29. Jahrgang | Nummer 3 | 9. Februar 2026

Gottesbezug ist keine Verfassungslyrik

von Helmut Lechner

Schleswig-Holstein steht vor der umfassendsten Verfassungsreform seit 2014. Der Landtag diskutiert derzeit, welche neuen Staatsziele in die Landesverfassung aufgenommen werden sollen. Angestoßen im Oktober 2025 von allen Fraktionen im Landtag – CDU, Grüne, FDP und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) – hat die Debatte das Ziel, Klimaschutz, Biodiversität, Schutz vor Antisemitismus und Rassismus, Rechte von Kindern und Pflegebedürftigen, sexuelle Identität, bezahlbaren Wohnraum sowie digitalen Zugang zu Behörden in der Verfassung festzuschreiben. Aber eben auch den „Gottesbezug“, der, geht es nach dem Willen der CDU, bei dieser Gelegenheit in die Präambel der Verfassung geschrieben werden soll. Der Prozess durchläuft zurzeit Anhörungen im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags und soll bis Mitte 2026 mit Inkrafttreten der neuen Verfassung abgeschlossen sein.

Für den „Gottesbezug“ ist es in Schleswig-Holstein bereits der dritte Anlauf. Schon 2014 und 2016 wurde versucht, ihn in die Präambel der Landesverfassung aufzunehmen. 2014 stimmten nur 29 Abgeordnete dafür, was deutlich unter den erforderlichen 46 Stimmen lag; denn eine Zweidrittelmehrheit ist zur Verfassungsänderung notwendig. Aber diese Ablehnung löste die Volksinitiative „Für Halt. Für Gott in Schleswig-Holstein“ aus, die 2015 über 42.000 Unterschriften sammelte und 2016 eine neue Abstimmung erzwang – doch auch diese scheiterte; dieses Mal fehlte allerdings nur eine einzige Stimme.

Jetzt nutzt die CDU die Diskussion zur Verfassungsänderung, um den „Gottesbezug“ erneut voranzubringen. Steht er erst einmal in der Präambel der Verfassung, soll er in Krisenzeiten, etwa bei Pandemien oder Konflikten, an die Demut der Menschen appellieren. Unterstützt wird die CDU von einem interreligiösen Bündnis, das Christen, Juden und Muslime umfasst, darunter die Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB), der Rat der islamischen Gemeinschaften in Schleswig-Holstein (Schura) und der Verband Islamischer Kulturzentren (VIKZ). Dabei fällt auf, dass sich die christlichen Kirchen nicht scheuen, sich in dieser Frage sogar mit den konservativsten islamischen Verbänden zusammenzutun.

Befürworter bezeichnen den Gottesbezug als „Demutsformel“, als Ausdruck gesellschaftlicher Selbstvergewisserung in unsicheren Zeiten. Für die Evangelisch-Lutherische Nordkirche erklärte Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt: „Ein Gottesbezug in der Verfassung erinnert daran, dass menschliches Leben und politisches Handeln nicht allein im eigenen Vermögen gründen.“ Eine gemeinsame Werteformel in der Verfassung könne religiöse und auch nichtreligiöse Menschen zusammenbringen. Erzbischof Hesse aus Hamburg stimmt das breite, interreligiöse Bündnis zuversichtlich: „In der Demokratie bleibt der Ort der höchsten Macht frei! Alle Menschen sind ihm zugeordnet und mit je gleicher Würde ausgestattet.“ Die Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein, Nora Steen, ist überzeugt: „Nur wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen – Christinnen, Jüdinnen und Juden, Musliminnen oder auch diejenigen ohne religiöse Bindung – bleiben Toleranz, Dialog und Versöhnung lebendig.“ Der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein, Walter Blender, ist der Ansicht, dass der Gottesbezug die Werte der großen Weltreligionen, wie Gebote und Mitmenschlichkeit, hervorhebt und als Begleiter der Verfassung versteht. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZDM) argumentiert: „Als Muslime ist für uns ebenso wie für andere religiöse Menschen der Bezug auf Gott als handlungsleitend für die Verantwortungsübernahme in Staat und Gesellschaft zentral. Da wir an Gott glauben, glauben wir auch, für unsere Handlungen in Politik und Gesetzgebung ebenso wie im privaten Alltag uns stets vor Gott verantworten zu müssen.“

Die CDU-Abgeordnete Anette Röttger eröffnete die Debatte im Kieler Landtag zum „Gottesbezug“ im Oktober-Plenum 2025 mit den Worten: „Unsere Politik beruht auf einer Verantwortung vor Gott und den Menschen. […] denn es liegt auf unserem Weg durchs Leben nicht […] alles in unserer Macht. Es braucht so manchen Engel an der Seite, einen sichtbaren oder unsichtbaren. […] Ein Gottesbezug dient dem gesellschaftlichen Zusammenhalt […] Unsere Verfassungs- und Rechtsordnung beruht auf diesem historisch gewachsenen Wertesystem. Das sollten wir an dieser Stelle nicht vergessen.“

Doch diese Argumentation überzeugt nicht jeden. Auch nicht den Koalitionspartner der CDU, die Grünen. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Lasse Petersdotter, brachte das ganz gut auf den Punkt: Demut gehe „sehr gut auch ohne Gott“.

Der Theologe und Ethiker Professor Hartmut Kreß hatte bereits 2016 in einer Landtagsanhörung dargelegt, warum ein „Präambelgott“ problematisch ist. Gottesformeln fördern in einer pluralen Gesellschaft nicht den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Gegenteil: Sie beeinträchtigen die negative Religionsfreiheit.

Pointiert weist der „Zentralrat der Konfessionsfreien“ die Behauptung, die Verfassungs- und Rechtsordnung beruhe auf einem religiösen Wertesystem, zurück: Die Freiheit moderner Demokratien sei gerade Ergebnis der historischen Trennung von Religion und politischer Macht. Der Staat müsse allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen verpflichtet sein – unabhängig von Glauben oder Nichtglauben. Eine moderne, offene Demokratie brauche keinen Gottesbezug in ihrer Verfassung, sondern eine klare, inklusive Ordnung, die Freiheit, Würde und Gleichheit aller Menschen schützt.

Häufig kann man hören, im Grunde sei es doch egal, was da in der Präambel steht. Das sei doch bloße „Verfassungslyrik“. Gemeint ist ihre begrenzte rechtliche Bindungswirkung. Daraus jedoch zu schließen, Präambeln seien politisch folgenlos, greift zu kurz. Verfassungen sind nicht nur Normtexte, sondern auch Leitbilder. Sie formulieren das Selbstverständnis eines staatlichen Gemeinwesens und setzen Orientierungspunkte. Wäre das alles nur „Lyrik“, dann stelle man sich doch nur kurz vor, die Partei Die Linke würde für die Präambel „Atheismus“ oder gar „Kommunismus“ fordern. Was für ein Aufschrei und eine Polemik bräche da los!

Der „Gottesbezug“, wie ihn sich die CDU und die Religionsgesellschaften jetzt wünschen, ist von solch einer Forderung nicht grundsätzlich verschieden: Auch er transportiert eine spezifische weltanschauliche Vorentscheidung. Es ist ein Angriff auf die Säkularität. Jeder Gottesbezug hat einen weltanschaulichen Exklusivanspruch zum Inhalt, der dem staatlichen Neutralitätsgebot des Grundgesetzes (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Weimarer Reichsverfassung – WRV) widerspricht.

Obendrein ist der Augenblick dieser Diskussion über einen Gottesbezug in der Verfassung besonders brisant: Erleben wir doch gerade, wie in den USA eine zunehmende Politisierung des Religiösen und eine religiöse Überformung der Politik durch evangelikale und neurechte katholische Akteure stattfindet. Diese Sakralisierung von Politik verachtet demokratische Aushandlungsprozesse und bestreitet pluralistisch-säkulare Grundlagen des Verfassungsstaates. Auch hierzulande sind diese Kräfte längst am Werk. Der Landtag wäre gut beraten, diesen Vorstoß zur Verfassungsänderung in der anstehenden Debatte klar zurückzuweisen und an der bestehenden weltanschaulichen Neutralität der Landesverfassung festzuhalten.

Helmut Lechner war Anfang der Siebzigerjahre Evangelisch-Lutherischer Pastor in Schleswig-Holstein. Nach seiner Suspendierung durch die Kirchenleitung und seinem Austritt aus der Kirche arbeitete er als Maschinenschlosser, war Betriebsrat beim Gabelstaplerkonzern Jungheinrich AG in Hamburg und ist Mitglied der LINKEN. Er arbeitet und publiziert zu Religions- und Kirchenkritik.