der Sicherheitsrat zuständig, der wiederum einen „Generalstabsausschuss“ bilden soll, der ihn berät. Dieser Ausschuss ist nicht aktiv geworden. Streitkräfte, die wie in der Charta vorgesehen von der Uno befehligt werden, hat es nie gegeben.
Kein Wunder, dass auch die nach Art. 46 vom Sicherheitsrat verlangten „Pläne für die Anwendung von Waffengewalt“ nie zustande kamen. Solche vorab vorzulegenden Pläne hätten zum Beispiel verhindern können, dass zahlreiche Nato-Länder das Mandat zur Einrichtung einer Flugverbotszone zum Schutz der libyschen Bevölkerung, zum blutigen Regime-Change missbrauchten, der das Land bis heute in Chaos und Elend gestürzt hat. Das Völkerrecht sieht jedenfalls nicht vor, die US-dominierte Nato als Exekutivorgan von UN-Beschlüssen zu nutzen.
Seit 1953 haben die USA mit illegalen Putschen und Kriegen im Iran, in Guatemala, Panama, Grenada, Ägypten, Vietnam, Laos, Kambodscha, Chile oder Nicaragua arrogant demonstriert, was sie vom Völkerrecht halten. Nach Auflösung des Warschauer Pakts und der Sowjetunion wurde die Existenzberechtigung des Verteidigungsbündnisses berechtigt infrage gestellt. Die völlig neue Strategie der Nato machte sie zum Weltpolizisten, der die Partikularinteressen seiner Mitglieder offensiv vertritt. Es ging um die erklärte Absicht, die „humanitäre Intervention“ als Ausnahme vom geltenden Gewaltverbot als Gewohnheitsrecht durchzusetzen. Die sogenannte Schutzverantwortung gegenüber Völkermord wurde in den Feuilletons der westlichen Wertegemeinschaft als Triumph der Menschenrechte gegenüber dem geltenden Völkerrecht gefeiert.
Der nichtmandatierte Aggressionskrieg der Nato gegen Jugoslawien wurde mit Verhinderung von Völkermord im Kosovo gerechtfertigt. Doch in der während des Krieges veröffentlichten Anklageschrift des Haager Tribunals gegen die Regierung Milošević fehlte dieser Vorwurf. Als Chefanklägerin Carla del Ponte von Le Monde nach dem Grund befragt wurde, antwortete sie: „Weil es keine Beweise dafür gibt.“ Damit war die angebliche Legitimation des Angriffes schon Wochen vor Ende des verheerenden Bombardements, das selbst mit uranhaltiger Munition und Splitterbomben humanitär sein wollte, entfallen.
Annalena Baerbock und die Regeln des Völkerrechts
Die Definition von Genozid ist seit Jahrzehnten umstritten und offensichtlich instrumentalisierbar. Keine einzige „Schutzverantwortung“ hat Schutz gebracht, keine „Humanitäre Intervention“ Humanismus. Den 20 Jahre währenden Krieg in Afghanistan hat die Nato verloren, der Abzug ist fluchtartig. Krieg zynisch peace-enforcing zu nennen, wagt kaum noch jemand. Um den Menschenrechts-Bellizismus ist es still geworden. Gewalt als Mittel der Politik kann als gescheitert angesehen werden. An „Gewohnheitsrecht“ darf man sich nicht gewöhnen. Pacta sunt servanda. Sonst haben wir keine Völkerrechtsordnung mehr.
Was bleibt, ist das Dilemma, dass man den weltweiten Verstößen gegen Menschenrechte nicht tatenlos zusehen kann. Weshalb die Kanzlerkandidatin der Grünen weiter militärisch intervenieren will. Die Regeln des Völkerrechts sollen geändert werden, sodass auch gegen das Veto einer Großmacht mit Waffengewalt eingegriffen werden kann. Doch keine Großmacht wird dann Mitglied bleiben. Allein die Pseudoalternative Krieg oder Nichtstun zeigt die gewollte Fantasielosigkeit. UN-Generalsekretär António Guterres versucht einen Umbau der Uno einzuleiten. Er strebt einen „sustaining peace“ an, der strukturelle Konfliktursachen, wie Verteilungskämpfe, eindämmt und friedenserhaltende Hilfe anbietet. Da wird auch über eine Erweiterung des Mandats von Blauhelmen nachzudenken sein, bis hin zur Entwaffnung von Bürgerkriegsparteien.
Kriege sind Klimakiller und Sozialkiller
Die strikte Ablehnung von Militäreinsätzen im Ausland ist unter den jetzigen Bedingungen vom Völkerrecht nicht nur gedeckt, sondern geboten. Könnte eine solche gemeinsame Haltung nicht zur dringend benötigten Attraktion in der grün-rot-rosanen Wählerschaft werden? Rüstung, Militärstützpunkte, Manöver und Kriege sind mit Abstand die größten Klimakiller, sie machen alle guten Absichten zunichte. Und sie sind genauso der größte Sozialkiller, der dem Versprechen, das Gesundheitswesen dem Profitstreben durch Übergabe in die öffentliche Hand entziehen zu wollen, genauso zuwiderläuft, wie der Zusage, dem wirtschaftlichen Stimmungstief der Leistungsträger nach Corona entgegenzuwirken. Kernthemen von G-R-R, die im Sorgen-Barometer der Deutschen ganz oben stehen, also wahlrelevant sind. Alle drei Parteien könnten sich mit einem neuen Verständnis von Sicherheit offensiv als UN-Charta-Patrioten profilieren.
Die SPD drückt sich in dem Entwurf ihres Wahlprogramms ganz um den Stolperstein Auslandseinsätze und ist womöglich für Argumentationshilfe aufgeschlossen. „Die Linke ist die Stimme der Friedensbewegung im Bundestag“, heißt es in ihrem Wahl-Programmentwurf. Man möchte es gern glauben. Sie fordert ein Menschenrecht auf Frieden. In der Nato sieht sie ein Relikt des Kalten Krieges, das durch ein kollektives Sicherheitssystem unter Beteiligung Russlands ersetzt werden sollte. Als einzige Partei lehnt sie es ab, sich an einer Regierung zu beteiligen, die die Bundeswehr zu Kampfeinsätzen ins Ausland schickt. Damit gilt sie für alle anderen Parteien als nicht regierungstauglich, ja, wird von den Konservativen gar aus dem Spektrum demokratischer Parteien aussortiert. Was aberwitzig ist, zeugt doch gerade ihre Haltung von einem unmissbräuchlichen Verhältnis zum Recht.
Nun hat sie angekündigt, bei dem heiklen Thema diskussionsfähig zu sein, was hellhörig gemacht hat. Möge sie konsequent bleiben und zugestehen: Auslandseinsätze nur dann, wenn zuvor sämtliche Bedingungen der UN-Charta erfüllt sind. Also Friedensdienst ausschöpfen, Strategie und Kommando bei der Uno, nicht der Nato oder den USA und ein Mandat nur an Kombattanten, die sich zuvor der Rechtsprechung des IGH unterworfen haben.
Tipp an Frau Baerbock: Völkerrecht ist unteilbar. Wer es ganz akzeptiert, kann bis auf Weiteres keinem Auslandseinsatz der Bundeswehr zustimmen.
Daniela Dahn, freie Schriftstellerin und Journalistin, gehört der Gruppe Neubeginn an, einem Kreis linker Intellektueller, Schriftsteller und Politiker aus Ost und West.
Berliner Zeitung, 15.06.2021. Übernahme mit freundlicher Genehmigung der Autorin.
Schlagwörter: Daniela Dahn, Die Grünen, Die Linke, militärische Gewalt, Rüstungsausgaben, UN-Charta, Völlkerrecht