24. Jahrgang | Nummer 10 | 10. Mai 2021

Rassistische Morde in der DDR? Ein Faktencheck

von Ulrich van der Heyden

Von Mitte 2020 bis zum Beginn des Jahres 2021 herrschte in der deutschen Presse Aufregung um ein besonderes Kapitel DDR-Geschichte. Es ging um eine Mordstory, die aber gar keine war. Es waren vielmehr völlig aus der Luft gegriffene Fantasien, die detailliert beschrieben, wie ein junger Mosambikaner, Manuel Diogo, 1986 in der DDR in einem Zug ermordet worden sein soll. Erst durch das Engagement der investigativen Journalistinnen Anja Reich und Jenni Roth von der Berliner Zeitung konnten diese Fake News als solche entlarvt werden. ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋ ▋▋▋

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Ausgerechnet Abgeordnete der Linken wie Andrea Johlige aus dem Potsdamer Landtag verbreiteten mit Hilfe der Nachrichtenagentur dpa die angebliche Mordstory. Sie meinten zu wissen, dass die DDR-Obrigkeit das angebliche Tötungsverbrechen unter den Tisch kehren wollte, und regten deshalb eine Überprüfung des „Falles“ bei der Staatsanwaltschaft an. Sie ließen sich vor den politisch gesehen eigentlich gläsernen Karren spannen. Einige Linken-Bundestagsabgeordnete konnten gerade noch rechtzeitig in ihrem ähnlich gelagerten, geschichtsunkundigen Drang, zur Mordstory Aufklärung zu verlangen, gestoppt werden, was zweifelsohne so kurz vor der Wahl eine Blamage für die Partei gewesen wäre.

Der von Frau Johlige angestoßene staatsanwaltliche Bericht fand keinen Beleg für ein Tötungsdelikt. Für den kritisch denkenden Bürger ist klar geworden, dass hier der DDR rassistisch motivierte Morde untergeschoben werden sollten. Auf eine Entschuldigung der Medien, die diese Fake News verbreiteten, wird man wohl umsonst warten, denn es waren ja nur Ostdeutsche, denen man das schlimmste Verbrechen vorwerfen konnte, ohne befürchten zu müssen, dass jemand widersprechen würde. Das bedeutet nicht, dass es in der DDR nicht rassistische Ressentiments und fremdenfeindliche Äußerungen und Taten gegeben hat.

Es begann schon früher. War es ein besonderer Zufall, dass sich so viele Medienvertreter auf die unwahre Schilderung eines rassistisch konnotierten Mordes an einem mosambikanischen Staatsbürger zu DDR-Zeiten fokussierten? Das ist kaum anzunehmen. Verwiesen sei in den folgenden Zeilen auf eine andere „Mordstory“, die zu DDR-Zeiten passiert sein soll. Verglichen mit dem „Fall Diogo“ erscheint jene kaum der Erwähnung wert.

Dieses Mal entstanden „alternative Fakten“ mit Unterstützung einer Wissenschaftlerin. So behauptete Almut Zwengel, heute Soziologieprofessorin an der Hochschule Fulda, in einem Aufsatz über den zu Beginn der 1960er Jahre erfolgten Einsatz von algerischen Vertragsarbeitern in der DDR, der im Jahre 2001 in der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie veröffentlicht wurde, dass in Rostock zu DDR-Zeiten ein Vertragsarbeiter, der wie seine Kameraden „unattraktive Arbeitsplätze in der Industrie“ bekleidete, mit „zum Teil körperlich anstrengenden Arbeiten“ (ohne zu erklären, wo es in der Industrie attraktive Arbeitsplätze für zunächst ungelernte Arbeiter gab, deren Beschäftigung nicht anstrengend gewesen ist), ermordet worden sei. Auch ansonsten zeugen ihre Ausführungen davon, dass es nach ihrer Meinung damals zu fremdenfeindlichen Vorkommnissen in großer Anzahl gekommen sein soll. Sie führt zwar keine Belege an, aber sie hätte es anscheinend gerne so für ihr Weltbild gesehen.

Wo jedoch nichts zu finden ist, mussten ein nicht belegbarer „Bericht eines Fahrers“, vermutlich ist ein Taxifahrer gemeint, oder eines von ihr behaupteten „glaubwürdigen Informanten“ als Beweise herhalten. Verwundert-naiv stellt die Autorin fest: „Die Medien berichteten über solche Ereignisse nicht.“ Jeder Leser ihrer auch in anderen Schriften wiederholten, nicht belegten Fakten zu dieser Thematik hätte sich schon damals fragen müssen, warum eine Wissenschaftlerin unbewiesenen Gerüchten Glauben schenkt, zu denen sie keine schriftlichen Hinweise in den Archiven oder Zeitzeugen hat finden können. Nirgendwo hat sie für ihre Berichte eine Spur gefunden.

Wenn die Soziologin beispielsweise vom Hörensagen davon erfahren haben will, dass bei einer Messerstecherei in Rostock 19 Personen getötet worden seien oder in der Nähe von Erfurt ein Algerier „in aller Öffentlichkeit ermordet“ worden sei – warum hat sie das nicht überprüft? Das ist eigentlich das A und O eines jeden wissenschaftlichen Arbeitens. Nicht einmal den Zeitpunkt kann sie für solche von ihr ins Leben gesetzten angeblich begangenen Straftaten in ihren Schriften angeben. In der berichtswütigen DDR-Bürokratie hätte sie dazu, wenn diese Behauptungen wenigstens in einigen Punkten zutreffen würden, zumindest Spuren finden müssen. Solches unwissenschaftliche Herangehen an eine Thematik ist anscheinend keinem der Gutachter aufgefallen.

Hätte Almut Zwengel in der zeitgenössischen Presse nachgeforscht, hätte sie indes die Nachricht finden können, dass im Frühjahr 1988 in Rostock ein zwanzigjähriger deutscher Ordner vor einer Jugend-Diskothek von einem kubanischen Vertragsarbeiter erstochen worden war. Darüber hatten die nordostdeutsche Lokalpresse, aber auch Die Welt, berichtet. Man muss der Autorin vorwerfen, dass sie ohne die geringsten Beweise für die angeführten Todesfälle bewusste Geschichtsfälschung betrieben hat.

Wen wundert es, wenn dann Journalisten des MDR und Schriftsteller und sich gerne als Historiker bezeichnende Autoren auf solch einfache Weise, weil kaum Widerspruch zu erwarten ist, Geld und Aufmerksamkeit erwerben wollen? Und man kann sich durch dreiste Lügen auf Kosten des nachweislich vorhandenen solidarischen Engagements eines Großteils der ostdeutschen Bevölkerung politisch positionieren.

Ein solches Verhalten muss nicht nur aus wissenschaftlichen Gründen abgelehnt werden, sondern auch aus ethisch-politischen. Denn letztendlich ist dies ein Versuch, mit unbewiesenen rassistisch konnotierten Argumenten den heutigen Alltagsrassismus zu befeuern. Ein Zusammenwachsen von Ost und West ist so jedenfalls nicht zu erreichen.

* – Diese Schwärzung erfolgte wegen einer anwaltlichen Abmahnung, der – ohne Anerkenntnis der darin ausgebreiteten Auffassungen – Folge geleistet wurde, um möglicherweise schwerwiegende finanzielle Risiken vom Blättchen fernzuhalten.

 Wolfgang Schwarz (V.i.S.d.P.)