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16. Jahrgang | Nummer 22 | 28. Oktober 2013

Freywerberey

von Dieter Naumann Auf Mönchgut durfte einst nur heiraten, wer über ein eigenes Gehöft verfügte. Wurde ein solches Gehöft an eine Tochter vererbt, so kam die sogenannte Freywerberey (auch Freijagd genannt) zur Anwendung, bei der die erbende Tochter wie ein … Weiterlesen