29. Jahrgang | Nummer 8 | 27. April 2026

500 Jahre Gaismairs Tiroler Landesordnung

von Jürgen Leibiger

Voriges Jahr wurde in Deutschland des Bauernkrieges vor 500 Jahren gedacht. An Werner Tübkes Bauernkriegs-Panorama in Bad Frankenhausen, in Mühlhausen und im Allgäu waren eindrucksvolle Ausstellungen zu sehen. Als wichtige Dokumente jener Zeit standen die Memminger Zwölf Artikel und Thomas Müntzers Predigten, Reden und Schriften im Mittelpunkt der Betrachtung.

Auf der Themenseite der Allgäuer Tourismusgesellschaft ist zu lesen, der Bauernkrieg habe gerade einmal vier Monate gedauert. Das Jahr 1525 sei Höhe- und Endpunkt jener Aufstandsbewegung gewesen. Dabei wird übersehen, dass es bereits ein Jahr zuvor bewaffnete Rebellionen gegeben hatte und es in Tirol und im Salzburger Land noch im Folgejahr zu Aufständen und kriegerischen Auseinandersetzungen gekommen war. Für letztere Ereignisse steht der Name Michael Gaismair (1490-1532) und sein im Frühjahr 1526 verfasster Entwurf einer Tiroler Landesordnung.

Die Schrift kann mit Fug und Recht als die in jener Zeit detaillierteste Vorstellung für eine neues, sozial-christliches und demokratisches Gemeinwesen betrachtete werden. Es fällt schwer, seinen Gesellschaftsentwurf als „Utopie“ einer fernen Zukunft zu bezeichnen, knüpft er doch unmittelbar an konkrete Forderungen seiner Zeit an und entwickelte ihn aus persönlicher Kenntnis republikanischer Ordnungen der schweizerischen Eidgenossenschaft, Graubündens und Venetiens. Unmittelbar vorangegangen war im Mai 1525 ein erster Anlauf zur Formulierung einer neuen Landesordnung im Tiroler Neustift, an dem Gaismair maßgeblich mitgewirkt hatte und die 64 Artikel der Meraner Landesordnung wenige Wochen später, die eine Reihe reformorientierter Ansätze enthielt, die bestehenden Herrschaftsverhältnisse aber nicht entscheidend infrage gestellt hatten.

Gaismair kannte das Innenleben der bestehenden Ordnung und Verwaltungspraxis aus unmittelbarer Anschauung und Mitwirkung. Er urteilte weniger als einer der Unterdrückten, sondern in intimer Kenntnis des Machtapparats und der Machtausübung durch Fürsten und Kirche, Bergherren und Grundbesitzer. Er stammte aus einer relativ wohlhabenden Familie und verfügte selbst über Bergwerksanteile. Mehrere Jahre stand er in Diensten des Tiroler Landeshauptmanns und wirkte als Schreiber an Tiroler Landtag und Hofgericht und wurde schließlich Sekretär beim Brixener Bischof, dem höchsten kirchlichen Würdenträger der Grafschaft. Er war also mit der Regierungs- und Verwaltungspraxis seiner Zeit vertraut, ihm konnten die Herren des Landes nichts vormachen.

Trotzdem, oder gerade deshalb schlug er sich 1525 auf die Seite der aufständischen Bauern, Knappen und Bürger und wurde ihr wichtigster Anführer und Feldhauptmann. Während eines kurzzeitigen Exils in Graubünden besuchte er in Zürich den Reformator Ulrich Zwingli, der ihn stark beeinflusste; vielleicht kannte er auch Schriften Müntzers und die Allgäuer Artikel; beide waren in hohen Druckauflagen verbreitet worden.

Gaismairs Entwurf einer Landesordnung von 1526 ragt aus der Vielzahl von Schriften der Rebellen jener Zeit durch ihre Radikalität, ihren umfassenden Charakter und ihre Detailliertheit hervor. Sie beginnt – übertragen in heutiges Deutsch – mit „Am Anfang werdet ihr geloben und schwören …“ Es ist also anzunehmen, dass er mit dieser Schrift Kämpfer seines Rebellenheeres, das er von Graubünden aus versuchte aufzustellen, auf seine Ziele einschwören wollte. Oberste Prämissen eines gegenüber der Obrigkeit treuen, gehorsamen und gemeinschaftlichen Handelns sollen in „Gaismairs Land“ – wie es im Text heißt – die Ehre Gottes, der Gemeinnutz und die Gleichheit sein. In allem solle das „Wort Gottes“, also der Text der Bibel zugrunde gelegt werden. Feudale Privilegien und hierarchische Strukturen sollten zugunsten einer weitgehend egalitären Gemeinschaft von freien Bauern und Bergleuten abgeschafft werden.

Als „Obrigkeit“ sollte in Brixen eine Regierung mit Mitgliedern aus allen Landesteilen und von den Bergwerken „erkiest“ werden, was sowohl mit „gewählt“ als auch mit „ausgewählt“ übersetzt werden kann. Der Modus, nach welchen Regeln und wie das geschehen soll, wird nicht näher beschrieben, aber auf jeden Fall handelte es sich nicht mehr um die Fürsten; die Kirche wurde von weltlichen Geschäften explizit ausgeschlossen. In Brixen sollte eine theologische Hochschule errichtet werden, von der „drei gelehrte Männer“ der Regierung angehören sollten. Ein zur Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und für sonstige Angelegenheiten des Landes wie den Straßen- und Brückenbau und Ähnlichem verantwortlicher Oberhauptmann und vier Hauptleute sollten ebenso gewählt werden wie Richter und Geschworene. Um Gleichheit zu gewährleisten, sollten Stadtmauern, Burgen und andere Befestigungen geschleift werden und es keine Städte mehr, sondern nur noch Dörfer geben. Eine wichtige Aufgabe des Staates sollte die Sozialfürsorge – wie es heute genannt würde – sein. Klöster sollten in Spitale, Alten- und Waisenheime umgewandelt werden, die Armen sollten auf Staatskosten mit Essen und Trinken, Kleidung und Unterkunft versorgt werden. Auf diese Weise sollte auch der Bettelei und der „Lotterei“ von „unnützem Volk“, das eigentlich arbeiten könne, begegnet werden.

Während Thomas Müntzer forderte „alles gehöre allen“, sieht Gaismairs Landesordnung Enteignungen zugunsten des Staates („zu gemain Landshanden“) vor; zum bäuerlichen Eigentum an Grund und Boden werden keine Aussagen getroffen. Enteignungen betreffen die Klöster und das Eigentum der zu vertreibenden Adligen. Ihnen, den ausländischen Kaufleuten und Gesellschaften, der „Fugger, Höchstetter, Paumgartner, Pumblisch und dergleichen“ sollten die Bergwerke und damit zusammenhängende Gewerke, die Erzstätten und die Grundstücke zugunsten des Landes entzogen werden. Die Einkünfte dieses Wirtschaftszweiges sollten neben den Abgaben und Zolleinnahmen zur Haupteinnahmequelle der Regierung werden. Der Zehnt sollte nicht mehr an die Kirche, sondern an die Gemeinden entrichtet werden; Pfarrer sollten gewählt und aus diesen Mitteln bezahlt werden. Die Höhe des Zinses (also von steuerlichen Abgaben) sowie Zehnt und Zoll sollten vom Land bestimmt werden. Der Handel und das Handwerk seien staatlich zu kontrollieren, um Wucher und Preistreiberei zu verhindern.

Gaismair nimmt auch zur damals heftig diskutierten Frage von Geld und Währung Stellung. Er fordert, die Münzverschlechterung zu beenden und eine solide Währung – „gute, schwere Münz wie zu Herzog Sigmund Zeiten“, also vor 1496 – zu schaffen. Der Abfluss von „gutem“ Geld ins Ausland sollte gestoppt und ein Münzvorrat angelegt werden. Theoriegeschichtlich könnte von einem monetaristischen Ansatz gesprochen werden. Für verschiedene Wirtschaftsbereiche enthält der Entwurf der Landesordnung teilweise erstaunlich genaue Vorgaben. Moor und Auen waren fruchtbar zu machen, um Viehzucht zu betreiben; es gibt Anweisungen zum Getreide- und Weinanbau. Bergwerke und Schmelzen seien einer Aufsicht durch das Land zu unterstellen; es sollte für eine gerechte Bezahlung der Bergleute gesorgt werden. Überhaupt forderte Gaismair den Betrieb von mehr Bergwerken, weil damit das meiste Landeseinkommen zu erwirtschaften sei.

Zweifellos kann Gaismairs Landesordnung als ein bedeutendes Dokument der „frühbürgerlichen Revolution“ – um die marxistische, nicht von allen Historikern geteilte Charakterisierung zu verwenden – betrachtet werden. Ob seine Charakterisierung als eine Art von Frühsozialist gerechtfertigt ist, soll hier offenbleiben. Seine nationalistische und obrigkeitshörige Attitüde (beispielsweise forderte er für manche Bücher sogar deren Verbrennung) führte dazu, dass die Faschisten in den 1930er Jahren glaubten, ihn für sich zu vereinnahmen zu können.

Von Gaismairs Landesordnung existierte zu seiner Zeit kaum eine Handvoll handschriftlicher Kopien des unfertigen Textes; ein Druck oder eine größere Verbreitung während seines Wirkens in Tirol und im Salzburger Land sind nicht nachweisbar. Erst viel später wurden einzelne, teils voneinander abweichende Abschriften in diversen Archiven wiederentdeckt. Wohl deshalb ging Gaismair lange Zeit eher als Anführer der Tiroler und Salzburger Rebellen oder gar als räuberischer Bandenhauptmann denn als gesellschaftspolitischer Vordenker in die Geschichte ein.

Nach der Niederlage seines Bauernheeres im Sommer 1526 zog er sich mit dessen Überresten nach Venetien zurück und versuchte von dort aus vergeblich, den Aufstand wieder anzufachen. Seinen Habsburger Widersachern blieb er gefährlich, so dass sie ihn 1532 ermorden ließen. Die Mörder forderten die von Erzherzog Ferdinand I. ausgesetzten und vom Augsburger Bankier Anton Fugger bereitgestellten 1000 Gulden Kopfgeld (das Jahreseinkommen eines Handwerkers betrug weniger als hundert Gulden) und erhielten sie nach einigem Hin und Her in Innsbruck ausgezahlt.