28. Jahrgang | Nummer 18 | 20. Oktober 2025

Tax the Rich

von Jürgen Leibiger

Der Slogan „Tax the Rich“ nahm so richtig Fahrt auf, als die linke US-Kongressabgeordnete Alexandria Ocasio-Cortez 2021 auf der Met-Gala – dem berühmten New Yorker Event der Schönen und Reichen – ein weißes Ballkleid mit dieser Aufschrift trug. Das Bild und der Video-Clip der attraktiven Frau gingen um die Welt.

Natürlich sind die Forderung und der Spruch schon älter. Und abgesehen von dieser Formulierung ist der Gedanke, dass Reiche prozentual mehr Steuern zahlen sollten als Arme, also die Einführung einer progressiven Steuer auf Einkommen und Vermögen, schon im 18. Jahrhundert diskutiert worden. Großbritannien erhob während des Krieges gegen Napoleon eine solche Einkommensteuer. Vermögenssteuern existierten bereits im Altertum; sie waren insofern progressiv gestaltet, als überhaupt nur Vermögen, zumeist Grundvermögen, ab einer gewissen Höhe besteuert wurden. Die Frage der Besteuerung von Vermögen gewann vor allem im späten 19. Jahrhundert mit dem zunehmenden Finanzbedarf des Staates an Gewicht. Im Jahr 1893 führte Preußen eine progressive Einkommen- und eine Vermögensbesteuerung ein.

In der Diskussion heute und hierzulande wird stark auf das verfassungsrechtliche Für und Wider solcher Steuern abgestellt. Die Argumentation für ein „Tax the Rich“ mit Hinweis auf das Grundgesetz und diverse Verfassungsgerichtsurteile ist zwar notwendig, aber Verfassungen bieten oft einen breiten Interpretationsspielraum, vor allem aber lassen sie sich ändern. Es müssen also zwingend andere als nur rechtliche Begründungen herangezogen werden. Warum sollten große stärker als kleine Einkommen und Vermögen besteuert werden?

Vielleicht spielt Neid eine gewisse Rolle. In Shakespeares „König Johann“ findet sich die Passage: Bin ich ein Bettler will ich sagen, Reichtum ist eine Sünde. Bin ich dann reich, spricht meine Tugend frei: Kein Laster gibt es außer Bettelei.“

Eine große Rolle spielen in der Diskussion Erwägungen über eine „gerechte“ Besteuerung. Mit einem abstrakten Gerechtigkeitsbegriff ist freilich wenig gewonnen, weshalb auf die Leistungsgerechtigkeit abgestellt wird: Je weniger ein Vermögen auf eigener Leistung beruht, desto höher soll es besteuert werden. Bei Erbschaften und Schenkungen – ererbt sind über die Hälfte, bei den Milliardären sogar drei Viertel aller Vermögen in Deutschland – ist das Fehlen einer eigenen Leistung des Erben offensichtlich der Fall, aber bei Vermögen im Allgemeinen?

Wie sollte die Leistung gemessen werden, und was wäre dann eine „leistungsgerechte“ Steuer? Um welche Leistung soll es überhaupt gehen? Reichen hier Plausibilitätsüberlegungen derart, dass die 43 Milliarden Euro des reichsten Deutschen Dieter Schwarz (unter anderem Lidl und Kaufland) nie und nimmer auf eigener Leistung beruhen könnten, aus? Beruht etwa mein Rentner-Einkommen auf eigener Leistung und wenn ja, auf welcher und in welcher Höhe? Fällt die Cleverness eines Finanzjongleurs auch unter den Leistungsbegriff? Wird die Marx’sche Ausbeutungstheorie zugrunde gelegt, beruhen Kapitalvermögen und -einkommen einschließlich des Unternehmerlohns überhaupt nicht auf eigener Leistung, sondern primär auf der Aneignung unbezahlter fremder Arbeit; der Arbeitslohn ist Preis der Arbeitskraft und hat mit deren Leistung auch nichts zu tun. Man sieht: So kommt man nicht weiter. Es müssen andere Kriterien als die Leistungsgerechtigkeit herangezogen werden und zumeist werden deshalb Nützlichkeitserwägungen und Erfordernisse der Staatsfinanzierung ins Feld geführt.

Gemäß der herrschenden neoklassischen Theorie sinkt der Zuwachs des Nutzens der Gütergebrauchs (Grenznutzen) mit wachsendem Konsum. Eine Umverteilung von Oben nach Unten würde also den Gesamtnutzen für eine Gesellschaft erhöhen, weil die unteren Einkommensbezieher mehr an Nutzen gewinnen als die oberen Gruppen verlieren würden. Die Grenznutzentheorie selbst ist zwar umstritten, aber nicht der Grundgedanke, dass der Bezieher eines Einkommens in der Nähe des Existenzminimums mit einer, sagen wir einprozentigen Abgabe kaum zur Steigerung des Gemeinwohls beitragen kann, der Reiche aber sehr wohl – sinnvolle Verwendung der Steuern durch den Staat vorausgesetzt. Eine progressive Steuergestaltung erhöht diesen Effekt noch.

Von interessierter Seite wird dieser Überlegung entgegengesetzt, die stärkere Besteuerung des Reichtums würde dessen Abwanderung ins Ausland verstärken und private Investitionen hemmen. Angesichts riesiger Milliardenbeträge an verlorenen Staatseinnahmen durch Steuerflucht und prominenter Steuerflüchtlinge aus Sport und Unterhaltung, aber auch von Kapitaleignern wie Wolfgang Porsche oder Theo Müller ist das erste Argument nicht ganz von der Hand zu weisen. Hierbei geht es nicht nur um illegale Wege, sondern auch um legale Vermögensverlagerung durch Wohn- oder Unternehmenssitzänderung und Auslandsinvestitionen. Aber der Staat muss hier keineswegs wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen; er hat und kann rechtliche Möglichkeiten schaffen und müsste sie vor allem auch durchsetzen, um diesen Effekt zu verringern.

Die Verschärfung der Wegzugsteuer im letzten Jahr verteuert inzwischen diese Art der Steuerflucht. OXFAM hat anhand der Milliardärin Susanne Klatten berechnet, dass ein Wegzug eigentlich viel zu teuer geworden ist, weil er bis zu dreißig Prozent ihres Vermögens kosten könnte. Die deutsche Regierung könnte sich auch durchaus aktiver für die Vorschläge zu einer internationalen Mindestbesteuerung und zum Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen einsetzen.

Und was das Investitionsgeschehen anbelangt so sei daran erinnert, dass der seit Jahrzehnten anhaltende Investitionsrückgang sich in einer Zeit ereignet, da die Erhebung der Vermögenssteuer seit 1997 ausgesetzt wurde. Die Zahlung von vermögensbezogenen Steuern und Abgaben bis zu jenem Jahr haben das westdeutsche „Wirtschaftswunder“ in den Nachkriegsjahrzehnten nicht verhindert und viele Länder, die Vermögensteuern erheben, weisen höhere Investitionsquoten und ein stärkeres Wachstum als Deutschland auf. Kassandra-Rufe derart, die Erhebung solcher Steuern würden das Wachstum erdrosseln, sind fehl am Platze.

Ganz im Gegenteil könnte die Besteuerung von Vermögen und der Ausbau der Progressivität der Steuersätze insgesamt einen stabilisierenden und belebenden Effekt auf die Wirtschaft haben. Steht den unteren Einkommens- und Vermögensschichten sowie dem Staat mehr Geld zur Verfügung, erhöht sich die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, weil in diesen Bereichen die Sparquote gering oder gleich Null ist.

Die Rückverwandlung der hohen Einkommen und Vermögen von Spitzenverdienern in zusätzliche Investitionen ist prozentual geringer als beim Mittelstand; ihre Sparquote ist exorbitant hoch. In den vergangenen Jahrzehnten diente ein guter Teil dieses Geldes dem Aufbau spekulativer Finanzvermögen und einer ständig gefütterten Vermögensblase. Während die deutsche Wirtschaft seit zwei, drei Jahren stagniert, sind die privaten Vermögen geradezu explodiert.

Der jüngste Allianz-Vermögensreport weist für die vergangenen zehn Jahren ein jährliches durchschnittliches Wachstum der Geldvermögen von 5,9 Prozent aus. Dass dieser Zuwachs teilweise nur nominell, also ein reiner Buchwert ist, macht die Sache nicht besser, denn mit diesem Vermögenszuwachs sind Renditeansprüche verbunden, die durchaus realisiert werden. Im gleichen Zeitraum lagen die privaten Investitionen nicht nur unter den internationalen Vergleichsdaten, sie sind sogar absolut gesunken.

Die reiche deutsche Oberschicht badet also sprichwörtlich im Geld und mit seinem Wachstum wächst auch die Risikobereitschaft der Anleger, ein Effekt, der die Weltwirtschaft vor 15 Jahren in eine ihrer schwersten Krisen gestürzt hatte.

Es gehört schon viel Realitätsverweigerung dazu, wenn dieser Tage Gabor Steingart auf seinem Blog ThePioneer ein – wörtlich – „Loblied auf den Kapitalmarkt“ singt: „In modernen Volkswirtschaften verwandelt er die Ersparnisse der Bürger in Investitionen, sorgt selbst durch seine Lust an der Übertreibung für Innovationsschübe und zügelt die Kreditsucht der Politiker.“ Übt nicht gerade das überdurchschnittliche Wachstum der Renditen in diesem Bereich jenen Sog aus, der die realen Investitionen zugunsten der Finanzanlagen ausdörrt? Das angeblich so unabhängige und neutrale Medium Steingarts singt hier das Lied jener Reichenlobby, dies seit Jahren die Erhebung einer Vermögensteuer und einer wirksameren Erbschaftsteuer hintertreibt.

Auch die Regierungsparteien betreiben deren Geschäft. Bei CDU/CSU und bei der FDP bis vor einem Jahr muss man sich da nicht wundern, aber auch in den Regierungszeiten von SPD und Bündnis90/Die Grünen wurde nichts getan, die verfassungsrechtlich gebotene Erhebung dieser Steuer zu verwirklichen. Was für ein Armutszeugnis!

Die stärkere Besteuerung des Einkommen- und Vermögensreichtums würde vor allem auch das Wachstum der in den vergangenen Jahren gestiegen sozialen Ungleichheit und Unsicherheit umkehren oder zumindest hemmen. Sie sind letztendlich die Ursachen für den landesweit grassierenden Unmut und die sozialen Spannungen. Den Interessenvertretern des großen Geldes ist das keineswegs egal, aber deshalb „Tax the Rich“ betreiben und das Wachstum des eigenen Reichtums begrenzen?

Da setzt man – wieder einmal – mit dem Beschwören der Kriegsgefahr lieber auf „Gürtel enger schnallen“ bei den Armen, auf Repression und Law and Order.