21. Jahrgang | Nummer 6 | 12. März 2018

„Wohin geht die NATO?“ – Weitere Fragen

von Wolfgang Schwarz

Der erste Teil dieser Überlegungen zu Helmut W. Gansers, Wulf Lapins’ und Detlef Puhls Strategiepapier „Was bleibt vom Westen? Wohin geht die NATO?“ befasste sich mit Aspekten des erneut sehr konfliktträchtigen Verhältnisses zwischen dem Westen und Russland, ohne zunächst auch die nukleare Dimension dieses Verhältnisses aufzugreifen.
Die Autoren widmen sich diesbezüglichen Fragen in ihrem Papier unter dem Stichwort „Nukleare Abschreckung“ recht ausführlich, und insbesondere ihr Plädoyer für eine Beibehaltung der sogenannten Nuklearen Teilhabe der Bundesrepublik berührt auch und zuvorderst das deutsche Verhältnis zu Moskau. Denn die auf dem Bundeswehr-Fliegerhorst in Büchel gelagerten bis zu 20 (veralteten) US-Atombomben der Typen B61-3 und -4, deren Trägersysteme das Taktische Luftwaffengeschwader 33 der Bundesluftwaffe (TaktLwG 33) in Gestalt von Tornado-Kampfbombern stellt, haben ausschließlich Russland im Visier, obwohl von Büchel aus im Direktanflug keine militärstrategisch relevanten Ziele in Russland zu erreichen wären. (Es sei denn, man schickte die Bomber auf One-Way-Missions.)
Nach Auffassung der Autoren „wäre es leichtfer­tig, die vermutlich desaströsen (sic! – W.S.) Folgen eines von deut­scher Seite erzwungenen Abzugs (der Bomben aus Büchel – W.S.) für die NATO und die deutsche Position im Bündnis auszublenden. Überdies ginge der deutsche Einfluss auf die nukleare Planung im Bündnis verloren […].“
Dazu ist unter anderem folgendes zu sagen und zu fragen:

  • Desaströse Folgen – welche sollten das sein?
    Nach dem Ende des Kalten Krieges haben die USA bis zu 98 Prozent ihrer taktischen Kernwaffen aus West- und Südeuropa abgezogen, ohne den Stationierungsländern dies zuvor meist auch nur anzukündigen. Von desaströsen Folgen für das Bündnis war gleichwohl selbst im Nachgang keine Rede.
    Was mag den Autoren da im Hinblick auf die Überreste in Büchel Dramatisches vorschweben? Hängen Sie letztlich womöglich doch dem Glauben an, dass erst „die Androhung des Einsatzes von US-Atomwaffen, die vom europäischen Boden aus und ins­besondere durch die Streitkräfte europäischer Bündnis­partner eingesetzt werden könnten, die Abschre­ckung glaubwürdig [mache]“? Obwohl sie in ihrem Papier völlig zu Recht auf das Argument von Kritikern verweisen, „dass diese Waffen ei­gentlich ‚Abkoppelungswaffen‘ seien, weil sie es Wa­shington und Moskau ermöglichen würden, notfalls ihr eigenes Territorium aus einer nuklearen Eskalation in Eu­ropa herauszuhalten“.
  • Auch was Folgen für „die deutsche Position im Bündnis“ anbetrifft, begnügen sich die Autoren mit der vagen Andeutung derselben.
    Fakt ist andererseits: Als Griechenland die Vereinigten Staaten vor Jahren davon in Kenntnis setzte, dass es – wie zuvor bereits die Türkei und Kanada – auf die aktive Ausübung der Nuklearen Teilhabe mit nationalen Trägersystemen verzichten wolle, und Washington aufforderte, seine Kernwaffen abzuziehen, ging diese Rückführung spannungsfrei und lautlos über die Bühne, ohne dass nachteilige Konsequenzen für Griechenland in der NATO auszumachen gewesen wären. Mitgliedschaft und Status Athens in der Nuklearen Planungsgruppe (NPG) des Paktes blieben völlig unberührt.
  • Und der „deutsche Einfluss auf die nukleare Planung“ in der NATO „ginge […] verloren“?
    Welche Planung mögen die Autoren da vor Augen haben? Die Zielzuweisung für die Bücheler Bomben vielleicht? Oder gar die Entscheidung, ob und wann diese Bomben gegebenenfalls eingesetzt würden?
    Ganser, Lapins und Puhl werden leider an dieser Stelle ebenfalls nicht konkreter.
    Die genannten Fragen stellten sich allerdings ernsthaft auch nur, wenn es deutschen Einfluss in dieser Hinsicht denn tatsächlich gäbe. Einen belastbaren Beleg dafür unterbreitet das Strategiepapier nicht. Ein solcher wäre aber wünschenswert, denn andere Experten äußern strikte Zweifel. Egon Bahr etwa rief im Jahre 2010 ins Gedächtnis: „Das Diktum General de Gaulles […] gilt bis heute: Kein Staat teilt die Entscheidung über den Einsatz seiner Atomwaffe mit irgendeinem anderen, und sei es der beste Freund. Also wurde begonnen, eine Gleichberechtigung vorzutäuschen, die es nicht geben konnte.“
    Das war die Geburtsstunde der NPG. Die tagt zwar seither im Geheimen, aber über „das Mitspracherecht der Bündnispartner, bevor die westliche Allianz ihren ersten Atomsprengkörper abfeuert“, wusste Der Spiegel schon 1969 relativ Ernüchterndes zu berichten: „Konsultationsregeln: Amerikas Präsident behält uneingeschränkt die Freigabe- und Verfügungsgewalt über alle amerikanischen Nuklearwaffen, auch die der Nato. Er darf […] ohne Verzug oder Rückfrage atomar zurückschlagen. Ein Vetorecht dagegen hat niemand.“
    Dass sich an dieser prinzipiellen Konstellation in den vergangenen Jahrzehnten etwas geändert hätte, ist nicht bekannt …

Im Übrigen vermerken Ganser, Lapins und Puhl zwar, dass es im Nordatlantikpakt eine „Diskussion […] um die Modernisierung der veralteten atomaren B61-Flugzeugbomben und die dafür vorgese­henen Flugzeugplattformen“ gebe, aber ob und wenn ja, welche Auffassung die Autoren zu den weit fortgeschrittenen US-Planungen haben, die frei fallenden, zielungenauen B61-3 und -4-Bomben in absehbarer Zeit durch ein neu entwickeltes punktzielfähiges Lenkwaffensystem mit der Typenbezeichnung B61-12 mit erweiterten, nicht mehr nur taktischen, sondern auch strategischen Einsatzmöglichkeiten zu ersetzen, erfährt der Leser des Strategiepapiers nicht. Auch zur Haltung der Bundesregierung und des Parlaments in dieser Sache oder zu den bundeswehrinternen Erwägungen im Hinblick auf einen Ersatz der inzwischen arg klapprigen Teilhabe-Tornados etwa durch das US-amerikanische Tarnkappen-Mehrzweckkampfflugzeug F-35 äußern sich die Autoren nicht.
Die Ausklammerung des Systems B61-12 ist nicht zuletzt deshalb befremdlich, weil auf diese Neuentwicklung eine Einschätzung in besonderem Maße zutrifft, die in dem Strategiepapier enthalten ist: „Die allgemeine Tendenz bei der Modernisierung der Atomwaffen, diese zielgenauer zu machen und mit sehr niedrig einstellbaren Sprengwerten zu versehen, könnte […] zu einer Senkung der nu­klearen Schwelle führen.“
Zu Recht verweisen die Autoren darauf, dass der russische Bestand an einsatzfähigen taktischen Atomgefechtsköpfen bei circa 2000 Systemen liegt. (Kristensen und Norris geben für 2017 1850 an.) Und sie mahnen: „Wer nun den Abzug der wenigen in Deutschland verbliebenen amerikanischen Atomwaffen fordert, darf dieses massive russische Atomwaffenpotenzial in Europa nicht ausblenden.“ Dies umso mehr, weil „Russland […] weiterhin nicht an Rüstungskontrollverhandlungen in diesem Bereich interessiert [ist].“
Wem die taktischen Kernwaffen Russlands Sorge bereiten, der sollte allerdings vielleicht auch der Frage nachgehen, warum Moskau in diesem Bereich deutlichen Unwillen zu Rüstungskontrolle und Reduzierungen zeigt. Wäre auf diesem Wege nicht möglicherweise ein Ansatzpunkt, ein Hebel zu finden, doch mit Russland ins Gespräch zu kommen?
Denn die russische Seite verfährt heute so, wie die NATO das jahrzehntelang ihrerseits tat: Der als gravierend empfundenen konventionellen Überlegenheit der Sowjetunion und des Warschauer Vertrages im Kalten Krieg wurden Hekatomben an taktischen US-Kernwaffen, insbesondere auf bundesdeutschem Boden, entgegengestellt.
Heute verfügen die russischen Streitkräfte nur noch über das Potenzial, in der Anfangsphase eines möglichen militärischen Konflikts, etwa an der NATO-Ostflanke, örtlich überlegene konventionelle Streitkräfte zu massieren. Der NATO insgesamt aber haben sie konventionell wenig entgegenzusetzen – wenn man zum Beispiel die jährlichen Angaben der Military Balance des IISS zugrunde legt.
Russland war deshalb an einer Fortschreibung der Rüstungskontrollvereinbarungen mit dem Westen über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) interessiert, die mit dem KSE-Vertrag von 1990 ihren Anfang genommen hatten. Dem folgte 1999 ein Übereinkommen über die Anpassung dieses Vertrages (A-KSE) an veränderte Gegebenheiten – die Organisation des Warschauer Vertrages hatte sich ebenso aufgelöst wie die Sowjetunion, die erste NATO-Osterweiterung (Polen, Tschechien, Ungarn) hatte stattgefunden. Russland (sowie Belarus, die Ukraine und Kasachstan) ratifizierten diesen sogenannten adaptierten KSE-Vertrag (A-KSE) 2004. Die NATO-Staaten taten das nicht. Offizieller Grund waren Forderungen an Russland, die mit Inhalt und Buchstaben des Vertrages nichts zu tun hatten und die von Moskau zurückgewiesen wurden.
Ein weiterer (der eigentliche?) Grund dürfte gewesen sein, dass Russland und seine Streitkräfte am Ende der Jelzin-Ära in einem derart desolaten Zustand waren, dass man im Westen meinte, damit nun und künftig nicht mehr rechnen zu müssen, vielmehr eine eigene Tagesordnung fortsetzen zu können, in der Russland nur noch unter „ferner liefen“ rangierte, als Quantité négligeable.
Das hat sich unter Putin, womit im Westen offenbar niemand ernsthaft gerechnet hat, fundamental geändert – inklusive Aussetzung von KSE und A-KSE im Jahre 2007, faktischem Austritt im Jahre 2015 sowie erkennbarem Desinteresse an vertraglichen Regelungen auf dem Felde der taktischen Kernwaffen.
Müsste nicht also, wer letzteres beklagt und ändern wollte, zunächst die konventionelle Karte analysieren und Russland Gesprächs- und Abkommensbereitschaft in dieser Richtung signalisieren?
Eine historische Ironie könnte man in diesem Kontext darin sehen, dass zu den aktivsten Torpedierern der Ratifizierung des A-KSE-Übereinkommens seinerzeit die baltischen Republiken zählten – weder damals noch jetzt mit nennenswerten Streitkräften ausgestattet –, die 2004 der NATO beitraten und heute im Falle eines militärischen Konflikts zwischen dem Pakt und Russland eines der Hauptschlachtfelder wären.

*

P.S.: Ganser, Lapins und Puhl ist im Übrigen ausdrücklich zuzustimmen, wenn sie konstatieren und damit zugleich fordern: „Atomwaffen dürfen niemals als Kriegsführungswaffen begriffen und konzipiert werden […].“
Doch wie zielführend und aussichtsreich im Sinne des erklärten Anliegens ist dessen bloße Formulierung angesichts einer Bündnisführungsmacht, die seit Beginn des Kalten Krieges und über diesen hinaus bis hin zur derzeitigen USA-Regierung, wie Otfried Nassauer hier jüngst thematisierte, nahezu immer auch nach praktikablen Einsatzoptionen für Kernwaffen gesucht, wenn nicht gestrebt hat? Was Emma Rothschild sich bereits 1983 zu konstatieren genötigt sah, gilt praktisch bis heute: „Schon von den frühesten Jahren des Nuklearzeitalters an existierte Abschreckung parallel zu der Vision eines erfolgreichen Atomkrieges.“
(Einiges an Fakten dazu habe ich jüngst unter dem Stichwort Kriegführungsabschreckung zusammengetragen – siehe: „Kernwaffen, nukleare Abschreckung und die internationale Sicherheit“.)