21. Jahrgang | Nummer 1 | 1. Januar 2018

Palästina und das Völkerrecht

von Peter Petras

„Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass Israel ein Apartheidregime etabliert hat, das über die gesamte palästinensische Bevölkerung herrscht. Die Autoren des Berichts sind sich des Ernstes dieser Anschuldigung bewusst, kommen aber zu dem Schluss, dass die verfügbaren Beweise zweifelsfrei belegen, dass Israel einer Politik und einer Praxis schuldig ist, die das Verbrechen der Apartheid darstellen, so wie es im Instrumentarium des Völkerrechts definiert ist.“ Mit diesen Worten beginnt das sogenannte Executive Summary, das Vorwort zu dem Bericht „Israelische Praktiken gegenüber dem palästinensischen Volk und die Frage der Apartheid“.
Der war im Auftrag der Wirtschafts- und Sozialkommission der UNO für Westasien erstellt und im März 2017 veröffentlicht worden. Nach harschen Protesten der Regierungen der USA und Israels distanzierte sich UN-Generalsekretär António Guterres und ließ den Bericht von den offiziellen Webseiten der UNO entfernen. Autoren sind der renommierte US-amerikanische Völkerrechtsprofessor Richard A. Falk und die Politikwissenschaftlerin Virginia Tilley, Professorin in Illinois mit Spezialisierung in vergleichenden Studien zu ethnischen und Rassenkonflikten; sie hatte zuvor in Lateinamerika und Südafrika gearbeitet. Das Executive Summary ist jetzt auf Deutsch nachzulesen in dem von Norman Paech, Annette Groth und Richard Falk kürzlich herausgegebenen Band zu „Palästina – Vertreibung, Krieg und Besatzung“. Autoren aus Israel, Palästina, den USA und Deutschland beschreiben die aktuelle Konfliktlage 100 Jahre nach der Balfour-Deklaration, mit der die britische Regierung im ersten Weltkrieg der zionistischen Weltorganisation eine „Heimstatt“ in Palästina versprach, und 50 Jahre nach dem „Sechstagekrieg“ im Juni 1967, in dem die israelische Armee das Westjordanland, Ostjerusalem, den Gaza-Streifen und die syrischen Golanhöhen besetzte.
Die Argumentation in dem Executive Summary ist strikt völkerrechtlich: Der Begriff der „Apartheid“, der sich ursprünglich auf den Fall Südafrika bezog, bezeichnet heute eine Form von Verbrechen gegen die Menschheit nach dem Völkergewohnheitsrecht. Die Autoren zitieren das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998. Hier wird das „Verbrechen der Apartheid“ so definiert: „unmenschliche Handlungen […], die von einer rassischen Gruppe im Zusammenhang mit einem institutionalisierten Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer oder mehrerer anderer rassischer Gruppen in der Absicht begangen werden, dieses Regime aufrechtzuerhalten.“ Hier ist jedoch zweierlei anzumerken: Die Ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates, USA, Russland und China, sind dem Römischen Statut nicht beigetreten. Israel hat am 31. Dezember 2000 das Statut unterzeichnet, jedoch eine Vorbehaltserklärung beigefügt, in der es heißt, dass sich Israel seit Anfang der 1950er Jahre an der Schaffung einer internationalen Strafgerichtsbarkeit beteiligt hat und in diesem Geiste das Römische Statut unterzeichnet, zugleich jedoch erklärt, dass es „jeden Versuch zurückweist, dessen Bestimmungen in einer politisch motivierten Weise gegen Israel und seine Bürger zu interpretieren.“ Nachdem die USA ihre ursprünglich gegebene Unterschrift 2002 zurückgezogen hatten, folgte Israel.
Gleichwohl folgern Falk und Tilley, „dass die Beweise zweifelsfrei zeigen, dass Israel der Errichtung eines Apartheid-Regimes über das palästinensische Volk schuldig ist und dass dies als Verbrechen gegen die Menschheit zu bewerten ist, ein Verbrechen, das durch das Völkergewohnheitsrecht zwingend (ius cogens) verboten ist. Die internationale Gemeinschaft, besonders die Vereinten Nationen und ihre Organisationen sowie ihre Mitgliedstaaten sind rechtlich verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten tätig zu werden, um Fälle von Apartheid, über die sie glaubhafte Informationen erhalten, zu unterbinden und zu bestrafen.“
Zum Grundproblem des Konflikts schreiben die drei Herausgeber, die Palästinenserinnen und Palästinenser würden „wohl kaum jemals die Besatzung in ihrer Restheimat, der Westbank, Ostjerusalems und des Gazastreifens akzeptieren. Denn sie entzieht ihnen durch die fortdauernde Kolonisierung und Enteignung von Land, die regelmäßige Zerstörung von Häusern, Gärten und Plantagen und durch die Gewalt der Siedler*innen die Existenzgrundlage. Die täglichen Schikanen und Demütigungen an den Checkpoints, das System der Militär- und Administrativhaft mit derzeit über 7000 Gefangenen, davon 400 Kindern, das sich über alle internationalen Standards und rechtsstaatlichen Anforderungen hinwegsetzt, und die allgemeine Rechtlosigkeit unter den Militärverordnungen und vor den Gerichten haben ein Regime der permanenten Angst und Unterdrückung geschaffen, welches die Besatzung immer unerträglicher macht. Die nun schon zehn Jahre andauernde Blockade des Gazastreifens, während der die israelische Armee in drei Kriegen 2008, 2012 und 2014 furchtbare Zerstörungen hinterlassen hat, hat die Lebensbedingungen der Menschen derart verschlechtert, dass die UNO davon spricht, dass der Gazastreifen im Jahr 2020 unbewohnbar sein wird, wenn sich nichts ändert.“ Die als Garantiemächte auftretenden nordatlantischen Staaten entziehen sich seit 1948 ihrer Verantwortung mit der Formel, beide Seiten müssten die Lösung ihres Streits in die eigenen Hände nehmen. Die Palästinenser haben die Existenz Israels in den Grenzen des Waffenstillstandes von 1949 längst anerkannt – die PLO erklärte dies 1988 und 1993. Israel verweigert jedoch seit über zwanzig Jahren das Gespräch. Der palästinensische Professor Abed Shokry aus Gaza unterstreicht in seinem Beitrag: „Es gibt nicht nur das Existenzrecht Israels, sondern auch das Existenzrecht für einen Staat Palästina.“
Die Kritik an der israelischen Besatzungspolitik in Deutschland wie deren Verteidigung ist so alt wie die Besatzung selbst, merken die Herausgeber an. In den vergangenen Jahren wird von Seiten der Verteidiger dieser Politik jedoch verstärkt der Antisemitismusvorwurf in Ansatz gebracht, „um jegliche Auseinandersetzung mit israelischen Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverstößen zu delegitimieren“. Die Publikation soll dazu beitragen, „die einseitig gewordene Diskussion wieder zu öffnen“.
Der Band enthält insgesamt 21 Beiträge zu den unterschiedlichen Facetten des Themas. Norman Paech, emeritierter Völkerrechtsprofessor und 2005–2009 Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB, Die Linke), schreibt über die Geschichte des Palästinakonflikts und „100 Jahre Widerstand ohne Lösung“. Annette Groth, Entwicklungssoziologin und 2009–2017 MdB (Die Linke), problematisiert die deutsch-israelischen Beziehungen und betont, dass die „Merkel-Doktrin“, nämlich dass die Sicherheit Israels „Staatsräson“ Deutschlands sei, von nahezu allen politischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und Kirchen geteilt wird und „zur Grundlage der gesamten deutschen Außenpolitik in der Region“ wurde. Jeff Halper aus Israel beschreibt die besondere Bedeutung der deutsch-israelischen Militär- und Polizeizusammenarbeit: Die Bundeswehr nutzt das Gelernte in Afghanistan für die asymmetrische Kriegsführung, die deutsche Polizei bei Antiterroreinsätzen. Karin Kulow, Arabistin und frühere Professorin, stellt die Frage, ob „eine Zwei-Staaten-Lösung noch möglich“ sei. Im Kern ist sie eher pessimistisch und sieht „mehr als trübe Aussichten“, nicht zuletzt angesichts der deutschen Staatsräson: „Die wiederholten Statements zur Verurteilung der Siedlungspolitik und die Bekräftigung der Zwei-Staaten-Lösung entlarven sich angesichts der faktischen Unterstützung der israelischen Politik als reine Augenwischerei.“
Der israelische Historiker Moshe Zuckermann analysiert die „Ideologisierung des Antisemitismus-Vorwurfs“. Im innerdeutschen Diskurs spiele „die deutsche Vergangenheit per se nur noch indirekt eine Rolle […], nämlich in der ideologischen Sedimentierung von Auschwitz im Antisemitismus-Vorwurf. Dabei vollzieht sich eine bemerkenswerte Metamorphose: Auschwitz gerinnt zu Antisemitismus, und der Antisemitismus fungiert als Tauschwert für Antizionismus und Israelkritik (womit also Judentum, Zionismus und Israel mutatis mutandis gleichgestellt wären). Rigoros formuliert lässt sich behaupten, dass ‚Israel‘ als Projektionsfläche für ein Anliegen instrumentalisiert wird, das mit Israel herzlich wenig und mit Auschwitz so gut wie gar nichts zu tun hat. Israel, Antisemitismus und der Holocaust (= Auschwitz) werden hier in vorgeblicher kausaler Kontextualisierung chimärenhaft eingesetzt“. Damit „bezieht sich die […] ideologisierte Solidarität von Deutschen mit ‚Juden‘ auf eine nur verblendet zu leugnende, faktisch bestehende Realität: die brutale, bereits ein halbes Jahrhundert währende militärische Besatzung und Unterdrückung des palästinensischen Volkes durch den Staat Israel.“ Mit der Folge, „dass jene, die Juden und Israel gleichsetzen und alles Israelische entsprechend für gut, moralisch und bewundernswert erachten, durch diese unabweisbare Realität in eine kognitive Dissonanz geraten, mithin sich ein Israel zurechtkonstruieren, das ihr dem Wunschdenken entsprungenes Idealbild von ihm unkontaminiert belässt“. Damit „begeht die Praxis einer total entstellten Antisemitismus-Bekämpfung Verrat: Insofern sie sich emanzipatorisch wähnt, wird das Emanzipatorische, um welches es zu gehen hätte, hintergangen. Denn wenn Israelkritiker als Antisemiten apostrophiert werden, wird ein Israel in Schutz genommen, das die systematische Unterdrückung eines anderen Volkes betreibt, eine Unterdrückung, die Israel zum Täter werden lässt – mag es sich noch so sehr ideologisch selbstviktimisierend als Opfer darstellen.“
Es ist ein unbequemes Buch in schwierigen Zeiten, die durch Donald Trumps Entscheidung, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen, und die gegenläufige Resolution der UNO-Vollversammlung noch schwieriger geworden sind. Dennoch oder gerade deshalb sollte der Band möglichst viele Leser finden.

Annette Groth/ Norman Paech/ Richard Falk (Hg.): Palästina – Vertreibung, Krieg und Besatzung. Wie der Konflikt die Demokratie untergräbt, PapyRossa Verlag, Köln 2017, 284 Seiten, 16,90 Euro.