29. Jahrgang | Nummer 9 | 18. Mai 2026

Manches war doch anders: Deutsche Geschichte – Unerwünschte Beihilfe aus der DDR

von Herbert Bertsch

Die Nachricht kam weder als Eil-Meldung noch sonst wie sensationell am 16. Dezember 2019, mit der leicht variierten Überschrift „Vier von sechs LKA-Chefs in NRW waren NS-Kriegsverbrecher“ (Welt, Süddeutsche u.a.). Bis in die zentralen Fernsehformate kam‘s gar nicht erst; war im ursprünglichen Wortsinn dafür nicht „interessant“. Also keine Überraschung, immerhin Betroffenheit zumindest bei zwei Personen, als ein Wissenschaftler dies als Ergebnis einer 2016 in Auftrag gegebenen Recherche vorstellte: „Das Gutachten zeigt ein sehr bedrückendes Ergebnis“, sagte der amtierende LKA-Chef Frank Hoever, „Das hat mich sehr erschüttert“.

„Das Ergebnis ist umso erschreckender, als die Genannten in ihrem Amt teilweise eine Seilschaft aus der NS-Zeit pflegten. Aus heutiger Sicht hätten sie niemals mehr als Polizisten arbeiten dürfen“, sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) laut Welt Online).

Für alle Betroffenheit wenig entlastend ist, dass der Historiker Martin Hölzl sein Gutachten so einordnete, das Ergebnis „sei kein untypischer Befund“. Das Gegenteil dazu lautet umgangssprachlich: „typisch“, oder auch „normal“ – nach 80 Jahren in und für Deutschland.

Der Ausgangspunkt dieses Vorgangs war ziemlich banal. Das Landeskriminalamt von Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf wollte im Oktober 2016 seinen 70. Jahrestag feiern und dabei seine Chefs gebührend ehren. Jemandem waren Zweifel gekommen, ob das wirklich eine gute Idee war nach den Erfahrungen anderer Behörden. Denn mehrere Institutionen der Bundesrepublik haben seit Beginn der 2000-er Jahre – also um die 60 Jahre nach den Ereignissen, wo es keinem Betroffenen, weder im Amt noch bei angemessener Pension schaden könnte – begonnen, ihre Vergangenheit mit den diese prägenden Persönlichkeiten aufarbeiten zu lassen.

Unser Beispielfall wird von Welt-Online so vorgestellt: „Oskar Wenzky galt im nordrhein-westfälischen Innenministerium als unbelastet, obwohl er in internationalen Fahndungslisten als Kriegsverbrecher gesucht und in den Niederlanden deswegen interniert worden war. Das NSDAP- und SS-Mitglied habe die Verlegung der Sinti und Roma in den Niederlanden an Sammelplätze angeordnet, von denen sie später in das KZ Auschwitz deportiert wurden. Unter Wenzkys Verantwortung fanden in den Niederlanden Razzien gegen Homosexuelle statt. Als Sachverständiger habe er sich später in der Bundesrepublik gegen die Abschaffung des Paragrafen 175 ausgesprochen, der Homosexualität unter Strafe stellte. An der Uni Köln sei er 1971 Honorarprofessor geworden. Erst acht Jahre nach seinem Tod seien Ermittlungen gegen ihn eingeleitet worden.“

Dies Ergebnis der Nachforschungen hätte man erheblich früher haben können – mehr als 50 Jahre zuvor: „Wensky, Oskar. Dr. vor 1945: Kriminalkommissar beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Den Haag, erhielt persönliches Anerkennungsschreiben von Himmler; nach 1945: Landeskriminaldirektor in Düsseldorf, Beauftragter für Kriminalistik an der Universität in Köln; Mitherausgeber der Zeitschrift ‚Die Polizei‘, die sich besonders für die Einführung der Notstandsgesetze einsetzt.“ So nachzulesen im „Braunbuch Kriegs- und Naziverbrecher“ auf Seite 103 (3. Auflage 1968); eine erste Auflage davon erschien bereits 1965. Ein Reprint erfolgte 2002, seit 2010 als Volltext im Internet – von Norbert Podewin, seinerzeit auch Autor im „Blättchen“, verantwortet.

Zu dem Werk heißt es in Wikipedia unter „Braunbuch“: „In einer Rezension von 2002 bezeichnete der Historiker Götz Aly das Buch zwar als ‚Propaganda‘, betonte aber, daß die Irrtumsquote bei den Angaben deutlich unter einem Prozent gelegen habe.“ Da hätte man doch bei Bedarf zur Wahrheitsfindung schon einen Fundus als Basis haben und nutzen können, im Wissenschaftsbetrieb und für die politische Praxis. Offenbar stand dem dies Konzept entgegen: „In der Debatte des Bundestages im Oktober 1952 […] gab Adenauer (mit Bezug auf einen anderen Regierungsbereich – H.B.) zu, daß die leitenden Stellen des Auswärtigen Amtes zu zwei Dritteln mit ‚Ehemaligen‘ und Parteigenossen besetzt waren. Doch er meinte nur, man habe eben erfahrene Fachleute gebraucht. Er bekam großen Beifall seitens der Regierungsparteien, als er sagte: ‚Ich meine, wir sollten jetzt mit der Naziriecherei mal Schluß machen. Denn verlassen Sie sich darauf: Wenn wir damit anfangen, weiß man nicht, wo es aufhört‘“. (Deutschlandfunk, vom 15.03.2011) Offenbar hatten die Enthüllungen aus der DDR seinerzeit wirklich stärkere Wirkung, als dort von den Autoren vermutet.

Insbesondere die Justiz war erheblich aufgeschreckt, denn ihre Interessenvertretung, der Deutsche Richterbund, ersuchte die Politik, dagegen zu halten: „ ‚In zunehmendem Umfang werden in der deutschen Öffentlichkeit Richter und Staatsanwälte, meist unter Namensnennung, wegen ihres beruflichen Wirkens in der Zeit vor dem Zusammenbruch vor 1945 geschmäht und verleumdet. Diese Angriffe beruhen zum großen Teil auf der kritiklosen Übernahme der gesteuerten sowjetzonalen Propaganda, deren Ziel es ist, das Vertrauen in die Rechtspflege der Bundesrepublik planmäßig zu untergraben. […] Die Staatsführung hat bei dem sorgfältigen Neuaufbau des Gerichtswesens die Richter und Staatsanwälte in ihre Ämter berufen und den Richtern die Vollmacht erteilt, im Namen des Volkes Recht zu sprechen. Der Deutsche Richterbund hat das Vertrauen zur Staatsführung, daß sie sich schützend vor die Organe der Rechtspflege stellt, soweit ihnen Unrecht geschieht und die öffentliche Meinung irregeführt wird. Wir bitten daher die Regierung […] die nötigen Schritte zur Erhaltung des öffentlichen Vertrauens zu tun, dessen die Strafrechtspflege zum Wohle des Staatsganzen bedarf […]’. Richtig war, daß die sog. Braunbücher propagandistisch aufgemacht waren, jedoch war der Inhalt, wie die Forschung nunmehr ergeben hat, abgesehen von einigen inhaltlichen Fehlern im Kern richtig.“ (Zitat nach: Klaus-Detlev Godau – Schüttke: „Von der Entnazifizierung zur Renazifizierung der Justiz in Westdeutschland“, 06. Juni 2001, in: forum historiae juris, Seite 7/19)

Und diese Richter und Staatsanwälte entschieden – seinerzeit in der Bundesrepublik wieder, auch bei Entnazifizierungsprozessen – über Freisprüche, Verurteilungen und Strafmaß im „Namen des Volkes“, auch über Kollegen mit ähnlicher Vergangenheit und waren sich auf öffentliche Fragen keiner eigenen Schuld bewußt. „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“, hatte einer von ihnen, der ehemalige Marinerichter Hans Filbinger befunden, als nachgewiesen war, dass er an vier Todesurteilen mitgewirkt hatte. Rolf Hochhuth nannte ihn öffentlich einen „furchtbaren Juristen“. In der Bundesrepublik war er hinreichend geeignet, CDU- Ministerpräsident von Baden-Württemberg zu werden. So ging seinerzeit Entnazifizierung in der Bundesrepublik.