21. Jahrgang | Nummer 6 | 12. März 2018
„Wo fährt denn die Kurtaxe ab?“
von Dieter Naumann Laut Paragraf 12 des vom Preußischen Landtag am 14. Juli 1893 erlassenen Kommunalabgabengesetzes können die Gemeinden „in Badeorten, klimatischen und sonstigen Kurorten für die Herstellung und Unterhaltung ihrer zu Kurzwecken getroffenen Veranstaltungen Vergütungen (Kurtaxen) erheben“. Die Geschichte … Weiterlesen