21. Jahrgang | Nummer 26 | 17. Dezember 2018

NSU-Komplex: Die eigentümliche Metamorphose der Katharina K.

von Gabriele Muthesius

Wenn sie dich dazu bringen können,
die falschen Fragen zu stellen,
müssen sie keine Angst
vor den Antworten haben.

Thomas Pynchon,
„Gravity’s Rainbow“

Katharina König, seit April 2017 König-Preuß, ist ausweislich der Homepage ihres Jugend- und Wahlkreisbüros „Haskala. Idee Aufklärung Verstand“ Sprecherin für Antifaschismus, Netzpolitik & Datenschutz der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag. Und sie war und ist Vertreterin ihrer Partei, Obfrau, sowohl im ersten (2012 – 2014) als auch im zweiten (seit 2014) NSU-Untersuchungsausschuss dieses Landtages.
Wenn man dazu die zahlreichen öffentlichen Auftritte von Katharina König zum NSU-Komplex in den vergangenen Jahren, sowohl in Funk und Fernsehen wie auch in Printmedien – Interviews, Vorträge, Podiumsdiskussionen, Publikationen – Revue passieren lässt, dann scheint es nicht übertrieben, in ihr das Gesicht der Thüringer Linken in Sachen Untersuchung und Aufklärung des NSU-Komplexes zu sehen.
Allerdings ist dieses Gesicht inzwischen ein vollkommen anderes als noch vor wenigen Jahren. Darüber, wie und warum es zu einem grundlegenden Wandel in Königs Positionen und öffentlich vertretenen Auffassungen gekommen ist, müsste in erster Linie die Betreffende selbst Auskunft geben. Anhaltspunkte und Indizien hingegen, dass ein solcher Wandel eingetreten ist, lassen sich zusammentragen und belegen:

  • Zum vom Bundeskriminalamt (BKA) behaupteten Tathergang in Eisenach-Stregda hinsichtlich des Todes von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, wonach Mundlos erst Böhnhardt und dann sich selbst erschossen haben soll, erklärte Katharina König in einer im Mai 2016 ausgestrahlten Dokumentation: „Das ist Quatsch.“[1]
    Wann diese Aufnahme entstanden ist, ist der Autorin nicht bekannt. König jedenfalls hatte bereits am 30. April 2016 völlig gegenteilig geäußert: „[…] die Variante, die […] vom Bundeskriminalamt in den Akten ermittelt wurde, die ist zutreffend.“[2]
  • Zum dubiosen Verhalten des leitenden Ermittlers in Stregda äußerte König in einem am 4. April 2016 ausgestrahlten Beitrag von Report München: „Auf die Idee zu kommen als Einsatzleiter mit einer Gartenharke an einem Tatort herumzustochern, das kann man nicht erklären. Dafür gibt es keine logische Erklärung. Dafür gibt es keine Erklärung, die auch von Ermittlerseite her bestätigt werden würde oder für gut befunden werden würde.“[3]
    Am 30. April 2016 sah König auch dies ganz anders: „[…] wenn Herr Menzel […] an zwei, drei Stellen einfach sagen könnte, das mag aus heutiger Perspektive ’n Fehler sein, aus damaliger Sicht war’s die richtige Entscheidung, dann wär‘ das alles überhaupt keine […] Frage mehr.“[4]

*

Exkurs I: Die Leichen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt waren am 4. November 2011 von der Polizei in einem in Brand gesetzten Camper in Eisenach-Stregda aufgefunden worden, nachdem das Feuer durch die herbeigerufene Feuerwehr gelöscht worden war.
Für den Tod von Mundlos und Böhnhardt gibt es die eine offizielle Version des NSU-Ermittlungsorgans, also des BKAs, und der NSU-Anklagebehörde, also der Bundesanwaltschaft nicht. Die Klageschrift der Bundesanwaltschaft für den Münchner NSU-Prozess enthält zwei Fassungen, die nicht deckungsgleich sind:

  • Zunächst heißt es: Nachdem Mundlos und Böhnhardt durch das Auftauchen der Streifenpolizisten „nunmehr davon ausgehen mussten, dass ein Entkommen nicht mehr möglich sein würde, setzten sie (Hervorhebung – G.M.) das Wohnmobil in Brand. Einem schon zuvor (Hervorhebung – G.M.) für den Fall der Entdeckung gefassten Entschluss entsprechend töteten sie sich selbst, wobei Uwe Mundlos zunächst Uwe Böhnhardt und sodannsich (sic! – G.M.) selbst erschoss.“[5]
  • Etwa 200 Seiten weiter hinten soll der Selbsttötungsentschluss erst nach dem Auftauchen der Polizei gefasst worden sein, und Mundlos soll den Brand allein gelegt haben: „In diesem Moment wurde Mundlos und Böhnhardt klar, dass ein Entkommen nicht mehr möglich sein würde und damit auch die terroristische Vereinigung ‚NSU‘ entdeckt war. Sie entschlossen sich, lieber zu sterben, als sich verhaften zu lassen […]. Uwe Mundlos erschoss daraufhin Uwe Böhnhardt mit einer Flinte Winchester und legte in dem Wohnmobil Feuer, bevor er sich selbst mit derselben Waffe “[6]

*

Am 6. Juli 2015 erfolgte auf 3sat die Erstausstrahlung der Dokumentation „Kampf um die Wahrheit – der NSU und zu viele Fragen“ von Katja und Clemens Riha. Darin enthalten sind Ausführungen von König, die sie nach der am 4. Juni 2015 durchgeführten 3. Sitzung des zweiten Thüringer NSU-Ausschusses machte, in der erstmals die Feuerwehrmänner einvernommen wurden, die beim Löschen des Campers in Eisenach-Stregda beteiligt gewesen waren.[7] Die erzählten, so der Filmbericht der Rihas, „es habe keinen Brandschutt auf den Leichen gegeben, so wie auf manchen Tatortfotos. Auch habe Uwe Böhnhardt nicht auf dem Bauch sondern auf dem Rücken gelegen.“[8] Darüber hinaus sagten sie, „es gab keine Waffen im Wohnmobil“.[9] Und: „Sie selbst haben damals zur Einsatzdokumentation fotografiert, doch ihre Speicherkarte mussten sie der Polizei übergeben und bekamen sie gelöscht zurück.“[10]
König in diesem Kontext: „Ich find’s […] immer merkwürdiger, was am 4.11. passiert ist. Warum erinnert man Beamte an ihre Schweigepflicht und beruft ‘ne extra Versammlung ein? Warum beruft man ‘ne extra Versammlung für die Freiwillige Feuerwehr ein, und weist sie darauf hin, dass sie nicht darüber reden dürfen über das, was im Einsatz geschehen ist?“[11] Und dann direkt zu den Angaben der Feuerwehrleute: „Das bedeutet, dass die Version, wie sie bisher in den Akten ist, möglicherweise nicht stimmt – wann hat Mundlos von wo Uwe Böhnhardt erschossen. Und jetzt sind wir wieder mittendrin im gesamten NSU-Komplex.“[12] Etwas später sagt sie: „[…] bisher ist die Story, Mundlos sitzt, erschießt Böhnhardt. Böhnhardt fällt […] um. Tot. Mundlos erschießt sich. Wenn aber Böhnhardt nicht auf dem Bauch, sondern auf dem Rücken liegt, wie die Feuerwehrleute sagen, dann kann Mundlos ihn nicht von dort erschossen haben.“[13]
Königs Fazit zum damaligen Zeitpunkt: „Ich glaub‘, wir stehen auf der Kippe. Entweder gelingt es, über die Untersuchungsausschüsse, über den Prozess, über Journalisten, mehr Licht in diesen NSU-Komplex hineinzubringen, oder es ist ein Aussitzen, ein weiter wie bisher. Und da ist dann schon so ‘ne Grundfrage: Wollen wir in dieser Gesellschaft leben.“[14]
Am 18: Mai 2016 ging auf ZDFinfo die Erstausstrahlung der Dokumentation „Was geschah am 4.11.2011 in Eisenach?“ von Rainer Fromm über den Äther. Darin ließ König – ihr entscheidender Satz wurde eingangs bereits zitiert – die Öffentlichkeit wissen: „Rechtsterroristen, ausgestattet mit einer Unmenge von Waffen, haben vor diesen Polizisten keine Angst. Die zwei Polizisten kommen, und angeblich erschießen sich dann Mundlos Böhnhardt beziehungsweise der eine den anderen, weil sie der Überzeugung sind, jetzt werden sie gestellt und jetzt werden sie festgenommen. Und das ist Quatsch. Das ist Quatsch. Niemand erschießt sich wegen den beiden kommenden Polizisten und erst recht erschießt sich niemand, wenn er, ich weiß gar nicht wie viele Waffen im gesamten, im Wohnmobil hat, und erst recht erschießt sich niemand, wenn er die ganze Zeit über den Polizeifunk abhört und sozusagen weiß, dass der Stand des Wohnmobils entdeckt wurde und zumindestens theoretisch die Chance hat, a) mit Fahrrädern oder b) mit dem Wohnmobil noch’n Fluchtversuch zu wagen.“[15] Darüber hinaus wartete König mit einem forensischen Argument auf: „Wir haben die Obduktionsergebnisse vorliegen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, und bei keinem von beiden sind Rußspuren gefunden worden, und wenn man davon ausgeht, was die bisherige Geschichte ist, wie das im Wohnmobil abgelaufen sein soll, erschießt der eine den anderen, legt Feuer und erschießt dann sich. Würde bedeuten, mindestens einer von beiden müsste Rußspuren in der Lunge haben.“[16]
Am 25. Juni 2016 jedoch, nur wenige Tage nach Ausstrahlung dieser Dokumentation, trat Katharina König im Grünen Salon der Berliner Volksbühne bei einem vom Linken-Politiker Diether Dehm moderierten Podium auf. Dort hielt ihr der Wissenschaftsjournalist Ekkehard Sieker entgegen, dass sie im Hinblick auf die Vorgänge im Camper in Eisenach-Stregda der BKA-Linie folge. Das wies König vehement zurück: „Und dann zu unterstellen, dass ich BKA-Linie verfolgen würde, weil ich ‘n Jahr lang mir alles angeschaut habe, weil ich alle möglichen Zeugen befragt habe […], weil ich die Akten gelesen hab‘, weil ich die zum Teil aus‘m Effeff wiederhergeben kann, weil ich mir jedes Bild angeschaut habe, weil ich mir die Spheron-Aufnahmen im Detail angeschaut hab‘ – das muss man sich vorstellen wie Counterstrike sozusagen, wo man reinzoomen kann, ins Gehirn, ich weiß nur nicht, von wem’s ist, ob Mundlos oder Böhnhardt […].“[17]
Doch tatsächlich hatte König zu diesem Zeitpunkt im Hinblick auf die BKA-Linie bereits eine komplette Kehrtwende vollzogen. Schon am 30. April 2016, also noch vor der Ausstrahlung der erwähnten ZDF-Dokumentation vom 18. Mai 2016, in der sich in ihrem bisherigen Duktus äußern sollte, hatte sie gegenüber dem Sender FSK 93,0 erklärt: „Na, ich glaub‘, das Entscheidende, was man sagen kann, ist, dass die großen Fragen und vor allem die großen Theorien und Möglichkeiten, was da am 4.11. nun alles hätte passieren können oder vielleicht passiert ist, durch den Thüringer Untersuchungsausschuss ausgeräumt sind. […] 90 Prozent sind ausgeräumt, der Theorien, beziehungsweise sind darauf die entsprechenden Antworten gefunden worden. […] so kann man eigentlich jetzt sagen, der 4.11. ist durch den Thüringer Untersuchungsausschuss weitestgehend aufgeklärt und […] die Variante, die […] vom Bundeskriminalamt in den Akten ermittelt wurde, die ist zutreffend.“[18]
Damit gehörten bereits am 30. April 2016 offenbar alle weiteren Fragestellungen, Faktenbewertungen und vor allem gegensätzliche Erklärungsansätze zu diesem Aspekt des NSU-Komplexes – zum Tod von Mundlos und Böhnhardt – nunmehr ins Reich der Verschwörungstheorien, denn König ließ auf FSK 93,0 ebenfalls wissen, dass solche Verschwörungstheorien „fast schon explodierten rund um den 4. November“[19]. König weiter: „Ich glaube […], das Entscheidende ist schon, dass es Leute gibt, die […] sich einfach nicht vorstellen können, dass Nazis, selbst wenn sie ausgestattet sind mit Wahnsinnswaffen, nicht bereit sind, in die Hände der Polizei zu fallen und sich dann eben im Fall der Fälle lieber selbst erschießen. Dieses Ausstiegsszenario […] von Mundlos und Böhnhardt, ich glaube, das war […] einfach nicht vorstellbar für einen Großteil der Leute, und dann wurden sozusagen all die Lücken, die die Realität nun mal hat, wurden zusammengesetzt und dann wurde versucht, eine rote Linie zu finden, die die ganzen Lücken verbindet und mit einer Theorie erklärt, und am Ende kam raus, es steckt der Staat dahinter, der BND war vor Ort, was weiß ich, was alles noch dazu. Und dann gab’s gewisse Personen, die das Ganze mit befördert haben, indem sie […] in einer Art […] von Öffentlichkeitswirksamkeit dazu beigetragen haben, dass diejenigen, die irritiert waren rund um den 4.11. plötzlich den […] Wolfgang Schorlau, der als Sachverständiger im NSU-Ausschuss in Baden-Württemberg war, als ihren Unterstützer mit hatten, der ja auch erzählt, 4.11. steckt ‘ne große Theorie, große Verschwörung dahinter […] ich glaub‘, so das Entscheidende am Ende ist zu sagen, die Realität hat immer Lücken, da erklärt sich im Nachhinein nie hundert Prozent etwas. […] Dass sich Leute widersprechen, in Kleinigkeiten […], das ist sogar eigentlich eher das, was es glaubwürdig macht, dass der 4. November so ab gelaufen ist, als wenn jetzt alle mit derselben Geschichte kommen würden.“[20]
Das ist unverkennbar der keinerlei inhaltlichen Widerrede mehr duldenden Gestus des Konvertiten, der nun endlich alles abschließend richtig verstanden hat. Man fühlt sich an F. W. Bernstein erinnert: „Die schlimmsten Kritiker der Elche / waren früher selber welche.“

*

Zwischenzeitlich haben sich neue forensische Erkenntnisse im Hinblick auf das Ableben von Mundlos und Böhnhardt ergeben, die besagen, dass die beiden NSU-Protagonisten ausweislich der an ihren Leichen dokumentierten Totenflecken zum Zeitpunkt ihres Auffindens am 4. November 2011 bereits mindestens zwölf Stunden tot waren.[21] Mein Blättchen-Beitrag zu diesen damals neuen Erkenntnissen ist König seitens der Blättchen-Redaktion am 9. April 2017 per Mail übermittelt worden. Und zwar durchaus in der Annahme, dass dieses Thema König interessieren würde, hatte sie es doch, in der 12. Sitzung des zweiten Thüringer NSU-Ausschusses am 3. März 2016 mit dem Hauptobduzenten von Mundlos und Böhnhardt, Dr. Reinhard Heiderstädt vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Jena, ausführlich diskutiert:
Abg. König:
Dann zu den Totenflecken […]. Und zwar werden ja bei Böhnhardt Totenflecke auf der linken Körperrückseite festgestellt. Das ist auf Seite 2 des Sektionsprotokolls Böhnhardt, da heißt es: ‚[…] Spärliche Totenflecke an der linken Körperrückseite‘. Nun ist Böhnhardt auf dem Bauch liegend gefunden worden. Frau Mall meinte, dass der Grund, dass dann die Totenflecke an der linken Körperrückseite entstanden sind, höchstwahrscheinlich damit zu tun hat, dass innerhalb eines gewissen Zeitraums die Leiche umgedreht wurde. Können Sie diesen Zeitraum uns sagen, innerhalb welchen Zeitraums das passieren muss, damit sich solche Totenflecke an der linken Körperrückseite bilden?
Dr. Heiderstädt:
Ja. Wir haben die Totenflecke an den abhängenden Körperpartien. Wir gehen davon aus, dass die ersten Totenflecke nach 20 Minuten, einer halben Stunde – je nachdem – eintreten können und dann etwa je nach Temperatur – muss man dazusagen – , aber gehen wir mal von normalen 18 oder 20 Grad aus, können die sich nach bis zu sechs Stunden vollständig ausgebildet haben. Diese Totenflecke bis zur sechsten Stunde können sich vollständig zurückbilden. Wir können uns jetzt nicht an den sechs Stunden so festbeißen, das sind ja immer fünf Stunden, so schwammige Übergänge, sechs/sieben Stunden können die sich vollständig zurückbilden und können sich an neuer Stelle, wenn man die Leiche in diesem Zeitraum bewegt, neu ausbilden. Das wäre also eine Möglichkeit, dass der Tote also, wenn die vollständig weg waren, innerhalb der ersten sechs Stunden bewegt wurde. Dreht man die
Leiche innerhalb der sechsten bis zwölften Stunde, dann würden große Teile – oder je nachdem, ob es die siebente Stunde ist oder die elfte – , dann würden Teile der alten Totenflecke bleiben und die neuen auf der neuen Seite kommen hinzu. Das ist die sogenannte Doppelfleckbildung, dann haben Sie sowohl als auch auf beiden … Aber Fakt ist, wenn ich jetzt die ganze Zeitspanne nehme, können sich innerhalb der ersten zwölf Stunden bei ungefähr 18 Grad Umgebungstemperatur die Totenflecke prinzipiell ändern und in den ersten sechs Stunden vollständig ändern, also die alten vollständig verschwinden und die neuen kommen […].“[22]
Warum Heiderstädt, so der Wissenschaftsjournalist Ekkehard Sieker, der diese Fragen sehr ausführlich für die 2017 erschienene Taschenbuchausgabe von „Die schützende Hand“ von Wolfgang Schorlau recherchiert hat, nicht auch klar ausgesprochen habe, dass Böhnhardt also schon mindestens zwölf Stunden tot gewesen sein müsse, als er in die Bauchlage, in der er laut Tatortfotos aufgefunden wurde, gebracht worden sei, bleibe das Geheimnis des Gerichtsmediziners. Fakt sei: In Bauchlage bildeten sich keine Totenflecken „an der linken Körperrückseite“. Da dort jedoch welche nachgewiesen seien, müssten diese, da es keine doppelten Totenflecken – hervorgehoben durch die Bergung des Leichnams – gab, schon zwölf Stunden bestanden haben.
Dass König in der betreffenden Sitzung nicht selbst diesen Schluss gezogen hat, ist ihr als forensischer Laiin nicht anzulasten. Spätestens nach der Lektüre des betreffenden Blättchen-Beitrages müssen ihr diese Zusammenhänge jedoch klar gewesen sein.[23] Trotzdem appellierte sie im Oktober 2017: „Ich bitte um eins […]: Den 4. November 2011 als abgehakt zu betrachten.“[24]

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Exkurs II: Ein weiterer fragwürdiger Aspekt, den Tatort Eisenach-Stregda am 4. November 2011 betreffend, ist das Agieren des leitenden Ermittlungsbeamten vor Ort, des damaligen Gothaer Polizeidirektors Michael Menzel, das gravierende Anhaltspunkte für die Annahme lieferte, dass er beim Eintreffen in Stregda bereits über detailliertes Vor-, respektive Täterwissen zum Tatort Wohnmobil verfügte.[25]
Darüber hinaus hantierte Menzel ohne Schutzbekleidung und mit einer Harke im Brandschutt des Campers. Unter seiner Zuständigkeit wurde dem herbeigerufenen Notarzt und zwei Gerichtsmedizinern der direkte Zugang zu den Leichen im Camper verwehrt; die auch in Thüringen gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau zur Feststellung des Todes, der Todesursache und des Todeszeitpunkts fand infolgedessen nicht statt. Menzel verhinderte überdies die übliche kriminaltechnische Routine am Fundort des Campers und das Anfertigen dreidimensionaler Tatortaufnahmen, der sogenannten Spheron-Aufnahmen, und veranlasste die Verbringung des Campers auf das weitgehend ungeschützte Gelände eines privaten Abschleppdienstes, ohne – wiederum völlig regelwidrig – zuvor die Leichen bergen zu lassen. Die Verbringung des Campers erfolgte dabei durch Verladung desselben über eine schräge Rampe auf ein Abschleppfahrzeug, so dass alle beweglichen und ungesicherten Inhalte des Campers der Gefahr des Verrutschens ausgesetzt waren. Der Rechtsextremismusexperte Hajo Funke ging diesem Zusammenhang soweit, von einer Zerstörung des Tatortes sprechen.[26]

*

In der bereits erwähnten Dokumentation „Was geschah wirklich am 4.11.2011 in Eisenach?“ fasste König das Agieren Menzels in Stregda folgendermaßen zusammen: „„Der Polizeieinsatzleiter, nachdem er die Karte, die Karte mit den Bildern (der Feuerwehr – G.M.) drauf beschlagnahmt hat, entscheidet, ‘nen Abschleppwagen zu rufen. Privates Abschleppunternehmen. Das kommt, und das private Abschleppunternehmen, ja, verbringt das Wohnmobil eben auf den Abschleppwagen, und das geht im 30-, 40-Grad-Winkel, ungefähr. Das Wohnmobil mit den zwei Toten drin, mit den Waffen drin, mit allem, was drin ist, ohne vorherige Tatortsicherung, wird hochgezogen auf’n Abschleppwagen und dann auf ein privates Abschleppgelände in eine Halle gebracht.“[27]
Bereits am 2. November 2015 war auf ARD eine Zwischenbilanz des Münchner NSU-Prozesses nach 240 Verhandlungstagen gezogen worden. Bevor darin auch König mehrfach zu Wort kam, wurde sie folgendermaßen eingeführt: „Seit vier Jahren beschäftigt sich Katharina König mit den Taten und Opfern des NSU.“[28] Sie versuche, die Ereignisse des 4.11. akribisch nachzuzeichnen“[29]. Im Film geht es an dieser Stelle um die noch am Auffindeort des Campers in Stregda erfolgte Bergung einer Pistole, die reichlich anderthalb Stunden später als Dienstwaffe von Martin Arnold identifiziert war, also des Kollegen der am 25. April 2007 in Heilbronn ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter.[30] Die Pistole lag ausweislich eines Tatortfotos, das im Film eingeblendet wird, in der Duschkabine des Campers.
Im Film heißt es, dass Menzel einen Mitarbeiter angewiesen habe, die vorgeblich von ihm entdeckte Pistole herauszuholen. Zwischen dem Eingang des Campers und der Duschkabine lag allerdings einer der beiden Toten. König demonstriert im Film in einem baugleichen Wohnmobil, dass dazu aufgrund der räumlichen Enge die Leiche überstiegen werden musste: „Wenn ich hier stehe, ist links und rechts kein Platz mehr. Wenn hier eine Leiche liegt, selbst wenn ich jetzt hier vorsichtig versuche, hier hinter, wo … nicht nur 30 Zentimeter, sondern vielleicht 40 Zentimeter … Ich berühr‘ die Leiche. Und um die Waffe aus der Duschkabine zu holen, ist er […] faktisch über Leichen gegangen.“[31]
Zum Zeitpunkt dieser eindrücklichen Vorführung hatte Menzel aber dem 1. Thüringer NSU-Ausschuss – und zwar in dessen 60. Sitzung am 31. März 2014, bei der König laut Sitzungsprotokolls anwesend war – bereits ausführlich erläutert, warum die Arnold-Waffe keinesfalls schon in Stregda habe geborgen werden können:
Vors. Abg. Marx:
[…] Dann ist meine nächste Frage noch einmal auf die Polizeiwaffen, die Heckler & Koch-Waffen im Wohnmobil und da waren ja zwei. Das eine ist das Foto, was ich Ihnen gezeigt habe, die Waffe, die dann später der Michèle Kiesewetter zugeordnet werden konnte, die auf dem Tisch lag. Und da ist aber dann ja auch noch eine zweite Polizeiwaffe im Wohnmobil gewesen, und zwar die Waffe des Kollegen von der Frau Kiesewetter, des Herrn Arnold. Und die lag ja relativ unbeschädigt und auch gut zu erkennen […] in der Nasszelle. Wann haben Sie denn diese Waffe gesehen, die hätte man doch wahrscheinlich sehr schnell identifizieren können, weil, die war nicht angeschmort und nicht mit verglühtem Material?
Herr Menzel:
Ja, ich war nicht in der Nasszelle. Das ist ganz einfach die Erklärung.[…] Ich habe diese (die Waffe – G.M.) nicht gesehen, weil ich sie (die Tür der Nasszelle – G.M.) nicht geöffnet habe.“[32]
Und Menzel auf Marx‘ Frage, ob man dazu über die Leichen hätte hinwegsteigen müssen:
Herr Menzel:
Nicht nur das, sondern man muss ja auch noch die Tür öffnen können und wenn ich mich richtig dran erinnere, lagen die Leichen vor diesem Öffnungsbereich der Tür, das hätte gegebenenfalls, ich sage es jetzt mal, auch einer Veränderung der Leichen bedurft.“[33]
Welche Version stimmt?
Menzel entdeckt die Arnold-Waffe und lässt sie durch einen Mitarbeiter bergen?
Oder: Menzel konnte die Waffen gar nicht sehen und bergen lassen, weil die Tür der Nasszelle geschlossen war und es „einer Veränderung der Leichen bedurft“ hätte?
Diesem Widerspruch hätte nachgegangen werden können, als Menzel am 28. April 2016 erneut einvernommen wurde – dieses Mal vom zweiten Thüringer NSU-Ausschuss.
Das geschah aber nicht.[34]
Zurück zu Menzels Befragung im ersten Thüringer NSU-Ausschuss. An jenem 31. März 2014 befragte auch König Menzel zu den Heilbronner Polizistenwaffen:
Abg. König:
[…] Ich würde gern mal von Ihnen wissen: Wann wurde welche Waffe festgestellt? Es gibt ja die Waffe Arnold und es gibt die Waffe Kiesewetter und dann gibt es noch weitere Waffen. Wird zuerst Arnold- oder wird zuerst Kiesewetter-Waffe festgestellt?
Herr Menzel:
Also, da kann ich auch nur aus meinem Erinnerungsvermögen partizipieren. Mir ist an dem Freitagnachmittag zuerst gesagt worden […], dass die Waffe von der Polizeibeamtin Kiesewetter identifiziert worden ist. Hier ist die Information von einer Kriminalhauptkommissarin gekommen der KPI Gotha, die wohl die Waffennummer in den INPOL-Bestand eingegeben hat, also in das polizeiliche Informationssystem, und daraus wohl diesen Treffer bekommen hat. Also mir ist zuerst gesagt worden: Kiesewetter.
Abg. König:
Und das am Freitag, um welche Uhrzeit ungefähr?
Herr Menzel:
Am Freitag gegen 16.00 Uhr.
Abg. König:
Sie sagen das so „mir ist zuerst gesagt worden Waffe Kiesewetter“, das klingt, als ob es im Nachgang dann doch nicht die Waffe Kiesewetter, sondern – weiß nicht – die von Arnold gewesen wäre?
Herr Menzel:
Nein.“[35]
Menzel hatte noch am Nachmittag des 4. November 2011 telefonisch die Kollegen in Baden-Württemberg informiert, dass die Kiesewetter-Waffe gefunden worden sei.
Allerdings ist im polizeilichen Einsatzverlaufsbericht vom 4. November protokolliert, dass die Kiesewetter-Waffe an diesem Tag überhaupt erst kurz vor Mitternacht geborgen und identifiziert wurde : „04.11.2011, 23:11 Uhr (Hervorhebung – G.M.): Aus dem Wohnmobil wird durch die TOG eine Pistole Heckler & Koch P 2000 mit der Waffnr. 116-021769 im durchgeladenen Zustand geborgen. INPOL-Abfrage ergab: Dienstpistole 9 mm, GE: Kiesewetter, Michelle, KPI Heilbronn, SOKO Parkplatz.“[36]
Dass Menzel jedoch bereits in den frühen Nachmittagsstunden Bescheid wusste, nährt den Verdacht auf Vor-, respektive Täterwissen.
Bei der Befragung im ersten Thüringer-NSU-Ausschuss hatten dessen Mitglieder offenbar keine Kenntnis von dem Einsatzverlaufsbericht, denn sonst hätten die Befragungen von Marx und König einen ganz Verlauf nehmen müssen.
Bei der erneuten Befragung im zweiten Thüringer-NSU-Ausschuss im April 2016, also mehr als zwei Jahre später, so wundert sich Ekkehard Sieker, habe bei den Ausschussmitgliedern jedoch augenscheinlich immer noch keine Klarheit über die Bedeutung der Frage geherrscht, wann welche der Heilbronner Waffen aus dem Camper geborgen und identifiziert worden sei und was Menzel zu welchem Zeitpunkt gewusst habe. Denn König (wie auch Marx) hätten es Menzel unhinterfragt durchgehen lassen, seine früheren Aussagen im Ausschuss mit einem Halbsatz einfach zu revidieren: „[…] ich hatte damals, glaube ich, gesagt Kiesewetter, aber es war Arnold“.[37]
Gleichwohl konfrontierte König Menzel bei der zweiten Befragung durchaus mit kritischen Sachverhalten.
Aus vorliegendem Lagefilm[38], so etwa König gegenüber Menzel, gehe hervor, dass am 04.11.2011, um 12:48 Uhr, „das THW und das Tatortzelt bestellt“[39] worden seien. (Letzteres zum Schutz des Tatortes gegen Witterungseinflüsse – G.M.) Die Bestellung sei aber unmittelbar darauf wieder storniert worden: „Bedingt durch Lageveränderung wurde THW 12.56 Uhr abbestellt.“[40]
„Abg. König:
[…] Was ist denn jetzt die Lageveränderung zwischen 12.48 Uhr […] und 12.56 Uhr, dass man entscheidet, jetzt doch kein THW/Tatortzelt mehr zu benötigen?
Herr Menzel:
Das kann ich Ihnen nach viereinhalb Jahren nicht mehr genau sagen […].
[…]
Abg. König:
Aber Sie verstehen, dass das ein Stück weit eine der Fragen ist, die uns hier beschäftigt?“[41]
„Verwunderlich“ fand König bei dieser Befragung Menzels überdies, „dass, als die Tatortgruppe (die für die Spurensicherung zuständig ist – G.M.) ankommt, das Wohnmobil bereits verpackt ist und insofern die Tatortgruppe gar nicht mehr entsprechend eine Sicherung vornehmen kann […]“[42] und „merkwürdig“, dass bereits „13.22 Uhr […] der Abschleppdienst angefordert [wird] und erst 13.59 Uhr trifft die Tatortgruppe ein“[43]
Ebenfalls bei dieser Befragung hatte Menzel sein persönliches Betreten des Campers am 04.11.2011 unter anderem damit begründet, einem Verdacht auf das Vorhandensein von Sprengfallen nachgehen zu müssen.[44] Zu diesem Punkt attackierte König ihn regelrecht:
Abg. König:
Herr Menzel, noch mal ganz kurz zurück zu den Sprengfallen. Es gibt die Vermutung, im Wohnmobil befinden sich Sprengfallen. Es gibt die Hinweise von der Feuerwehr, die USBV (Spezialisten für die Entschärfung unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen – G.M.), Hunde und Ähnliches sind bestellt, und Sie gehen in das Wohnmobil rein. Können Sie mir das mal mit einer gewissen auch Polizeilogik erklären, warum man da nicht auf diejenigen wartet, die da mit Schutzmaßnahmen entsprechend vorgehen können? Sie gehen da ungeschützt in einen Tatort rein, von dem vermutet wird, dort befinden sich Sprengfallen.
Herr Menzel:
Ja, in der Tat kann ich Ihnen das erklären. […] Da der Lagebericht der Feuerwehr zugegebenermaßen unscharf war […] habe ich mich dazu entschlossen, durch eine Besichtigung diese unklare Lage weiter aufzuklären. Das ist Standard. Das heißt …
Abg. König:
Es ist Standard, dass, wenn der Verdacht besteht, dass eine Sprengfalle dort vorhanden ist, dort der Polizeieinsatzleiter hineingeht und schaut, ist das eine Sprengfalle oder nicht? Das ist der Standard der polizeilichen Arbeit?
Herr Menzel:
Man muss sich doch eine eigene Meinung bilden dürfen.
Abg. König:
Ja, aber im Zweifelsfall hat man dann keine eigenen Polizeibeamten mehr, Herr Menzel.
Herr Menzel:
Also dieser Rückschluss, Frau König, ist aus meiner Sicht nicht statthaft, sondern der
Polizeiführer hat geradezu die Verpflichtung, die Informationen zu verdichten. […] Diese Informationsverdichtung liegt nun mal auch im Berufsrisiko des Polizeibeamten, der da
hingehen muss und muss gucken, was da los ist.
[…]
Abg. König:
Das habe ich ja in der Theorie verstanden, Herr Menzel. In der Praxis dachte ich aber immer, dass der Schutz von Menschenleben auch für Polizeibeamte gilt, und da sozusagen ein Polizeibeamter im Zweifelfall nicht an eine Sprengfalle herangeht, die er, wenn es denn eine ist, gar nicht entschärfen kann, und davon gehe ich mal aus, dass Sie das nicht entschärfen können. Wenn gleichzeitig der Notarzt die Information bekommt, sich zu entfernen und nicht in der Nähe des Wohnmobils zu bleiben, so wie hier Aussage im Thüringer Untersuchungsausschuss war, weil eben etwas explodieren könnte, dann hinterfrage ich die von Ihnen vorhin benannte Gefahrenabwehr, die Vorrang hätte unter der Maßgabe, dass Sie ja scheinbar die Gefahrenabwehr für sich selber nicht geltend machen.“[45]
Das alles wurde am 28. April 2016 protokolliert.
Nur zwei Tage später, am 30. April 2016, erklärte Katharina König bei ihrem erwähnten Auftritt auf FSK 93,0 nicht nur, wie oben geschildert, die Aufklärungsarbeit des Ausschusses im Hinblick auf den Tatort Stregda am 4. November für praktisch abgeschlossen, sondern erteilte auch Menzel selbst die – oben bereits gekürzt zitierte – Absolution: „Ich glaube, wenn Herr Menzel da ’n Stück weit von, ich nenn’s jetzt mal verletzte Eitelkeit oder auch generell verletzte Persönlichkeit, wenn er das ’n bisschen lassen könnte und an zwei, drei Stellen einfach sagen könnte, das mag aus heutiger Perspektive ’n Fehler sein, aus damaliger Sicht war’s die richtige Entscheidung, dann wär‘ das alles überhaupt keine […] Frage mehr (Hervorhebung – G.M.).“[46]
Umso mehr ist man jedoch versucht zu fragen, was in diesen zwei Tagen zwischen dem 28. und 30. April 2016 eigentlich passiert oder zu einem Ende gekommen sein mag, um Katharina König von zugespitzter kritischer Befragung im Ausschuss auf Persilschein im Radio „umzuschalten“ …

*

Anlässlich der Schlussworte der Angeklagten im Münchner NSU-Prozess hat Katharina König-Preuß am 3. Juli 2018 via Pressemitteilung der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag erklärt, dass mit dem Ende des Prozesses „ein Ende der Aufarbeitung noch längst nicht erreicht ist“[47].
Dem kann man, auch was die Wandlung der Katharina König anbetrifft, nur zustimmen.

 

[1] – Rainer Fromm: Was geschah am 04.11.2011 in Eisenach?, ab Minute 07:48; https://www.youtube.com/watch?v=pcORDmy9KgcYouTube-Aufruf und Download: 18.11.2018.

[2] – FSK 93,0: Ein Prozess – Ein Land – Keine GesellschaftViel NSU, 30.04.2016, Interview mit Katharina König; http://www.freie-radios.net/76977 – Aufruf und Download: 09.05.2016, ab Minute 02:31.

[3] – Zit. nach James Chance: Eisenach: der Sinneswandel von König, heise.de, 30.07.2016; https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Der-NSU-Skandal-Geschichte-einer-verhinderten-Aufklaerung/Eisenach-der-Sinneswandel-von-Koenig/posting-28983410/show/ – Aufruf: 02.12.2018.

[4] – FSK 93,0, a.a.O., ab Minute 21:10.

[5] – 2 BJs 162/11-2. 2 StE 8/12-2. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Anklageschrift, Karlsruhe, 5. 11. 2012 S. 22 f.

[6] – Ebenda, S. 214 f.

[7] – Die Dokumentation belegt dabei zugleich, dass König unmittelbar nach der Befragung der Feuerwehrmänner deren Einlassungen detailliert mit dem Berliner Investigativjournalisten Andreas Förster debattierte – siehe: Katja und Clemens Riha: Kampf um die Wahrheit – der NSU und zu viele Fragen, 3sat, 06.07.2015; https://www.youtube.com/watch?v=I4viFr6g6-UYouTube-Aufruf und Download: 05.11.2017.
König demonstrierte damit – wie etwa auch mit ihren späteren Einlassungen gegenüber dem Radiosender FSK 93,0 nur zwei Tage nach der erneuten Einvernahme Michael Menzels durch den zweiten Thüringer NSU-Ausschuss (siehe dazu im Detail weiter unten) – nicht zuletzt ein zumindest zwangloses Verhältnis zum Thüringer Untersuchungsausschussgesetz, in dem es in Paragraph 25 (2) heißt: „Vor Abschluß der Beratung über die Abfassung des schriftlichen Berichts (§ 28 Abs. 1) sollen sich Mitglieder und Ersatzmitglieder einer öffentlichen Beweiswürdigung enthalten.“ (Landesgesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen […]; http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/6nz/page/bsthueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-UAbgGTHrahmen&documentnumber=1&numberofresults=36&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true – Aufruf: 19.11.2018.)

[8] – Katja und Clemens Riha, ab Minute 39:23.

[9] – Ebenda, ab Minute 40:35.

[10] – Katja und Clemens Riha, ab Minute 40:41. Zu den Aussagen der Feuerwehrleute siehe auch:

[11] – Ebenda, ab Minute 38:18.

[12] – Ebenda, ab Minute 39:38.

[13] – Ebenda, ab Minute 40:54.

[14] – Ebenda, ab Minute 42:40.

[15] – Rainer Fromm, a.a.o., ab Minute 07:29; https://www.youtube.com/watch?v=pcORDmy9KgcYouTube-Aufruf und Download: 18.11.2018.

[16] – Ebenda, ab Minute 28:40.

[17] – Offizieller Tonmitschnitt der Veranstaltung, gefertigt und der Autorin zur Verfügung gestellt von Alexej Stoljarow, ab Minute 42:00.

[18] – FSK 93,0, a.a.O., ab Minute 00:58.

[19] – Ebenda, ab Minute 14:35.

[20] – Ebenda, ab Minute 14:42.

[21] – Siehe ausführlich Gabriele Muthesius: NSU. Wann, wie und wo starben Mundlos und Böhnhardt?, Das Blättchen, 8/2017; https://das-blaettchen.de/2017/04/nsu-wann-wie-und-wo-starben-mundlos-und-boehnhardt-39577.html – Aufruf: 19.12.2018.

[22] – Thüringer Landtag, 6. Wahlperiode, Untersuchungsausschuss 6/1 „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“, 12. Sitzung am 3. März 2016, Wortprotokoll der öffentlichen Beweisaufnahme, 90 f.

[23] – Eine ausführlichere Darstellung der Forensik sowie der im Zusammenhang mit den Totenflecken der Leichen von Mundlos und Böhnhardt relevanten Fakten und Zusammenhänge war einige Zeit vorher bereits in der Taschenbuchausgabe von „Die schützende Hand“ von Wolfgang Schorlau erschienen.

[24] – Thüringer Allgemeine, 30.10.2017; https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Linken-Abgeordnete-Mundlos-und-Boehnhardt-wurden-nicht-von-einer-dritten-Person-139879094 – Aufruf: 19.11.2018.

[25] – Siehe ausführlich Gabriele Muthesius: NSU. Michael Menzel und der Tatort Eisenach-Stregda, Das Blättchen, 03/2017; https://das-blaettchen.de/2017/01/nsu-michael-menzel-und-der-tatort-eisenach-stregda-38815.html – Aufruf: 18.11.2018 und dieselbe: NSU-Komplex: Urteil in München. Und nun?, ebenda, Sonderausgabe, 06.08.2018; https://das-blaettchen.de/2018/08/nsu-komplex-urteil-in-muenchen-und-nun-45195.html – Aufruf: 18.11.2018.

[26] – Vgl. ZDF-Pressemitteilung, 18.05.2016: „Tod im Wohnmobil – Wie starben die NSU-Terroristen wirklich?“ / Neue Doku in der ZDFmediathek und in ZDFinfo – https://www.presseportal.de/pm/105413/3330412; Aufruf: 20.11.2018.

[27] – Rainer Fromm, ab Minute 18:03.

[28] – Philipp Grüll et al.: Die Akte Zschäpe, ARD, 02.11.2015, ab Minute 21:00; https://www.youtube.com/watch?v=H2aNB5-jglMYouTube-Aufruf und Download: 12.07.2018.

[29] – Ebenda, ab Minute 21:08.

[30] – Der offizielle polizeiliche Einsatzverlaufsbericht zum 04.11.2011 hält für 14:45 Uhr fest, dass „eine aus dem Wohnmobil geborgene Pistole Heckler & Koch, Mod. P 2000, Waff.-Nr. 116-010514“ von „Frau Michel von der TOG (Tatortgruppe – G.M.)“ an „KHM Köllner“ übergeben wird und dass diese Waffen um 16:20 Uhr als „Dienstpistole Baden-Württemberg […], GE: Arnold, Martin (*08.05.1982)“ identifiziert ist. (Siehe: Krimnalpolizeistation Eisenach, Aktenzeichen TH1309-023340-11/9, Sachbearbeitung durch Möckel, KHM: Einsatzverlaufsbericht – im Folgenden: EVB –, S. 1.)

[31] – Philipp Grüll et al., ab Minute 25:14.

[32] – Thüringer Landtag, 5. Wahlperiode, Untersuchungsausschuss 5/1 „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“, 60. Sitzung am 31. März 2014: Wortprotokoll der öffentlichen Beweisaufnahme; im Folgenden – UA 5/1, 60, S. 101 f.

[33] – Ebenda, S. 104.

[34] – Vgl. Thüringer Landtag, 6. Wahlperiode, Untersuchungsausschuss 6/1 „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“, 15. Sitzung am 28. April 2016, Wortprotokoll der öffentlichen Beweisaufnahme; im Folgenden – UA 6/1, 15.

[35] – UA 5/1, 60, S. 115 f.

[36] – EBV, S. 2.

[37] – UA 6/1, 15, S. 35.

[38] – Den Begriff Lagefilm in die Sitzung eingeführt hatte an diesem Tage Menzel (vgl. ebenda, S. 26). Der Begriff als solcher entstammt dem Fachjargon des MfS; seine Definition war GVS, Geheime Verschlusssache: „Lagefilm lückenloses chronologisches Protokoll über alle in einem bestimmten Zeitraum eingehenden bzw. erstatteten operativen — > Meldungen, über die Realisierung von Maßnahmen (Beginn, wesentliche Realisierungsetappen, Abschluß, wesentliche Ergebnisse), über an bestimmte Mitarbeiter, mittlere leitende Kader und Leiter erteilte Weisungen, über Ersuchen an bzw. Vereinbarungen mit anderen Diensteinheiten des MfS bzw. Partnern des operativen — > Zusammenwirkens usw.“ (Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit [GVS JHS 001 – 400/81], JHS Potsdam-Eiche, April 1985, dokumentiert in: Das Wörterbuch der Staatssicherheit. Definitionen des MfS zur „politisch-operativen Arbeit“, hg. vom BStU, 2. Auflage, Berlin 1993, S. 237; https://www.gvoon.de/ddr/stasi/dokumente/woerterbuch/lagefilm.html – Aufruf: 25.11.2018.

[39] – UA 6/1, 15, S. 46.

[40] – Ebenda, S. 48.

[41] – Ebenda.

[42] – Ebenda, S. 51.

[43] – Ebenda, S. 52.

[44] – Wenn Menzel zum Zeitpunkt seines Eintreffens in Stregda allerdings über Vor-, respektive Täterwissen verfügte, dann dürfte er gewusst haben, dass mit Sprengfallen nicht zu rechnen war.

[45] – UA 6/1, 15, S. 80 ff.

[46] – FSK 93,0, a.a.O., ab Minute 21:10.

[47]https://www.die-linke-thl.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/news/zschaepe-laesst-keinerlei-kritische-auseinandersetzung-erkennen/ – Aufruf: 18.11.2018.