13. Jahrgang | Nummer 17 | 30. August 2010

Menschliches

von Erhard Crome

Ist „der Mensch“ – politisch korrekt müßte es auch „die Menschin“ geben; aber das ist in gutem Deutsch bisher nicht vorgesehen – also: Ist der Mensch nun „eigentlich“ gut, und wird nur durch die Sünde, die Umstände, die soziale Umgebung, die Armut oder die Gier zum Schlechten verleitet? Oder ist er „eigentlich“ schlecht, und muß durch Staat und Kirche, Gesetz und Ordnung, Schule und Familie zum Guten angehalten werden?

Diese Frage ist unterschiedlich, ja gegensätzlich beantwortet worden, seit Menschen über den Menschen nachdenken. Hinzu kommt, daß der Mensch in seiner konkreten Umgebung stets sozial geprägt ist, seit Mutter und Vater ihm selbständiges Essen, Sitzen und Sprechen beigebracht haben, er jedoch zugleich ein biologisches Wesen ist. In welchem Maße das eine und das andere sich gruppieren, darum gibt es bereits wieder trefflichen Streit. Die Biologen betonen das Biologische und unterschätzen oft die soziale Prägung, die Sozialwissenschaftler sehen nur noch Soziales und leugnen biologisch bedingte Dispositionen. So wird denn auch gern einmal der Verhaltensforscher Irenäus Eibl-Eibesfeldt als Reaktionär beschimpft, während selbst das Geschlecht als rein kulturell bestimmt bezeichnet wird, was aus biologischer Sicht zumindest fragwürdig ist.

Dieser Verweis soll darauf aufmerksam machen, daß wir es bei den Dilemmata politischen Handelns, um die in der tagespolitischen Auseinandersetzung heftig gestritten wird, am Ausgangspunkt oft mit einer Bekenntnisposition zu tun, die nicht mehr infrage gestellt wird, à la „der Mensch ist…“. Etwa: Der Volksentscheid an sich ist gut – oder eben: schlecht. Die vielzitierten „Väter“ (und wenigen Mütter) des Grundgesetzes waren in dieser Frage zutiefst skeptisch und verhinderten, Voksentscheide in die neue Verfassung aufzunehmen. Sie verwiesen auf die „Voksabstimmungen“ Hitlers, der sich etwa die Vereinigung der Ämter des Kanzlers und des Reichspräsidenten in einer – seiner – Hand am 19. August 1934 hatte per Plebiszit bestätigen lassen. Selbst wenn man weiß, daß das Ergebnis von fast neunzig Prozent gefälscht war, so steht doch fest, daß die übergroße Mehrheit der Deutschen zugestimmt hatte. Auch der „Anschluß“ Österreichs war am 10. April 1938 per Volksentscheid bestätigt worden, diesmal mit fast 100-prozentiger Zustimmung. So hatte die Skepsis 1948/49 einen realen Hintergrund.

In den vergangenen zwanzig Jahren setzte verstärkt ein Prozeß ein, der mehr Volksentscheide in Kommunen und Ländern möglich machte, allerdings noch nicht auf Bundesebene. Das strikte Rauchverbot in Bayern wurde kürzlich als große Bekundung demokratischer Bewußtheit und Reife gefeiert. Aber ist das richtig? Bereits Ende der 90er Jahre hatte Roland Koch seine erste Ministerpräsidentschaft in Hessen mit einer ausländerfeindlichen Kampagne errungen. Es gab Bilder, wo gut gekleidete Leute zu den CDU-Ständen kamen und fragten: „Wo kann ich hier gegen Ausländer unterschreiben?“ Als der damals zuständige EU-Kommissar Verheugen mal kurz murmelte, über eine EU-Mitgliedschaft der Türkei müsse in Deutschland mit einer Volksabstimmung entschieden werden, wurde er von dem damaligen Kanzler Schröder sofort zurückgepfiffen; alle wußten, daß der Ausgang einer solchen Abstimmung eher negativ sein würde.

In der Schweiz hat die Schweizerische Volkspartei (SVP), die in den vergangenen Jahren weit nach rechts gerückt wurde und zunehmend rechtspopulistisch agiert, gerade vorgemacht, wie das geht. Die Anti-Minarett-Initiative im November 2009 wurde von sechzig Prozent der Wähler angenommen. Wahlforscher, die großen Medien und alle anderen politischen Kräfte im Lande hatten eine Ablehnung erwartet und waren zutiefst entsetzt. Nach der Schweizer Verfassung sind Volksinitiativen für die politischen Entscheidungsträger bindend; das Minarett-Verbot müßte in die Verfassung aufgenommen werden. Zugleich widerspricht dieses den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, etwa der UNO-Charta und der Europäischen Menschenrechtskonvention; zugleich sehen die meisten Rechtswissenschaftler einen Widerspruch zum Antidiskriminierungsartikel der Schweizer Bundesverfassung. Insofern ist weiterer Streit vorprogrammiert.

In Hamburg hat soeben eine Mehrheit per Volksentscheid die sechsjährige Primarstufe der Schule verhindert. Das war das wichtigste Reformprojekt der schwarz-grünen Stadtregierung unter Ole von Beust. Inzwischen ist er zurückgetreten. Die Koalition leckt ihre Wunden und wird mit dem neuen Senat irgendwie weiterwursteln. Die Entscheidung der Wähler erfolgte, obwohl inzwischen auch unter Konservativen im bürgerlichen Lager die Erkenntnis Platz greift, daß die frühe Aufgliederung der Schüler einer der Gründe für das schlechte Abschneiden der Schule in Deutschland im internationalen Vergleich ist. Zugleich reproduziert es stärker als in jedem anderen Land Europas die sozialen Unterschiede. Derzeit wird über den Fachkräftemangel der deutschen Industrie geklagt, der wiederum damit zu tun hat, daß ein wachsender Teil der Schüler, die die Schule verlassen, zum Antritt einer Berufsausbildung nicht fähig ist.

Und das ist nicht nur ein „Migranten“-Problem, wie Herr Sarrazin gerade wieder öffentlich meint. Es ist ein soziales, kulturelles und politischen Problem dieses Landes. Wenn darüber die Gutsituierten abstimmen, kommt ein Hamburger Ergebnis heraus, weil wir es – noch – mit einer Zweidrittel-Gesellschaft zu tun haben: zwei Drittel der Gesellschaft sehen sich trotz Krise auch weiterhin in einer auskömmlichen Situation. Ihre Furcht vor Krise und sozialem Abstieg läßt sie sich aber nicht gegen die da oben wenden, sondern sie agieren gegen die da unten. Die Paradoxie also ist: Wie kann das Instrument Volksentscheid weiter positiv genutzt werden, ohne daß es im Sinne einer positiven gesellschaftlichen Entwicklung negativ wirkt? Hier wäre dann über Mobilisierung, Aufklärung und vor allem andere Mehrheiten zu reden. Die fallen aber nicht vom Himmel.