Im vorigen Blättchen berichteten wir an dieser Stelle von den Ereignissen am Morgen des Luxemburg-Liebknecht-Gedenkens 2002. Unterdessen wurde uns vom Berliner Landesvorstand der PDS ein Brief zugeleitet, den das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, am 11. Juli 2002 an diesen Vorstand sandte:
»Geplante Veranstaltung des Landesvorstandes der PDS anlässlich des Jahrestages der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg am 12.01.2003 … bezüglich der geplanten o.g. Veranstaltung möchte ich Ihnen mitteilen, daß im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung stattfindende kommerzielle Handelstätigkeit einer Sondernutzungserlaubnis des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin, Tiefbauamt, bedarf.
Die Händler bitte ich zu informieren, daß die Antragstellung möglichst bis zum 05.12.2002 erfolgen sollte. Die Beantragung ist an das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen – Tiefbauamt, zu richten. Für diese Sondernutzungserlaubnis beträgt die Verwaltungsgebühr 25,56 Euro, das Entgelt für einen Handelsstand beträgt 2,56 Euro je Tag/m2. Außerdem ist eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung erforderlich, die in der Direktion 6, Referat Straßenverkehr, Dönhoffstraße 9, 10318 Berlin zu beantragen ist.
Werden durch die Polizei unerlaubte Sondernutzungen festgestellt, wird das Tiefbauamt Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die entsprechenden Händler einleiten.«
Da unser erstes Interesse in einem friedlichen Gedenken besteht, verzichten wir auf alle Kommentare. Diese Regelung ist natürlich unbefriedigend, aber juristisch nicht anfechtbar.
Wir bitten deshalb unsere Leser, soweit sie Betroffene kennen, diese auf das neue »Verfahren« beziehungsweise auf unsere Website (www.DasBlaettchen.de), auf der wir diese Regelung auch veröffentlichen werden, hinzuweisen. Vielen Dank.
Jörn Schütrumpf
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