Anfang des 18. Jahrhunderts erklärte es ein „Arzt Abel“ (vermutlich Friedrich Gottfried Abel aus Halberstadt) noch für schändlich, öffentlich ins kalte Wasser zu steigen: „Warum will man den Fischen die Schwimmkunst ablernen, da wir doch eine andere Natur und structuram mechanicum haben?“ (1869 zitiert durch Karl Wilhelm Friedrich Wassmannsdorff im „Jahrbuch für die Turnkunst“, 15. Band).
Die Einsicht in Notwendigkeit und Nützlichkeit des Schwimmens griff nur langsam um sich: 1798 veröffentlichte Johann Christoph Friedrich GutsMuths sein „Kleines Lehrbuch der Schwimmkunst zum Selbstunterrichte; enthaltend eine vollständige praktische Anweisung zu allen Arten des Schwimmens“ (Verlag des Industrie-Comptoirs, Weimar). Es ist die früheste Schwimmschule in deutscher Sprache. Detailliert erläutert GutsMuths Schwimm-, Tauch- und Sprungtechniken und vermittelt Baderegeln. Er berief sich unter anderem auf Untersuchungen zum Auftrieb des menschlichen Körpers durch Oronzio de’ Bernardis in dessen zweibändigem Werk „Vollständiger Lehrbegriff der Schwimmkunst auf neue Versuche über die spezifische Schwere des menschlichen Körpers gegründet“ (Neapel 1794).
Erst im 19. Jahrhundert häuften sich die Veröffentlichungen über das Schwimmen: Der preußische Infanterie-General und Militärsport-Reformer Ernst Heinrich Adolf von Pfuel führte als erster den Schwimmunterricht für Soldaten ein. Dabei musste der Anfänger in einem Gurt hängend auf Kommando erst auf einem Hocker, dann im Wasser die verschiedenen Schwimmbewegungen ausführen. Es soll jedoch nicht einfach gewesen sein, die Rekruten danach zum Sprung in das kühle Nass zu bewegen. 1810 gründete Pfuel in Prag die erste Militär-Schwimmschule der Welt, an der er seine, die Bewegungen des Frosches nachahmende Schwimmmethode lehrte. Der Frosch sei der Lehrmeister, dessen Körper in den zum Schwimmen benötigten Teilen dem Menschen sehr ähnle. 1817 ließ Pfuel an der Berliner Köpenicker Straße nahe dem Oberbaum eine auf Holzpfählen ruhende Flussbadeanstalt in der Spree errichten. Deren zwei Hauptabteilungen mit je einem großen und einem kleinen Bassin waren bis 1933 auch für Zivilisten zugänglich. Mit Wänden versehen „sollte verhindert werden, dass arglose Passanten halbnackte Jungen und Männer ansehen mussten“. Eine 17 Paragraphen und drei Beilagen umfassende Geschäftsordnung regelte Personal-, Besucher-, Finanz- und andere Angelegenheiten. Fast 70.000 Militärangehörige und Zivilisten sollen hier vor allem das Brustschwimmen erlernt haben.
M. Roger’s „Sicherer Schwimm-Meister oder die beste Methode, in wenigen Tagen schwimmen zu lernen“ erschien 1826 aus dem Französischen übersetzt in Wien. Das Buch enthält „Die Kunst bloß mit Hülfe der Gliedmaßen zu schwimmen“ des französischen Badearztes Melchisédech Thévenot. Dieser sah „die Art mit himmelwärts gekehrten Augen zu schwimmen“ als einen „Hauptheil der Schwimmkunst“ an, der viele Fälle des Ertrinkens verhindern könne.
1861 erschien in Berlin die „Instruktion für den militairischen Schwimmunterricht nach der Pfuelschen Methode“ von Karl von Thümen. Er hielt wie Pfuel eine „wohl vorfindende Roheit“ für unangebracht, seine Schwimmschüler „durch häufiges und vieles Wasserschluckenlassen strafen zu wollen“. Nur bei Feigheit vor dem Sprung ins Wasser dürfe der Lehrer keine Nachsicht walten lassen.
Charles Henry Louis d’Argy („Instruktion für den Schwimmunterricht in der französischen Armee“, Paris 1851) behauptete und praktizierte, dass man nach ausreichenden Übungen an Land sofort im Wasser schwimmen könne. Eine nicht unumstrittene Ansicht.
Der „erste Civillehrer an der Königl. Central-Turnanstalt zu Berlin“ Hermann Otto Kluge und der „Vorsteher von Turnanstalten und Turnlehrer bei der Berliner Feuerwehr“ Dr. Carl Euler veröffentlichten 1870 in Berlin ihr „Lehrbuch der Schwimmkunst: für Turner und andere Freunde der Leibesübungen und zur Benutzung in Schul- und Militär-Schwimmanstalten“. Beide befassen sich ab dem zweiten Abschnitt mit dem Baden und Schwimmen, wobei die Unterrichtung im Schwimmen lediglich 37 Seiten umfasst, hingegen die „Schwimmkünste“ und das „Wasserspringen“ insgesamt fast 90. Ein kleiner Unterabschnitt betrifft zeitgemäß die sittliche Kleidung beim Baden und Schwimmen. So habe das männliche Geschlecht eine „Bekleidung um Hüfte und Schenkel, das weibliche eine Bekleidung des ganzen Körpers mit Ausnahme der Arme und Beine oder des unteren Theils derselben“ zu tragen. Die für Männer und Knaben zweckmäßig erscheinende kurze Hose könne man aus einem großen Taschentuch selbst machen. Die Kleidungsstücke sollten bequem, doch nicht zu weit, ebenso nicht schwer, nicht etwa von dicken, wollenen Stoffen hergestellt sein.
1871 veröffentlichte Wilhelm Auerbach, Lehrer und Turnlehrer der Berliner Friedrich-Werderschen Gewerbeschule, im Selbstverlag das Buch „Das Schwimmen sicher, leicht und schnell zu erlernen. Zum Selbstunterricht für Jedermann; Eltern, Lehrern und Turnern gewidmet“. In mehreren überwiegend illustrierten Lektionen werden Übungen zu Lande und im Wasser erläutert, ausdrücklich nicht nur für das männliche Geschlecht, sondern auch für Mädchen, junge Frauen und Damen.
Im Journal für öffentliche Gesundheitspflege. Populäre Zeitschrift für sanitäre und volkswirthschaftliche Interessen, für Angelegenheiten der Curorte und Mineralwässer (Wien), fand sich in der Ausgabe vom 1. September 1879 folgender Beitrag: Fasse man die vielseitige Wirksamkeit des Schwimmens zusammen, so sei klar, dass sie auch dem weiblichen Geschlecht zugutekommen müsse. Aus den herrschenden sozialen Verhältnissen, aus der gewohnten Lebensweise der modernen Frauenwelt würden Übelstände, wie „Verweichlichung gegen Witterungs-Einflüsse, mangelhafter Stoffwechsel und Vernachlässigung ganzer Muskelgruppen“ die moderne weibliche Gesellschaft charakterisieren. Darum rufe man den Vätern, Gatten und Brüdern zu: „Lasset sie schwimmen, Eure Töchter, Frauen und Schwestern – denn im Schwimmen liegt ihr Heil!“.
Neben den Publikationen zum Schwimmunterricht gab es eine Reihe Veröffentlichungen zu Schwimmhilfen und Rettungsmitteln. Schon im Oktober 1787 hatte das Journal des Luxus und der Moden über die Erfindung des „Gillet Hydroflatique oder Schwimm-Gillet“ durch einen Herrn Leconte aus Paris berichtet. Diese Weste sei sehr einfach, leicht und bequem in einer Minute über oder unter dem Frack angezogen und in zehn bis zwölf Sekunden aufgeblasen. Ins Wasser geworfen könne man damit in kurzer Zeit ohne fremde Hilfe schwimmen lernen. Wenig später, 1798, erläuterte GutsMuths den Einsatz des von ihm erfundenen Schwimmgürtels aus Kork. Der oben erwähnte Auberbach ließ von einem „hiesigen Gummi- u. Gutta-Percha-Waaren-Fabrikanten“ eine Weste und einen Gummikragen anfertigen, die er auch selbst vertrieb. Die in seinem Buch dokumentierten Tests an zivilen und Militär-Badeanstalten hätten die Wirksamkeit der Weste und des Kragens erwiesen. Auerbach empfahl deshalb Eltern, ihre Schützlinge beim Aufenthalt im Seebad das Schwimmen mittels der Schwimmapparate selbst zu lehren.
Am 19. September 1896 berichtete die Stralsundische Zeitung über den in Norwegen durch Kaufmann Breder Carlsen erfundenen Rettungsapparat „Thetis“. Dieser bestehe aus einem luftdichten Kissen, das in ein Kleidungsstück eingenäht und mit einem Gummischlauch aufgeblasen werden könne. Versuche hätten ergeben, dass das Aufblasen sehr schnell erfolge. So sei ein Schiffsjunge mit unaufgeblasenem Kissen ins Wasser gesprungen, kurz versunken, aber wenige Sekunden später mit dem von ihm aufgeblasenen Kissen wieder aufgetaucht. In „Volckmanns Reiseführer Rügen“ von 1911/12 warb die Berliner „Hartwig Gesellschaft“: „Kein Ertrinken mehr! Jeder Nichtschwimmer schwimmt sofort und sicher mit patentamtlich geschütztem Badeanzug ‚Rettung‘. Untergehen unmöglich.“ Im „Nachtrag Berliner Adressbuch 1911“ firmierte die Gesellschaft unter neuer Adresse als Unternehmen für „Schwimmfutterstoffe“.
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