26. Jahrgang | Nummer 17 | 12. Oktober 2026

Die verschwundene Demokratie

von Dieter Segert

Ob die Demokratie lebendig ist, zeigt sich nicht zuletzt in Wahlen. Etwa daran, ob die Wahlbeteiligung hoch ist: In Sachsen-Anhalt stimmten bei den Wahlen am 6. September fast 78 Prozent der Wahlberechtigten ab. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern waren es am 20. September ähnlich viele. Vor allem der Anstieg der Wahlberechtigten zeigt: Die Bürger schätzen die Möglichkeit einer Stimmabgabe durchaus. Vor allem wenn sie mehrheitlich den Eindruck haben, dass die Regierungspolitik ihre wichtigen Interessen und Sorgen vernachlässigt.

Der im Mai dieses Jahres veröffentlichte Demokratiemonitor 2026 der Bertelsmann-Stiftung stellt eine Lücke zwischen hoher Legitimität der Demokratie und ihrer wahrgenommenen Umsetzung im Alltag („Performance“) fest. Demokratie wird wertgeschätzt, aber ihre Leistungsbilanz fällt teilweise ernüchternd aus. Während die praktische Verwirklichung von Wahlen bei 65 Prozent der Befragten positiv bewertet wird, sind es bei der Partizipation nur 15 Prozent, die damit positive Erfahrungen haben.

Wenn man diese Differenz durchdenkt, dieser Lücke nachforscht, werden unterschiedliche Erklärungen angeboten. Eine bei Politikern beliebte Version lautet, den Bürgern müsse nur verständlicher erklärt werden, wie gut unsere Demokratie eigentlich ist. Vor allem werde das im Vergleich mit dem politischen Leben in autoritären Regimen deutlich. Die zweite Version meint, diese Differenz offenbare eine tiefe Krise der liberalen Demokratie, eine Entfremdung zwischen Bürgern und Politikern. Die AfD spielt damit, indem sie „Altparteien“ und das Volk einander gegenüberstellt. In der nachfolgend rezensierten Arbeit entwickelt der Rechtswissenschaftler Philip Dingeldey eine dritte, deutlich radikalere Erklärung, die schon im Titel des Buches deutlich wird: „Dies ist keine Demokratie“. Mit „dies“ meint er, was gemeinhin „repräsentative Demokratie“ genannt wird.

Was macht so eine „repräsentative Demokratie“ aus? Üblich ist die Argumentation, die Bürger wählten in freier und geheimer Entscheidung alle paar Jahre ihre Vertreter, entscheiden sich dabei in der Regel zwischen politischen Angeboten verschiedener Parteien, die je nach Anteil an den abgegebenen gültigen Stimmen Vertreter in ein Parlament entsenden. Diese Repräsentanten entscheiden für die Bürger, idealerweise bringen sie deren Interessen in ihre Gesetzes- und Haushaltsentwürfe ein und suchen untereinander nach Kompromissen. Das Parlament repräsentiert, idealiter, die Gesamtheit der Bürger.

Eine wesentliche Annahme solchen repräsentativen Modells brachte Joseph Schumpeter (1883-1950) auf den Punkt: Die Bürger seien unfähig, ihre eigentlichen Interessen zu erkennen. Als Masse (oder auch: Pöbel) gerieten sie leicht in Panik. Nur Politiker seien zu vernünftigen politischen Entscheidungen fähig. Schumpeter nannte das die „realistische Theorie der Demokratie“. Entsprechend verstand er Demokratie: „Die demokratische Methode ist diejenige Ordnung der Institution zur Erreichung politischer Entscheidungen, bei welcher einzelne die Entscheidungsbefugnis vermittels eines Konkurrenzkampfes um die Stimmen des Volkes erwerben.“ Nur jene Einzelnen seien politisch entscheidungsfähig, nicht „die Straße“.

Was setzt Dingeldey gegen diese Überzeugung auch vieler heutiger politischer Repräsentanten? Er geht in seinem theoriegeschichtlichen Essay in drei Schritten vor. Zuerst erläutert er seinen Wertungsmaßstab: die Demokratie im Athen des 4. und 5. Jahrhunderts v.u.Z. Daraus leitet er ein theoretisches Modell ab: Die Elemente und Vorzüge einer „Demokratie klassischen Antlitzes“. Ausgehend von der These des Hamburger Politikwissenschaftlers Michael Th. Greven (1947-2012), dass Demokratie und Moderne nicht zusammengehen, sucht Dingeldey schließlich in einem dritten Abschnitt danach, wie sich der Anspruch der Bürger darauf, politisch freie und gleichberechtigte politische Entscheidungen zu treffen, bei Anerkennung aller Schwierigkeiten doch umsetzen lassen könnte.

Die erste Form von Demokratie im Athen des 4. und 5. Jahrhunderts v.u.Z., deren Funktionieren und deren Institutionen im Detail dargestellt werden, nimmt der Autor als Modell für jedes andere demokratische Gemeinwesen, auch in der Gegenwart: Alle Bürger sind gleichberechtigt und politisch frei in ihren Entscheidungen. Sie entscheiden in regelmäßig einberufenen Volksversammlungen selbst mit Mehrheit über ihre Angelegenheiten. Tagesordnung und Moderation ihrer Versammlungen werden durch eine Gruppe auf Zeit berufener Vertreter bestimmt, deren Auswahl durch Losentscheid oder Abstimmung erfolgt. Jeder Bürger kann im Laufe der Zeit in eine solche Funktion berufen werden, aber nicht ununterbrochen. Die demokratische Gemeinschaft der Bürger duldet keine dauerhaften politischen Hierarchien, keine Berufspolitiker. Ämterhäufung war verboten, Beamte waren immer rechenschaftspflichtig.

Allerdings umfasste die athenische Demokratie jener Zeit keineswegs alle erwachsenen Bewohner. Als Vollbürger waren nur Männer zugelassen, und zwar solche, deren Eltern bereits Athener Bürger waren. Frauen und Zugereiste waren ausgeschlossen, Sklaven ebenfalls. Und – wie Aristoteles feststellte – die Mehrheitsentscheidungen waren nicht selten inhaltlich Interessenpolitik der armen Mehrheit, das Gemeinwohl stand dahinter zurück. Dingeldey geht es aber auch nicht um eine Apologie dieser frühen Form von Demokratie, sondern darum, einen Maßstab für den demokratischen Gehalt jeglicher Herrschaftsform zu finden. Sein Modell ist gewissermaßen das Ideal einer Demokratie, oder – wie er es bezeichnet – das Modell einer „Demokratie klassischen Antlitzes“.

Im Anschluss erklärt der Autor die historische Entstehung von politischer Repräsentation. Dabei stützt er sich auf Hanna F. Pitkin, deren Buch „The concept of representation“ 1967 erschien. Das Konzept sei zunächst in der Theologie entwickelt worden, als ein Etwas symbolisch für ein nicht faktisch existierendes Anderes genommen wurde, der Gottessohn etwa als Repräsentant des göttlichen Vaters auf Erden. Danach sei diese Vorstellung von Repräsentation auf die weltliche politische Herrschaft übertragen worden. Die ersten europäischen Parlamente, die vor allem der monetären Regulierung, der Verabschiedung von Steuergesetzen dienten, seien im Hoch- oder Spätmittelalter als Instrumente zur Organisation umfangreicherer Herrschaftsgebiete entstanden.

Mit Thomas Hobbes‘ (1588-1679) Hauptwerk „Leviathan“ argumentiert Dingeldey, das Ziel jener politischen Repräsentation im frühneuzeitlichen Staat sei nicht die breite Mitbestimmung gewesen, sondern die Sicherheit der Bevölkerung und die Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Der Souverän, seinerzeit der Monarch, wurde durch einmalige Autorisierung aller, die dabei ihr Naturrecht aufgaben, zu absoluter Herrschaft legitimiert. Er konnte jegliche Gesetze verkünden, denen alle als Untertanen zu gehorchen hatten.

Moderne Repräsentationssysteme kennen keine derart absolute Entgegensetzung des einen Repräsentanten und der vielen Untertanen. Jedoch auch hier bewirkt die politische Repräsentation durch die Mittelbarkeit der Entscheidungen und den Filtermechanismus der Rekrutierung von Vertretern (per Wahlakt), dass die Volksherrschaft lediglich simuliert wird. Dahinter steht die auch von Montesquieu geteilte Überzeugung, dass dem Volk zwar zugetraut wird, seine Repräsentanten auszuwählen, nicht aber, seine Angelegenheiten als Gesetzgeber selbst zu regeln. Dingeldey schlussfolgert daraus, dass Demokratie und Repräsentation nicht zusammenpassen, weil sie aus völlig unterschiedlichen, sich konzeptuell ausschließenden Traditionen stammen.

Wie aber kann eine, gemessen an der Zahl der Bürger und der Größe des Herrschaftsgebietes, deutlich von heutigen politischen Gemeinschaften unterschiedene Herrschaftsform überhaupt als Bewertungsmaßstab auf unsere Verhältnisse angewendet werden? Dingeldey zitiert Michael Greven, der genau diese Unterschiede in Form und Inhalt der antiken und der modernen Gesellschaft in die Aussage goss, dass Demokratie und Moderne in einem unlösbaren Widerspruch zueinander stünden. Die Interessen in modernen Gesellschaften seien zu vielgestaltig, als dass man sich einen homogenen Volkswillen auch nur vorstellen könnte.

Dingeldey berücksichtigt das: Es gehe ihm nicht um die Überführung der repräsentativen Politik in eine klassisch demokratische Politik oder eine vollständige „Demokratie klassischen Antlitzes “, doch plädiere er für die Anerkennung der wesentlichen Differenz zwischen beiden. Das sei eine wichtige Voraussetzung, um die Aufgabe einer schrittweisen Transformation der repräsentativen Herrschaftssysteme durch Demokratisierung überhaupt zu begreifen. Demokratisierung müsse als Ersatz, Korrektiv oder Ergänzung zur Repräsentation gedacht werden. Die „Demokratie klassischen Antlitzes“ bleibe ein Ideal, „an das man sich annähern, aber [das man] nicht mehr erreichen kann“. Seine Forderung: Wir sollten untersuchen, welche der urdemokratischen Elemente sich unter modernen Bedingungen retten lassen. „Wir müssen mehr ursprüngliche Demokratie wagen.“

Im abschließenden Abschnitt diskutiert Dingeldey einzelne wünschenswerte Transformationen des repräsentativen Systems und entwickelt Vorschläge für solche Demokratisierungsschritte: Erstens schlägt er eine Dezentralisierung der Gesetzgebungsprozesse durch eine stärkere Einbindung lokaler Entscheidungsprozesse vor. Zweitens plädiert er für eine stärkere Nutzung von Losverfahren bei der Auswahl (zeitlich begrenzt bestimmter) Repräsentanten, weil dadurch der Zufall, nicht aber Tricks der Eliten eine Rolle spielen würden. Drittens schlägt er imperative Mandate vor, die wie in den historischen Räteverfassungen die Repräsentanten stärker zu Beauftragten der jeweiligen entsendenden Gemeinschaften machen sollen. Viertens diskutiert er, ausgehend von der römischen Antike und anderen historischen Konzepten, die demokratischen Potenziale von Volkstribunaten – für Deutschland schlägt er dafür eine zusätzliche Bürgerkammer vor, die nicht nur mit Beratungs-, sondern auch mit Entscheidungsrechten ausgestattet sein sollte. Fünftens wird auch das Potenzial von Referenden für die Demokratisierung des politischen Entscheidungsprozesses betrachtet.

Zum Grundgedanken dieses Buches: Die Unterscheidung von Gemeinschaftsbildung durch Repräsentation einerseits und freier, gleicher politischer Selbstgesetzgebung ist der Ausgangspunkt für eine radikal-kritische Betrachtung moderner Herrschaftsverhältnisse. Der Autor kann sich dabei auch auf Argumente aus der Zeit der Aufklärung stützen, wie die von Jean-Jacques Rosseau, der formulierte, dass jegliche Repräsentation die Abgabe politischer Freiheit bedeute. Der Vorteil einer solchen Unterscheidung ist, dass wir veranlasst werden, uns von ideologischen Schablonen zu befreien, die die gesicherte Herrschaft einer kleinen politischen und wirtschaftlichen „Elite“ als eine Form von authentischer Volksherrschaft erscheinen lassen.

Die von Dingeldey vorgeschlagene Rückbesinnung auf die klassische Demokratie ist ein möglicher Weg einer solchen anti-ideologischen Dekonstruktion. Was sie allerdings nicht zu leisten vermag, soll am Ende angemerkt werden: Die Wirkungen der wirtschaftlichen Ungleichheit auf das politische System werden durch den Autor zu gering veranschlagt. Die sozialen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der demokratischen Ergänzung und Erweiterung repräsentativer Politik spielen eine zu geringe Rolle.

Im Finanzkapitalismus der letzten Jahrzehnte hat sich die wirtschaftliche Ungleichheit zwischen den Bürgern westlicher Gesellschaften enorm vergrößert. Diese wirtschaftliche Tendenz bedroht auch die politische und rechtliche Gleichheit aller Bürger. Angesichts dessen ist ihre politisch durchzusetzende Reduzierung unerlässliche Voraussetzung jeglicher echten Demokratisierung. Die erforderliche Verringerung der „Heterogenität“ der Interessen der Bürger geschieht nicht allein im Gefolge der Demokratisierung der politischen Institutionen. Sie bedürfte einer Änderung der Wirtschaftsordnung. Dem Rezensenten scheint: In einem Konzept, das die Defizite der „liberalen Demokratien“ deutlich gemacht hat, sollte eine solche Perspektive stärker vertreten werden.

Philip Dingeldey: Dies ist keine Demokratie. Plädoyer für ein System der Selbstgesetzgebung statt repräsentativer Herrschaft. transcript, Bielefeld 2026, 190 Seiten, 32 Euro.