Rügens Windmühlen

von Dieter Naumann

Windmühlen prägten viele Jahrzehnte lang das Antlitz Rügens. Um 1900 soll es einigen Quellen zufolge auf Rügen und Hiddensee noch über 200 Mühlen gegeben haben – davon vier auf Hiddensee. 1941 existierten noch 19 Mühlen, von denen aber nur noch drei – die von Köpke in Gramtitz, von Kasten in Nipmerow und die von Koos in Gager – wirtschaftlich arbeiteten.

Ältester Mühlentyp war die Bockwindmühle (Ständer-, Kasten- oder Deutsche Windmühle, plattdeutsch Buckmoehl). Deren Mühlenkörper ruhte auf einem mächtigen vertikalen Hausbaum, der durch das namengebende Bockgestell gestützt wurde. Mit Hilfe eines schräg nach unten gerichteten Schwanzbaums (Stert) konnte der Mühlenkörper mit den Flügeln in den Wind gedreht werden.

Eine Weiterentwicklung stellte die Paltrock-Mühle dar, die auf einem Zahnkranz lagerte. Zwar musste weiterhin der gesamte Mühlenkörper in den Wind gedreht werden, die stabilere Basis erlaubte aber eine höhere Mahlkapazität. Der Name soll vom Mönchsgewand, einem langen Mantelrock, oder dem plattdeutschen Begriff für Faltenrock herrühren.

Im Gegensatz dazu war der „Turm“ der meist achteckigen Holländermühle feststehend gemauert oder aus Balken gefertigt. Lediglich der Turmkopf mit den Flügeln wurde mit einer Stertkonstruktion oder automatisch durch eine Windrose in den Wind gedreht.

Der Müllerberuf war seinerzeit nicht nur weit verbreitet, sondern auch sehr angesehen: Dafür sorgten schon die existenzielle Notwendigkeit von Mehl und Schrot für die Versorgung und die alleinige Zuständigkeit des Müllers für einen bestimmten örtlichen Bereich. Zeitweilig galt in den Mühlen sogar ein befristetes Asylrecht („Mühlenfrieden“). Die Tatsache, dass der Müller wegen der Abhängigkeit vom Wind Tag und Nacht bereit sein musste, das Korn seiner Kundschaft, der „Mahlgäste“, zu verarbeiten, sowie die schweren Arbeitsgänge (Drehen der Mühle, Umgang mit Korn- und Mehlsäcken sowie Mühlsteinen) trugen ebenfalls zum Respekt vor dem Müllerhandwerk bei. Sturm, Windstille, Brand und der Neid von „Kollegen“, der sich in Brandstiftung, Verleumdung und Abwerbung von Mahlgästen äußern konnte, waren die Hauptfeinde des Müllers.

Die anfängliche Abhängigkeit von der Grundherrschaft führte dazu, dass sich die Rügener Müller erst 1708 zum „Rügianischen Mülleramt zu Bergen“ zusammenschlossen. In den 30 Artikeln der Amtsrolle von 1782 waren die Rechte und Pflichten der Mitglieder festgelegt, die Interessen der Müller gesichert und die innere Ordnung des Amtes geregelt. So durfte, wer nicht Mitglied des Mülleramtes war, keine Wasser- oder Windmühle betreiben – es sei denn, er diente auf einer herrschaftlichen Mühle. Den Vorsitz des Mülleramtes führten vier Altermänner. Mindestens zweimal im Jahr trafen sich alle Amtsbrüder zur „Morgensprache“ im Bergener Müllerkrug. Zwischen 1850 und 1870 war das der Gasthof von „Trittenklüwert“ an der Treppe zur Calandstraße, später das Gasthaus von Knaack in der Königsstraße. Während dieser Zusammenkunft wurden wichtige Amtsgeschäfte abgewickelt, Streitfälle entschieden, Beschwerden beraten oder Strafen ausgesprochen. Vorgeschrieben war die Anwesenheit des „Morgensprachherren“, laut Amtsrolle ein redlicher, unparteiischer und gelehrter Bürger. Meist Landvögte, Advokaten oder Gerichtssekretäre, entschieden sie zusammen mit den Altermännern und verwalteten die Geldmittel des Amtes.

Einnahmen flossen vor allem in Form von Mitgliederbeiträgen, Ein-, Austritts- und Prüfungsgebühren, aber auch Strafgeldern. Wurde zum Beispiel die Qualität des Mahlguts durch einen Mahlgast bemängelt, bekam der Müller zunächst Gelegenheit zur Rechtfertigung. Wenn die nicht verfing, wanderten seine Straftaler in die Amtslade. Versuche, einen Mülleramtsbruder aus seiner Mühle zu verdrängen oder ihm Mahlgäste abspenstig zu machen, wurden besonders streng geahndet. Allerdings waren die Zeiten längst vorbei, da ein Müller, der Getreide unterschlagen hatte, den „Hals lösen“ musste, indem er sich von drohender Todesstrafe durch Zahlung von 60 Mark befreite.

Waren alle Probleme und Streitfälle gelöst, ging es im weiteren Verlauf der Morgensprache durchaus munter zu: 1739 standen im Bergener Müllerkrug unter anderem zwei Tonnen Bier, 60 Pfund Rindfleisch, reichlich Fisch, neben Salz und Pfeffer auch teurer Ingwer, bestes Weißbrot, acht Pfund Butter, sieben „Pötte Brannwien“ und „Tobackspfeifen“ mit dem zugehörigen „Toback“ auf dem Tisch.

Die Lehrzeit eines künftigen Müllers dauerte drei Jahre, der Geselle musste sich auf Wanderschaft begeben und die Meisterprüfung ablegen. Er konnte danach eine Mühle führen oder – bei Einhaltung der „Bannmeile“ zur nächsten Mühle – eine eigene erbauen. Für das Mahlen erhielt der Müller kein Geld, sondern einen Teil des übergebenen Getreides („Matte“ oder „Metze“). Nur wenn es der Mahlgast wollte, konnte die Matte auch zum „marcktgängigen Preiß“ bezahlt werden. Ob der Müller beim Abmessen der Matte immer ehrlich war, sei dahingestellt. Gab es doch bald die geflügelten Worte: „Besser zweimal metzen als einmal vergessen, sagte der Müller“ oder „Metzen und Kehren muss den Müller ernähren“. Die letzte Bockwindmühle wurde in den 1970er Jahren bei Nipmerow abgerissen. Heute finden sich auf Rügen nur noch die flügellosen Körper der Holländermühle von Trent, die 1968 stillgelegt wurde, und der Paltrock-Mühle bei Sagard, die seit 1958 ruht. Beide werden heute zu Wohn- oder Urlaubszwecken genutzt.

Außer den „richtigen“ Mühlen existierten in einigen Orten kleine, von den Bauern selbst gebaute, oft unförmig erscheinende Bockwindmühlen, in denen vor allem Korn für das eigene Vieh geschrotet wurde. Kurios war ein von den Einheimischen „Kaffeemühle“ genannter windschiefer Eigenbau in Thiessow. Bock und Mühlenkörper waren gerade doppelt so groß wie ihr Erbauer.

In einem Fotoalbum entdeckte man vor einigen Jahren ein Foto der Bauernfamilie Schälke aus Altensien. Es zeigte die Familienmitglieder – aufgereiht wie die Orgelpfeifen (nur der Hund saß) – vor ihrer bis in die 1930er Jahre genutzten Schrotmühle. Der älteste Sohn Erwin (1919-2006) erzählte, dass er je nach Wind auch nachts in der Mühle schroten musste. Da er im Dunkeln „Bammel“ hatte und seinen Eltern ein Lebenszeichen geben wollte, habe er lauthals alle möglichen Lieder gesungen, die ihm der Küster in der Kirche beigebracht hatte. In mancher Sommernacht mag deshalb bisweilen auch ein Weihnachtslied zu hören gewesen sein. Geplant war, diese Mühle als Touristenattraktion nachzubauen. Baupläne mit den Maßen der Mühle gab es allerdings nicht mehr. Deshalb bildete der Größenvergleich zwischen Erwin Schälke und der Mühle auf dem Foto die Grundlage für die Maßeinheit „Ein Erwin“. 2006 wurde die Mühle unter Nutzung des „Ein Erwin“-Maßes weitgehend originalgetreu rekonstruiert. Dazu kamen ein Ausstellungsgebäude zur Mühlengeschichte mit Wirtschaftsraum und ein Backofen. An den Mühlennachmittagen wird Brot gebacken und als ganzer Laib oder in Form von Schmalzstullen verkauft. Hauptanziehungspunkt ist jedoch die Mühle, die zur Demonstration elektrisch betrieben wird. Kammrad, Flügelwelle, Königswelle, Korbrad und Laufstein rumpeln und knarren, die Flügel drehen sich – zur Freude der Besucher.