von Eckhard Mieder
Donnerstag, 6. Juli 1967, später Abend. Das fast 900 Jahre alte fränkische Bamberg lag ruhig in der Talsenke der Regnitz. Im Haus des Oberstudienrates Friedrich Sch. (45), war es still. Die zwei halbwüchsigen Kinder schliefen friedlich, während es in der Seele ihres wachen Vaters tobte. Es? Welches Es? Die Leidenschaft, die Eifersucht, die Wut – und Gottes Wort?
So kundig Friedrich als Lehrer am Dietzenhofer-Gymnasium in Physik und Mathematik unterrichtete, so gründlich gottesfürchtig war er als Mann. Es kochte in ihm. Er wusste: Ein gelassenes Herz ist des Leibes Leben, wie es bei Salomo heißt, aber Eifersucht ist Eiter in den Gebeinen. So gültig der Satz des Pythagoras ist, so gültig sei der Glaube ein Hinweisschild des Lebens.
Und war es nur Eifersucht, die ihn rasend machte? Er wartete auf seine Frau, und er fürchtete sie und ihren Spott. Sie würde heimkommen, in den nächsten Minuten, und er würde die Sünde riechen. Sie würde keinen Hehl daraus machen, dass sie von einem anderen Mann kam. Ihre Nylon-Strumpfhose würde knistern beim Abstreifen, sie würde ihn spöttisch anschauen, wenn sie ihren Unterrock gegen das Nachthemd wechselte; nur Dirnen wiegen sich so in den Hüften, doch was wusste Friedrich schon von Dirnen, außer dass seine eigene Frau … Auf dem Haus des Frommen ruht Wohlgefallen … auf dem Haus des Frommen ruht Wohlgefallen …
Die Haustür ging, das Schlüsselbund klirrte in der Porzellanschale im Korridor, wo Post und Schlüssel abgelegt wurden … Die Weisheit der Frauen baut ihr Haus, aber ihre Torheit reißt’s nieder mit eigenen Händen … ihre Torheit … Die Tür zur Stube ging auf. Friedrich stand vor der Glastür zur Veranda, das Glas spiegelte diese Frau, Eva (41), seine Gattin, die eintrat, die Pumps von den Füßen schleuderte und sich einen Kognak eingoss. Ob sie angeblich vom Nachhilfeunterricht bei ihrem Musiklehrer kam oder von einem der Männer, mit denen sie im Bamberger Gesangsverein „Liederkranz“ zusammen nicht nur sang: Den Gerüchten nach stand ihr aktuell ein Angehöriger der Justiz zur Verfügung … Tötet nun eure Glieder, die auf der Erde sind: Unzucht, Unreinheit, Leidenschaft, böse Begierde … Ein Wort nur, ein Wort des Hohns, der weiblichen Verachtung …
Dass es das wirklich gab: dass einem schwarz vor den Augen wird. Dass es dieses Schwarz des Schmerzes, der Wut, das Schwarz des unbeherrschbaren Furors gab, aus dessen Grund selbst dem Frömmsten etwas Heidnisches wuchs. Friedrichs Hände legten sich um den Hals der Gattin.
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Eva Sch. war heftig stranguliert, mit einem Tuchfetzen im Mund und nackt in ihrem Auto auf einem Parkplatz am Stadtrand gefunden worden. Friedrich hatte seine Frau im Juli 1967 als verschwunden bei der Polizei gemeldet; „zufällig“ fand er sie selber. Die Staatsanwaltschaft hatte nach längeren Ermittlungen Anklage wegen Mordes erhoben. Im Eröffnungsbeschluss des Gerichts vom 24. Januar 1968 ist nur von schwerer Körperverletzung mit Todesfolge* die Rede.
Vor Gericht erzählte der Pädagoge die Geschichte eines braven, gedemütigten, gekränkten Mannes, dem es mit dem „bis dass der Tod uns scheidet“ todernst war. Er räumte, dass zu einer Ehe durchaus das Bett gehört. Nur habe er so viel zu arbeiten gehabt, und seine Frau sei sehr temperamentvoll gewesen. „Die Ehe besteht nun mal zu einem erheblichen Teil aus diesen Beziehungen“, stellte der Richter klar. Als Sch. beklagte, dass ihn seine Frau als Krüppel bezeichnete, fuhr ihm der Gerichtsvorsitzende in die Parade: „Sie hätten ihr besser gesagt: ‚Dazu, dass ich dir einen kräftigen Tritt in den Hintern gebe, ist mein Fuß gut genug.‘ Das wäre die normale Reaktion gewesen.“ …
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… „Normale Reaktionen“ in Zeiten splitternder Rollen-Bilder?
Am 1. Juli 1958 trat (nach einigem parlamentarischen Hin und Her, das über Jahre dauerte) das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft; wie jedes Gesetz erweist sich sein Nutzen in seiner Durchsetzung. Zum zehnten Jahrestag des GBG druckt BILD am 29. Juni 1968: „Nur wenige Frauen haben den Ehrgeiz, das berufliche Wettrennen gegen den Mann zu gewinnen“; „ein paar Schritte auf dem Weg zur Bleichberechtigung ist die Frau gegangen und wieder müde geworden“.
Wie wird DER „neue“ Mann, DER „neuen“ Frau gerecht? Im Einzelfall – schlecht.
Da war einer einverstanden, dass seine Frau am 19. Februar allein zum Maskenball in Hörden bei Rastatt ging und wurde dann doch von der Eifersucht überwältigt. Als sie heimgekehrt war, machte er ihr Vorwürfe; sie beteuerte, dass alles harmlos gewesen sei. Am nächsten Morgen, Frau und Kinder waren aus dem Haus, schnitt DER Mann sich die Pulsadern auf.
Da nimmt sich (Meldung vom 19. April) in Stuttgart ein Schlosser das Leben, weil er nicht mehr das Aschenputtel sein wollte. Der 1,90 Meter große Kerl, Schlosser von Beruf, putzte, flickte und kochte; seine Frau ließ ihn die Schulden abarbeiten, die sie nach der Hochzeit für ihn getilgt hatte. Als sie allein in den Urlaub fuhr, fuhr er hinterher. Sie schickte ihn weg, rief die Polizei und behauptete, er wolle ihr Auto stehlen. Aschenputtel gibt sein Leben auf.
Da steht am 25. Juni ein Kaufmann vor dem Schwurgericht in Waldshut. Er hatte den Tänzer seiner Frau erschossen. Er hatte seiner Frau beim Tanzen zugesehen, immer und immer wieder tanzte sie mit demselben Mann. „Lass mir doch den Spaß!“ sagte sie zu ihrem Gatten. „Mach kein böses Gesicht! Der Mann tanzt fabelhaft!“ Als der Gatte nach Hause will, sagte sie, sie müsse nur noch ihre Handtasche holen; er sah von draußen durch das Fenster des Schlosscafés in Tiefenstein, wie sie statt die Handtasche zu schlenkern wieder mit dem Mann übers Parkett glitt … Er ging nach Hause, holt eine Pistole und erschoss den Nebenbuhler durch die Fensterscheibe. Am Grab soll die Frau des mörderischen Kaufmanns zur Witwe gesagt haben, dass sie deren Mann geliebt habe … Das gibt’s in diesem Heimatfilm!
Und Roy Black sang: „Wohin meine Wege auch gehen, du bist ja doch immer bei mir. Und wenn wir uns heut auch nicht sehen, dann sag ich im Träume zu dir: Bleib bei mir, bleib bei mir, ich hab Sehnsucht nach dir und meine Seele die weint.“
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Friedrich Sch. konnte nicht, was er sollte. Seine Frau verlangte Liebesspiele von ihm, „die ich mit meiner christlichen Auffassung von der Ehe nicht vereinbaren kann.“ Sein Beichtvater habe ihm geraten, die Spiele zu verweigern. Auch wenn es im Brief des Paulus an die Römer heißt, dass die Gnade noch mächtiger wird, wo die Sünde mächtig geworden ist. Über so starke göttliche Vergebungskraft verfügt der einfache Menschen-Mann womöglich nicht. In Evas Falle – von Christ zu Christ gesprochen – scheint Hopfen und Malz verloren, sich der Sünderin zu verweigern sei ein Anfang an Strafe?
Die Skrupel, die Friedrich kannte, kannten andere Männer nicht. Als während der Verhandlung die Namensliste der (vorgeblichen?) Liebhaber aus dem Bamberger Gesangsverein „Liederkranz“ verlesen wurde, soll der Beisitzer des Gerichts geseufzt haben: „Mein Gott, wir stark ist denn der Chor!“
Am 27. Januar 1968 wurde der Oberstudienrat Friedrich Sch. zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Der Amtsgerichtsdirektor Georg H. sagte während der eineinhalbstündigen Urteilsbegründung, dass das Gericht „ohne Zorn und Übereifer“ den Weg nach einem gerechten Urteil gesucht habe. Das Gericht habe davon ausgehen müssen, was Sch. zur Tatzeit vom Leben seiner Frau wusste: „Er hatte keinerlei Kenntnis von den Ehebrüchen.“ Die Frau habe durch das Würgen einen qualvollen Tod erlitten; als mildernder Umstand wurde Sch. zugebilligt, dass seine Frau ihn schwer beleidigt habe.
Der Andrang des Publikums soll während der Verhandlungstage enorm gewesen sein. 105 Schülerinnen und Schüler des Dietzenhofer-Gymnasiums setzten sich mit einem Bittbrief für ihren Lehrer ein. Ein Gutachter warnte während des Prozesses ausdrücklich: Wer seinen Mann zum Pantoffelhelden macht, lebt gefährlich. Der Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal die Revision gegen das Urteil an. Immerhin sei Sch. ein „überdurchschnittlich anständiger Bürger“ und könne nicht wie ein „Strauchdieb, Tankstellenräuber oder Mörder eines Taxifahrers“ behandelt werden.
In den Urteilsspruch floss der Gedanke des Verteidigers ein, dass die treulose Ehefrau eine gewisse Mitschuld an ihrem Tod habe. In der ZEIT schrieb ein Journalist am 2. Februar 1968, dass für den „geduckten Christen“ viele Worte des Mitleids fielen, „für die Tote keines“. Unter ihren vielen Bekannten schien kein einziger Freund gewesen zu sein, schlussfolgerte er.
* – Paragraph 213 Strafgesetzbuch: War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Schlagwörter: Bamberg, Eckhard Mieder, Eifersucht, Gleichberechtigungsgesetz, Totschlag