26. Jahrgang | Nummer 7 | 27. März 2023

Kalte Kriegspolitik – früher und heute

von Wilma Ruth Albrecht

Nancy Faeser aus der internationalen Anwaltsindustrie (Clifford Chance mit einem 2019/20 ausgewiesenen Umsatz von 1,8 Milliarden GBP/Pfund), seit Ende 2019 erste SPD-Bundesministerin für Inneres & Heimat der Berliner Ampelkoalition, legte am 15. Februar 2023 im Kabinett ihren Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ zur Beschlussfassung vor. Mit diesem Gesetz sollen angeblich extreme (gemeint rechtsextreme) „Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst“ entlassen werden können. Der Obmann der Grünen im Innenausschuss des Bundestags, Marcel Emmerich, forderte eine Nachschärfung des Bundesgesetzes, nämlich eine Fristenausweitung auf schon vergangene Dienstverstöße. Der vom Kabinett verabschiedete Faeser-Gesetzentwurf orientiert sich an einer vorangegangenen Regelung des Bundeslands Baden-Württemberg, das Disziplinarmaßnahmen mittels eines Verwaltungsaktes anordnete. Dies wurde später ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht gebilligt.

Damit knüpft Faeser an den sogenannten Radikalenerlass (Extremistenbeschluss) vom 28. Januar 1972 der SPD/FDP-Bundesregierung unter Willy Brandt sowie den Adenauererlass vom 19. September 1950 der Koalition von CDU/CSU, FDP, DP an. Hintergrund dieser Erlasse war es, die Kräfte, die sich gegen eine einseitige bundesrepublikanische Westorientierung (vor allem im Sinne von USA und NATO) engagierten sowie für eine Öffnung gegenüber der damaligen UdSSR eintraten, öffentlich zu diskriminieren und lebensunterhaltlich zu schädigen. Zielten diese Erlasse in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren vorwiegend auf vermeintlich im linken Spektrum verortete Kräfte, so heute auf solche im angeblich rechten Spektrum.

Diese Zuordnung war früher falsch und ist auch heute nicht richtig. Das wird deutlich, wenn man sich die Aufsätze Diether Possers (1922 bis 2010) in seinem Sammelband „Anwalt im Kalten Krieg“ von 1991 anschaut, den ich neulich wieder in die Hand nahm und diesmal gründlich las.

Diether Posser war promovierter Jurist, Sozius in der Anwaltskanzlei des späteren Bundespräsidenten Gustav Heinemann in Essen, Mitglied der 1952 gegründeten Gesamtdeutschen Volkspartei (GVP), nach deren Selbstauflösung 1957 SPD-Mitglied, 1968-1988 in Nordrhein-Westfalen Minister für Bundesangelegenheiten, danach dort Justiz- und Finanzminister, stellvertretender Ministerpräsident und 1970-1986 im Parteivorstand der SPD. Er erinnert an den „Kalten Krieg“ mit seinen politisch-justiziellen Verfolgungen von Pazifisten, Kriegsgegnern, Verständigungspolitikern zwischen Ost und West, Gewerkschaftern, Kommunisten und anderen in der BRD und auch von Menschen, die in der DDR als Spione verdächtigt oder überführt wurden. Angesprochen wird auch die politische Vereinnahmung der Justiz, ihrer Institutionen und Rechtsgrundsätze. Posser berichtet über Fälle, in denen er als Anwalt selbst tätig wurde.

Einleitend werden vom Autor „Kriegsende und Kalter Krieg“ skizziert. Posser war Kriegsteilnehmer, kam kurz in russische Gefangenschaft, bis er den Amerikanern überstellt wurde und bis 1947 in französischer Gefangenschaft war. Nach Freilassung und abgeschlossenem Jurastudium unterstützte er Gustav Heinemann (CDU), der im Oktober 1950 als Bundesinnenminister aus der Adenauer-Regierung austrat und 1951 eine Anwaltskanzlei in Essen gründete.

Heinemann war, bevor er in die Regierung eintrat, Vorstandsmitglied und Leiter der Hauptverwaltung der Rheinischen Stahlwerke (heute Rheinstahl AG), Oberbürgermeister von Essen, NRW-Landtagsabgeordneter und Präses der gesamtdeutschen Synode der Evangelischen Kirche. Er schied am 10. Oktober 1950 aus der Bundesregierung aus, nachdem Bundeskanzler Adenauer in der Kabinettssitzung am 31. August 1950 mitgeteilt hatte, dass er dem US-Hochkommissar McCloy zugesagt habe, ein Kontingent von 150.000 Mann für eine europäische Verteidigungsarmee bereitzustellen. Dadurch würde – nach Heinemanns Einschätzung – eine friedliche Wiedervereinigung zunichte gemacht. Er gründete mit anderen die Gesamtdeutsche Volkspartei (GDV), die sich gegen die Aufrüstung in Ost- und Westdeutschland, für Verständigung zwischen Christen, Sozialisten, Kommunisten, für Volksabstimmungen und für nationale deutsche Einheit aussprach. Damit wandte sich die GVP gegen Adenauers militanten Antikommunismus und Antisowjetismus, der mit bewussten Verleumdungen und Lügen vor dem Parlament und in der Öffentlichkeit vorgetragen wurde.

Zurück zu Posser: Der glaubte in der Zurückweisung der sowjetischen diplomatischen Initiativen, insbesondere der sogenannten Stalinnoten zur Wiedervereinigung von 1952 durch Adenauer, einen großen politischen Fehler zu erkennen. Im Hauptteil des Buches werden spektakuläre politische Gerichtsfälle vorgestellt:  Angeklagt waren beispielhaft die katholischen Pazifistin, Frauenrechtlerin und Hochschullehrerin Klara Maria Fassbinder (1890-1974), der Wirtschaftswissenschaftler und Gewerkschaftsfunktionär Viktor Agartz (1897-1964), das CDU-Mitglied und der Verständigungspolitiker Wilhelm Elfes (1884-1969), die KPD-Mitglieder und Abgeordneten Karl Schabrod (1900-1981) und Heinz Renner (1892-1964) und der Widerstandskämpfer, Journalist und IG-Metallfunktionär Heinz Brandt (1909-1986). Dargestellt werden auch einige politische Prozesse gegen Organisatoren des „Programms der nationalen Wiedervereinigung Deutschlands“ oder des „Hauptausschusses für Volksbefragung“, später gegen „Remilitarisierung und für einen Friedensvertrag“ 1951/52 und gegen die Freie Deutsche Jugend (FDJ-Vereinsverbot 1952) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1951-1956. Posser verweist auf problematische Gerichtsentscheidungen und umstrittenes Justizpersonal im Zusammenhang mit den politischen Prozessen in der BRD und geht dabei auch auf das ehrengerichtliche Verfahren 1955 gegen sich selbst ein.

All diese Verfahren waren nur möglich, weil die Adenauer-Regierung sich auf ehemalige Nazi-Funktionäre stützen konnte: auf Staatsanwälte, Bundesrichter, Regierungsbeamte, Rechtswissenschaftler wie Paulheinz Baldus (1906-1971), Friedrich Wilhelm Geier (1903-1965), Theodor Maunz (1901-1993) und viele andere. Und manche wirkten sogar noch in den 1970er Jahren im Zusammenhang mit der Berufsverbotepolitik.

Dabei kam es zu nachhaltigen juristischen Spitzfindigkeiten gegen politisch Andersdenkende und Gegner: Schon bei Klara Maria Fassbinder wurde 1953 das Disziplinarrecht missbraucht, um sie als Professorin der Pädagogischen Akademie Bonn zu entlassen; Wilhelm Elfes wurde über das Passgesetz durch Verweigerung eines Reisepasses gezwungen, seine internationalen Friedens- und Verständigungsaktivitäten einzuschränken; und wie selbstverständlich wurde auch der politische Gegner bezichtigt, unrechtmäßige Geldzahlungen eingenommen zu haben wie im Fall des KPD-Bundestagsabgeordneten Heinz Renner, der angeblich zu Unrecht Entschädigungszahlungen als politisch Verfolgter des Nationalsozialismus erhalten haben soll.

Im Sinne zeitgeschichtlich-rückblendender Erinnerung mag die (erneute) Lektüre des Aufsatzbandes von Diether Posser nützlich sein. Gewiss gilt grundsätzlich: Geschichte wiederholt sich nicht. Auch wenn sich viele der von den jeweils Mächtigen benutzten Methoden und Mittel von Unterdrückung und Repression gegen aktive Dissenter nicht ändern. So wurde im April 2021 in allen Staatsschutzbehörden der „Phänomenbereich“: „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet, um „Verunglimpfung und Verächtlichmachung“ von staatlichen Institutionen und Repräsentanten zu erfassen. Damit werden höchst problematische Begrifflichkeiten übernommen, die das Bundesverfassungsgericht 1952 beim Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) ausprägte. Auf dieser Grundlage können und werden nun Kritiker bestimmter politischer Maßnahmen der Regierung vom Staatsschutz überwacht werden.

Diether Posser: Anwalt im Kalten Krieg. Ein Stück deutscher Geschichte in politischen Prozessen 1951-1968, Bertelsmann, München 1991, 474 Seiten.

Dr. Wilma Ruth Albrecht, Sprach- und Sozialwissenschaftlerin, belletristische und sozialwissenschaftliche Veröffentlichungen, lebt in Bad Münstereifel.