Erstaunliches von der Stärke des Rechts und dem Recht des Stärkeren

von Peter Wahl

Nicolas Guillou ist Franzose und Richter am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Seit dem 20. August 2025 ist er Ziel von Sanktionen, die Washington gegen ihn und fünf weitere Richter sowie drei Staatsanwälte des Gerichts verhängt hat. Im Dezember 2025 kamen zwei weitere Richter auf die schwarze Liste der USA. Begründung für die Sanktionen ist der Haftbefehl gegen den israelischen Regierungschef Netanjahu und dessen Generalstabschef Gallant wegen des Verdachts auf Völkermord.

Guillou findet sich damit in der Gesellschaft von circa 1500 weiteren Personen auf der schwarzen Liste Washingtons. Die meisten kommen aus dem Milieu von al Quaida, dem Islamischen Staat und ähnlichen Terrortruppen oder sind Mafiosi, Drogenhändler und Politiker aus Ländern, die man in den USA für Schurkenstaaten hält.

In einem Interview in der französischen Tageszeitung Le Monde schildert Guillou die Folgen, die die Sanktionen für seinen Alltag haben. Es fing damit an, dass er über das Online-Reisebüro Expedia ein Hotel in Frankreich buchen wollte. Konsterniert musste er feststellen, dass ihm das ohne Begründung verweigert wurde. Doch dann dämmerte es ihm: Expedia hat seine Firmensitz in Seattle und ist daher zur Befolgung der US-Sanktionen verpflichtet. Wenn er bei Amazon ein Buch bestellen möchte, über PayPal seine Pizza online bezahlen will oder mit Kreditkarten von Visa, Master Card oder American Express einkaufen geht: rien ne va plus. US-Unternehmen sind allgegenwärtig in unser aller Alltag. Dagegen ist das Einreiseverbot für Guillou in die USA geradezu harmlos.

Aber, bevor Sie, liebe Leserinnen und Leser, sich jetzt als treue Anhänger von Rechtsstaatlichkeit auf die Seite unseres Richters und damit des „Weltgerichtshofs“ – so die Definition der FAZ für den IStGH – schlagen, und die Stärke des Rechts gegen das Recht des Stärkeren verteidigen, bedenken Sie folgendes: Der IStGH ist kein Weltgerichtshof. Er ist nicht einmal Teil des UN-Systems, sondern basiert auf einem internationalen Vertrag – wohlklingend als ‚Römisches Statut bezeichnet – zwischen 125 Staaten, von denen einige inzwischen schon wieder ihren Austritt angekündigt haben (Burkina Faso, Mali, Niger, Ungarn). Unter den Unterzeichnern sind auch mehrere Staaten, die den Vertrag nie ratifiziert haben, so Algerien, Ägypten, Namibia und der Iran. Nicht Mitglied sind unter anderem China, Indien, Indonesien, Israel, Russland, die Türkei, die USA, Vietnam. Die Nichtmitglieder stehen für etwa 60 Prozent der Weltbevölkerung. Der IStGH ist aus globaler Perspektive eine Minderheitenveranstaltung.

Wichtiger aber noch ist die Frage, woher ein oberstes Gericht seine Legitimität und seine Zuständigkeit bezieht. Bei einem National- oder Territorialstaat ist seit Rousseaus berühmter Schrift „Du Contrat Social“ in der Demokratietheorie klar: Quelle höchstrichterlicher Autorität ist der Gesellschaftsvertrag. Also ein verfassungsmäßig fixierter Konsens, sich im Streitfall dem Urteil des obersten Gerichtes zu beugen. Im deutschen Fall dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Wenn nun aber China, Indien, Israel, die USA, Russland und über 60 andere Staaten nicht Teil des Abkommens sind, kann von einem Gesellschaftsvertrag nicht die Rede sein. Es gilt nämlich das Prinzip der sogenannten Völkerrechtsunmittelbarkeit, das heißt, ein souveräner Staat kann ohne seine Zustimmung nicht an neues Völkerrecht gebunden werden. Eine Zuständigkeit des IStGH besteht deshalb nur gegenüber den Staaten, die den Vertrag ratifiziert haben. Der Gerichtshof überschreitet also seine Zuständigkeit, wenn er gegen den israelischen Regierungschef vorgeht – so sehr manche das angesichts der horrenden Völker- und Menschenrechtsverletzungen Israels bedauern mögen. Auch mit dem Haftbefehl gegen Putin wegen des Verdachts auf tausendfache Entführung ukrainischer Kinder überschreitet der Gerichtshof seine Kompetenzen.

Deutlich wird die Anmaßung des IStGH nicht zuletzt im Kontrast zu einem anderen Gericht, dem Internationalen Gerichtshof (IGH), ebenfalls mit Sitz in Den Haag, der oft mit dem IStGH verwechselt wird. Der IGH ist eine UN-Einrichtung, kann aber nur dann verbindlich Urteile fällen, wenn die an einem Streitfall beteiligten Länder ausdrücklich erklärt haben, sich dem zu unterwerfen. Anders als der IStGH folgt der IGH damit der Logik des Gesellschaftsvertrags. Mit Stand 2024 hatten 74 Länder eine solche Unterwerfungserklärung abgegeben. Keine solche Erklärung liegt vor unter anderem von Argentinien, Brasilien, Chile, China, Frankreich, Israel, Kuba, Russland, der Türkei, der Ukraine, den USA, Vietnam. Allerdings kann der IGH Gutachten abgeben, die jedoch nicht bindend sind.

Doch der illegitime Geltungsanspruch des IStGH ist noch nicht alles. Ein hohes Gut der Rechtsstaatlichkeit ist bekanntlich die Unabhängigkeit der Justiz. Nun fand am 5. Dezember 2025 in Den Haag die Vertragsstaatenkonferenz des IStGH statt. Washington hat einem Bericht von Le Monde zufolge durchblicken lassen, dass es die Sanktionen aufhebt, wenn auch der Haftbefehl gegen Netanjahu und Gallant aufgehoben wird. Wie reagieren die Vertragsstaaten darauf? Statt die Fahne der Unabhängigkeit der Justiz hochzuhalten, plädieren sie für einen „konstruktiven Dialog mit den Staaten, die nicht Mitglied sind“, so der französische Justizminister Darmanin. Zwar wird der Name der USA nicht einmal erwähnt, aber es geht natürlich um einen Deal mit Washington.

Das ist nicht neu. Schon in der ersten Amtsperiode Trumps gab es den Versuch, Anklage wegen US-Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan zu erheben. Washington verhängte daraufhin Sanktionen gegen die damalige Chefanklägerin und verbot staatlichen US-Institutionen, mit dem Gericht zu kooperieren. Die Biden-Administration hob die Sanktionen zwar auf, hielt das Kontaktverbot für staatliche Stellen aber aufrecht. Prompt zog der IStGH den Schwanz ein, und die Sache verlief im Sand.

Auch ansonsten scheinen einige Mitgliedsstaaten mit dem Anspruch auf weltweite Rechtsprechung zunehmend kalte Füße zu bekommen. So forderte Japan jetzt bei der Vertragsstaatenkonferenz über Immunität zu reden, das heißt, dass man bei führenden Politikern eines Landes vor Strafverfolgung absehen könnte. Ungarn hat das bereits vorexerziert. Obwohl formal noch Mitglied des IStGH-Vertrags, wurde Netanjahu im April 2025 mit allen Ehren in Budapest empfangen.

Auch der französische Präsident, der sich gern als Champion in Sachen Menschen- und Völkerrecht inszeniert, erklärte, Netanjahu Immunität zu gewähren, so denn dieser nach Paris käme. Und ebenso hatte Friedrich Merz noch als Kanzlerkandidat empört die Vorstellung zurückgewiesen, Netanjahu im Falle eines Berlinbesuches in Handschellen legen zu lassen.

Fazit: In den internationalen Beziehungen findet die Stärke des Rechts schnell ihre Grenzen, wenn sie sich gegen die Interessen der Starken richtet. Es gilt dann der alte Sponti-Spruch: „legal, illegal, schei*egal!“ Der Völkerrechtsnihilismus Trumps ist gegenwärtig das eklatanteste Beispiel dafür. Aber auch jene, die sich so gern zu Gralshütern einer regelbasierten Weltordnung aufwerfen, setzen auf das Recht des Stärkeren – oder, wie Martti Koskenniemi, ein international renommierter Völkerrechtler, kürzlich sagte: „Das Völkerrecht ist kein System, sondern eine Grabbeltüte für Machtinteressen.“

 

Peter Wahl, Jahrgang 1948, hat Politologie mit Schwerpunkt Internationale Beziehungen und Romanistik studiert. Freiberuflicher Consultant für Entwicklungs- und Nord-Süd-Beziehungen; 1990 bis 2013 Vorstand und Geschäftsführer der NGO Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung – WEED; Mitbegründer von Attac; Autor zahlreicher Bücher, zuletzt (mit Brie, Crome, Deppe) „Welt im Umbruch. Krieg und Frieden in einer multipolaren Welt“.