29. Jahrgang | Nummer 14 | 31. August 2026

Zeitengewendeter Sicherheitsdienst

von Waldemar Landsberger

Das Bundeskabinett hat am 12. August einen Gesetzentwurf „zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ beschlossen. In der Pressemitteilung der Bundesregierung heißt es dazu, das sei „die umfangreichste und grundlegendste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz in der bundesdeutschen Geschichte“. (Die Bundesregierung, Pressemitteilung 147, 12. August 2026)

Der etwa 700 Seiten lange Gesetzentwurf zielt auf eine „Erweiterung der Aufklärungsbefugnisse“, der Befugnisse zur Datenanalyse und -verarbeitung sowie „zur Durchführung aktiver Maßnahmen zum Schutz vor Bedrohungen“. Im Kern geht es um die „Kriegstüchtigkeit“ auch der Geheimdienste und damit um deutsche Großmachtpolitik.

Das war bereits im Koalitionsvertrag für die derzeitige Bundesregierung angekündigt worden. Es gehe um eine „Zeitenwende in der Inneren Sicherheit“, um „den multiplen Bedrohungen von außen und im Innern“ zu begegnen. „Mit gestärkten Sicherheits-, Zivil- und Katastrophenschutzbehörden, zeitgemäßen digitalen Befugnissen, neuen Fähigkeiten und ausreichend Personal“ solle eine „Sicherheitsoffensive“ gestartet und finanziert werden. Deshalb müsse auch das „Spannungsverhältnis zwischen sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben […] neu austariert werden.“

Im Klartext: die bisherigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sollen für die kommende Geheimdiensttätigkeit zusammengestrichen werden. Das solle zur „Stärkung unserer nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten unserer Nachrichtendienste“ führen, auch „um mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste“ Schritt zu halten. Tatsächlich geht es in erster Linie um die Vergleichbarkeit und Kooperation mit der CIA, dem britischen MI-6 und dem israelischen Mossad.

Innenminister Alexander Dobrindt erklärte zu dem aktuellen Gesetzentwurf: „Mit der Reform der Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten stärken wir tragende Säulen unserer Sicherheitsarchitektur. Wir ermöglichen für die Dienste operative Fähigkeiten und aktive Befugnisse, um effektiv gegen den modernen Staatsterrorismus und extremistische Gewalt vorzugehen.“

Was ist nun aber ein „echter Geheimdienst“? Das Grundkonzept für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) legten die westlichen Besatzungsmächte in einem „Polizeibrief“ an den „Parlamentarischen Rat“ – der das Grundgesetz für die BRD ausarbeitete – vom 14. April 1949 fest. Dieser genehmigte der in Gründung befindlichen Bundesrepublik einen Inlands-Nachrichtendienst, machte aber die Vorgabe, dieser dürfe keine „Polizeibefugnisse“ haben. Damit sollte eine mit der Geheimen Staatspolizei des NS-Staates vergleichbare Machtfülle verhindert werden. In diesem Sinne wurde das BfV am 7. November 1950 gegründet. Die jetzige Gesetzesnovelle würde diese Trennung aufheben, zumindest aufweichen.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) ging aus der sogenannten Organisation Gehlen hervor. Das war ein Nachrichtendienst, der Anfang 1946 entstand. Langjähriger Leiter war der frühere Generalmajor Reinhard Gehlen, ehemaliger Chef der „Abteilung Fremde Heere Ost“ der Wehrmacht. Standort war die Gemeinde Pullach in der Nähe von München, in der amerikanischen Besatzungszone. Dort war auch bis 2019 die Zentrale des BND. Die USA finanzierten, beaufsichtigten und erhielten die Aufklärungsergebnisse. Zweck war, die deutsche nachrichtendienstliche Expertise über die Sowjetunion im Kalten Krieg zu nutzen. 1956 wurde die Organisation Gehlen mit ihrem Leiter und etwa 1500 Mitarbeitern offiziell in den Dienst der BRD übernommen und erhielt den Namen Bundesnachrichtendienst.

Der BND beschäftigt heute rund 6500 Mitarbeiter, hat ein Budget von etwa einer Milliarde Euro und ist unmittelbar dem Bundeskanzleramt nachgeordnet. Er ist zugleich ziviler, militärischer und technischer Auslandsgeheimdienst und hat bisher die Aufgabe, Informationen zu außen- und sicherheitspolitischen Themen zu sammeln und auszuwerten. Der Gesetzentwurf sieht auch hier zusätzliche Befugnisse vor, zur „Abwehr von unmittelbaren Gefahren, die er im Rahmen seiner Aufklärungsarbeit entdeckt“, und um „proaktiv“ Bedrohungen entgegenzuwirken. Darunter durch offensive Cybermaßnahmen gegen fremde Mächte, die vorgeblich stets „Gegenmaßnahmen“ sind.

Das BfV erhält die Befugnis zum Einsatz sogenannter Staatstrojaner, also zur Online-Durchsuchung privater IT-Geräte und -Systeme. Als Kernstück gilt die automatisierte Datenauswertung, so die Analyse von Verknüpfungen und die „Erstellung von Verhaltens- und Persönlichkeitsprofilen“ sowie personenbezogener Vorhersagen zum Verhalten mittels KI. Hinzu kommen weitgefasste Auskunftspflichten privater Unternehmen, bis hin zu KFZ-Telemetriedaten.

Die dann mächtigeren Dienste würden nicht ausreichend kontrolliert, kritisierte der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz: „Zukünftig sollen Agenten auch gegen Bürgerinnen und Bürger wirken können – ohne dass das wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolgt.“ Der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki warf Dobrindt vor, er versuche mit der Gesetzesnovelle die strikte Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei zu verwischen. Die habe jedoch sehr gute und auch historische Gründe. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“, betonte er. „Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.“

Zu den avisierten Maßnahmen gehört auch, dass der Einsatz von V-Personen (früher V-Männer) bereits ab 16 Jahren möglich sein soll. Ein Jugendlicher darf mit 16 Jahren keinen Bundestag wählen, nicht Auto fahren und keinen Schnaps kaufen. Aber spitzeln soll er schon können, möglichst klandestin, ohne dass die Eltern davon wissen.