Des Blättchens 12. Jahrgang (XII), Berlin, 25. Mai 2009, Heft 11

Privilegierte Schützen

von Heribert Prantl

An dieser Stelle eine herzliche Gratulation an den Deutschen Schützenbund, an den Bund der Sportschützen, an die Verbände der Jäger, der Waffensammler und Waffenhersteller. Sie haben den Gesetzgeber nach dem Massaker von Winnenden erfolgreich vor dem bewahrt, was sie »Aktionismus« nennen. Sie haben die Regierung von einer Verschärfung des Waffenrechts abgehalten.
Sie haben durch ihr bewehrtes Engagement, durch treffsicheres Argumentieren und durchschlagende Sach- und Fachkunde erreicht, daß es keine Beschränkungen des gewohnten Schießbetriebes geben wird. Sie haben auf die fachmännische Schießausbildung hingewiesen, die junge Leute bei ihnen erhalten; sie haben das Traditionsgefühl betont, das sie verkörpern, und die Freiheitsrechte, die sie vertreten, sie haben vor allem auch das Wählerpotential benannt, das sie repräsentieren. Sie haben erreicht, daß ihre Mitglieder nicht in ihren armierten Grundfreiheiten beeinträchtigt werden. Sie haben die Regierung dazu überredet, daß Sportschützen weiterhin mit großkalibrigen Waffen schießen und Jäger weiterhin in unbegrenzter Zahl Langwaffen erwerben können.
Das ist nach dem Blutbad, das ein Jugendlicher mit der Beretta seines Vaters angerichtet hat, nach den Amokläufen in den zurückliegenden Jahren, eine beachtliche Leistung der Lobby. Die Novellierung des Waffenrechts, die nun bevorsteht, besteht darin, daß nicht mehr mit Farbpistolen aufeinander geschossen werden darf. Das ist gewiß im Sinn der Schützen- und Jägerverbände, die solches Treiben als unethischen Firlefanz und unwaidmännischen Klamauk ablehnen.
Die Verschärfung des Rechts sieht nun also so aus, daß man mit Waffen, die nicht scharf sind, nicht mehr schießen darf, .sehr wohl aber ohne Restriktion mit scharfen Waffen. Die Verbände haben die Politik also davon überzeugt, daß das ganz Naheliegende ganz falsch wäre: Es wäre falsch, dafür zu sorgen, daß nicht mehr dreißig Millionen, sondern nur noch drei Millionen Gewehre in deutschen Privathaushalten lagern. Es wäre falsch sicherzustellen, daß künftig in Deutschland weniger Waffen zugelassen werden. Es wäre auch falsch, die Aufbewahrung von Waffen und Munition zu Hause zu verbieten. All diese Regelungen würden nämlich, so sagen die Verbände, ihre Mitglieder unter einen Generalverdacht stellen. Der Gesetzgeber hat das eingesehen. Das ist überraschend.
Die neueren Sicherheitsgesetze arbeiten nämlich alle mit einem Generalverdacht; alle Bürger müssen sich, zur Sicherheit, gewisse Grundrechtseingriffe gefallen lassen, auch wenn keine Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Der Gesetzgeber hat aber offenbar erkannt, daß man Schützen viel mehr Vertrauen entgegenbringen muß als normalen Bürgern. Diese Erkenntnis verdankt er dem Wirken der Verbände. Schützenvereine, die nach schöner alter Tradition »königlich privilegiert« heißen, dürfen sich nun »demokratisch privilegiert« nennen.

Mit freundlicher Genehmigung aus »Süddeutsche Zeitung«