von Christian Bommarius
Kein Grundrecht wird in Deutschland so schamlos und beständig missbraucht wie das Grundrecht auf Asyl. Keine Grundrechtsverletzung – nicht einmal die Totalausforschung der Bevölkerung durch Nachrichtendienste – darf so viel Verständnis von der Politik erwarten wie der permanente Angriff auf den traurigen Rest des ehemals so verheißungsvollen Grundrechts auf Asyl.
Denn es ist die Politik selbst, die den Missbrauch des Asylrechts seit einem halben Jahrhundert unbeirrt betreibt. Jahrzehntelang hat sie sich der Einsicht verschlossen, dass ein großer Teil der Menschen, die Einlass begehren, nicht als politisch Verfolgte kommen, sondern als Armuts- und Umweltflüchtlinge, denen verweigert wird, was sie – im Prinzip – gar nicht verlangen. Sie suchen keine Zuflucht, sondern eine neue Heimat, für sie ist nicht Artikel 16 a des Grundgesetzes (Asylrecht) zuständig, sondern Artikel 1: „ Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Aber der Gesetzgeber zwingt sie bis heute in das aussichtslose Asylverfahren, die Koalition diskutiert unter dem Eindruck der steigenden Zahl von Flüchtlingen über Beschleunigungsmodelle und Leistungskürzungen und reagiert hektisch und planlos – statt endlich mit einem Einwanderungsgesetz zu regulieren. Ausgerechnet Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der sich mit seinen jüngsten Vorschlägen zum Asylrecht hart an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit bewegte, warnt jetzt davor, Einwanderung und Asyl miteinander zu vermischen. Von dieser Vermischung aber lebt die sogenannte Asyldebatte in Deutschland seit fast zwei Generationen.
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Das ist eine Binsenweisheit, die anzuerkennen sich nun auch die Union bereitgefunden hat. Nicht nur die Union, sondern Deutschland wäre heute bedeutend weiter, wenn der Bericht der vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) eingesetzten „Süssmuth-Kommission“ im Jahr 2001 Gehör gefunden hätte. Auf 300 Seiten hatte die Kommission unter dem Vorsitz der langjährigen Bundestags-Präsidentin Rita Süssmuth (CDU) die Grundlage für ein Einwanderungsgesetz erarbeitet, die alles enthielt, was auch jetzt wieder diskutiert wird, also vor allem eine Quotenregelung für die Immigration und ein differenziertes Punktesystem für die Migranten.
Um eine Ausbildung absolvieren zu können, sollten jugendliche Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis bekommen, in Deutschland lebende Ausländer, denen nur ein befristeter Aufenthalt gewährt wurde, sollten sich an dem Verfahren für einen dauernden Aufenthalt bewerben können. Das war ein Konzept, das einerseits das Asylverfahren entlastet, andererseits den Bedarf an ausländischen Fachkräften gedeckt hätte. Es war ein gutes Konzept, das die vom heutigen Innenminister beklagte Vermischung von Einwanderungs- und Asylrecht ein für alle Mal beendet hätte. Schily hat daraus damals einen Entwurf für ein Einwanderungsgesetz gemacht. Er ist am Widerstand der Union gescheitert, nicht zuletzt an der heutigen Bundeskanzlerin. Angela Merkel (CDU) warf Rita Süssmuth damals parteischädigendes Verhalten vor. Das Zuwanderungsgesetz, das im Jahr 2005 in Kraft trat, enthielt nichts mehr von den klugen Vorschlägen der Kommission, und es enthielt nicht, was sein Etikett versprach – Normen für eine geregelte Zuwanderung.
Die Kanzlerin hat gerufen: „Wir schaffen das.“ So aber ist das nicht zu schaffen. Solange Deutschland kein vernünftiges Einwanderungsgesetz hat, solange die Koalition glaubt, auf die Einwanderung mit weiteren Verschärfungen des Asylrechts reagieren zu müssen und mit einer erneuten Verlängerung der Liste angeblich sicherer Herkunftsstaaten – die die Zahl der Flüchtlinge aus diesen Ländern wiederum nicht signifikant senken wird – solange nicht anerkennt ist, dass die Einwanderung nicht verhindert werden kann, sondern reguliert werden muss – so lange schafft es Deutschland und schafft es auch Europa nicht.
Und selbstverständlich wird auch das Bundesamt für Migration – trotz neuer Führung und trotz zusätzlicher Stellen – es nicht schaffen, die Dauer der Asylverfahren drastisch zu verkürzen, solange rund 250.000 sogenannte Altfälle auf Bearbeitung warten. Hier kann auch nicht die hinzugezogene Unternehmensberatung McKinsey nützen. Stattdessen würde die Einsicht helfen: Asylsuchenden sind zwei, drei Jahre Wartezeit bis zur Entscheidung über ihren Antrag nicht zuzumuten. Für sie wäre eine Stichtagsregelung ein Akt der Humanität, für das Bundesamt eine entscheidende Entlastung. Ist zu einem bestimmten Stichtag das Verfahren nicht begonnen worden, ist der Flüchtling als Asylberechtigter anerkannt.
Aus: Berliner Zeitung online, 23.09.2015. Übernahme mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Verlages.
Schlagwörter: Asylrecht, Christian Bommarius, Grundgesetz, Politik