Immer öfter stehen rechtliche Verfahrensweisen und die Justiz der Bundesrepublik im Fadenkreuz verschiedener rechter Autoren. Deren drei sollen hier stellvertretend für eine Tendenz ins Visier genommen werden. Ijoma Mangold giftet in der ZEIT über den Versuch eines Volksbegehrens in Berlin, die große Macht von Wohnungskonzernen zu beschneiden. In der Welt greift Andreas Rosenfelder frontal das Berliner Verwaltungsgericht wegen seiner Rechtsprechung zu der klar verfehlten Rechtsauslegung der Bundesregierung zu Grenzkontrollen an. Und schließlich befasst sich der Handelsblatt-Autor Jan Fleischhauer in einem Kapitel seines Buches „Du bist nicht allein“ mit der deutschen Justiz.
Schauen wir zunächst auf Ijoma Mangold und seinen Artikel in der ZEIT Nr. 27 aus diesem Jahr, der erstaunlicherweise nicht im Politikteil, sondern im Feuilleton erschien. Der Mann weiß, wie man Stimmung erzeugt und kommt zu Beginn mit einer Parabel über Lämmer und Wölfe daher. Nur einige Zeilen später lässt er die Katze aus dem Sack. Die Lämmer, man staunt, sind die bedauernswerten Wohnungsbaugesellschaften, insbesondere die Deutsche Wohnen, denen ein schrecklicher Tod durch die Wölfe, das heißt den Protagonisten des Berliner Volksbegehrens, droht, die es doch tatsächlich gewagt haben, mit dem Grundgesetz zu argumentieren und hier mit Artikel 15, der eine Enteignung möglich macht. Mangold bringt demgegenüber Art. 14 Absatz 1 des Grundgesetzes in Stellung, der Eigentum und Erbrecht garantiert. Ein wenig vergessen tut er bedauerlicherweise, dass der Artikel auch noch einen Abs. 2 Satz 2 hat, den er nicht zitiert. Der spricht von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums: „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Über den hätte Mangold vielleicht einmal näher nachdenken sollen, anstatt gleich das Land Ludwig Erhards in Gefahr zu sehen.
Aber Mangold hat natürlich große Schäfer, die sich schützend vor die bedauernswerten Lämmer stellen und die Wölfe ebenfalls nicht zum Zuge kommen lassen wollen. Das sind zum einen: Der Berliner Senat mit dem noch Regierenden Bürgermeister und großartigen Tennisspieler Kai Wegner an der Spitze, der alle Tricks sucht und findet, das Volksbegehren nicht zur Wirkung kommen zu lassen. Aber Gott sei bei uns, wenn im September eine linke Mehrheit in Berlin gewinnen sollte. Doch inzwischen darf sich unser Mann zum anderen auch von der Bundesregierung geadelt fühlen. In ihrem ominösen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ von Anfang Juli will sie sich ebenfalls zum Beschützer der bedauernswerten Lämmer machen und mittels Bundesgesetz die törichten Berliner Wölfe zur „Staatsräson“ bringen, die sonst ja so gern für Israel reserviert wird. Dort heißt es unter Punkt 18: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“ Das hatte kurz zuvor auch schon der Freistaat Bayern mittels Entschließungsantrag im Bundesrat gefordert. Dass es gegen ein solches Sperrgesetz erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt, die sich sogar auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützen können, was soll’s!
Berlin ist auch Schauplatz der Kritik von Rosenfelder in der Welt vom 19. Juni 2026. Sein Thema ist nicht das unvernünftige Volk der Hauptstadt, sondern es sind seine völlig uneinsichtigen Verwaltungsrichter und –richterinnen. Die haben es doch tatsächlich nun schon mehrfach gewagt, die weisen Ratschlüsse der Bundesregierung zum EU-Grenzregime für unwirksam zu halten. Das tat schon im Juni letzten Jahres die böse 26. Kammer des VG, der das rechte Magazin Nius postwendend vorwarf, sie sei von Grünen besetzt (um nicht zu sagen infiziert), was dann auch zu Morddrohungen führte. Und nun hat es doch eine ganz andere Kammer desselben Gerichts gewagt, diese Einschätzung zu bestätigen. Dass wir (noch) eine Gewaltenteilung haben, bei der die Justiz die Aufgabe hat, Regierungshandeln auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen, hat Rosenfelder offenbar verdrängt oder vielleicht auch nie gewusst. Eigentlich möchte er, dass die Verwaltungsrichter bitte doch nur das nachvollziehen, was sich die Politik, hier in Gestalt des Bundesinnenministers, ausgedacht hat.
Und schließlich macht sich Jan Fleischhauer zum Anwalt der von ihm ausgemachten Mehrheit des deutschen Volkes, deren geheime Sehnsüchte er zu erspüren meint, unter anderem dadurch, dass er kräftig gegen die Justiz vom journalistischen Leder zieht. Wussten Sie, dass zu dieser Mehrheit nach Diagnose des Mehrheitsforschers Fleischhauer Helene Fischer ebenso gehört wie das Schunkeln im Bierzelt? Was, das teilen Sie nicht? Na dann gehören Sie wahrscheinlich zu dieser unangenehmen linken Bagage, die den ach so rechtschaffenden Deutschen dieses Vergnügen am liebsten verbieten würde.
Aber zurück zu Fleischhauers Analyse (man mag das Wort kaum aussprechen) der Justiz, die er für politisiert hält. Nach seiner Auffassung hat der offenbar rechtlose deutsche Bürger, das, was die Richter entscheiden, klaglos hinzunehmen. Von Rechtsmitteln gegen Gerichtsentscheidungen hat der Justizkenner Fleischhauer offenbar noch nie gehört. Weiter liest man, dass die Mehrheit des deutschen Volkes wünscht, die Strafe müsse der Tat auf dem Fuße folgen. Was soll das heißen? Schnellgerichte? Dann doch Abschneiden von Rechtsmitteln und Verfahrensgarantien? Am Schluss des Kapitels noch eine Art Drohung, wenn der selbst ernannte Volkstribun der Mitte raunt: „Freiheit ist ein Auslaufmodell“ und „Manchmal reicht ein Funke, und es gibt kein Halten mehr“. Wenn ich Fleischhauers Vorstellungen entsprechen würde, wäre mein Vorschlag, ihm einfach das Schreiben von Büchern zu verbieten! Aber trotz gelegentlichen Wählens linker Gruppierungen lasse ich doch lieber die Kirche im Dorf (obwohl ich keiner Religionsgemeinschaft mehr angehöre).
Doch warum ärgern beziehungsweise erschüttern mich solche Kommentare eigentlich so sehr, dass ich diese Polemik verfasse? Ich bin – wahrscheinlich aus professioneller Einstellung (war ich doch bis zu meiner schon länger zurückliegenden Pensionierung selbst Richter) der festen Überzeugung, dass die deutsche Justiz insgesamt eine Institution ist, die sich nach wie vor bemüht, Grundsätze wie ein faires Verfahren oder rechtliches Gehör für alle Beteiligten zu wahren und ausgewogene Entscheidungen zu treffen. Dass ihr das nicht immer gelingt, liegt in der Natur der Sache. Dafür darf und muss man sie kritisieren, gegebenenfalls auch scharf und polemisch. Damit müssen ihre Bediensteten leben. Nicht unwidersprochen hinnehmen müssen sie allerdings, wenn sie mit grotesken Behauptungen und Halbwahrheiten bis hin zu dreisten Lügen konfrontiert werden, die eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den rechtsstaatlichen Prinzipien und Mechanismen, die zu ihrer Arbeit gehören, vermissen lässt.
Uwe Boysen, Vorsitzender Richter am Landgericht i. R., ist seit seinem sechsten Lebensjahr blind, engagiert sich schon viele Jahrzehnte im Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf, war langjähriges Mitglied der Redaktion von verdikt (vormals ötv in der Rechtspflege) und lebt in Bremen.