Nach den gängigen bundesrepublikanischen Lexika war Frank Arnau Publizist und Schriftsteller, der insbesondere durch Kriminalromane und Novellen bekannt wurde. Das ist nicht einmal die halbe Wahrheit. Er hat ein Zeitalter besichtigt.
Die Sicht auf die Welt nahm ihren Anfang am 9. März 1894, als Frank Arnau im Orientexpress auf der Fahrt von Konstantinopel nach Genf, drei Wochen vor dem erwarteten Termin, als Sohn eines Genfer Hoteliers und einer Züricher Patriziertochter geboren wurde. Damit war fast vorgezeichnet, dass er sich dem Kriminalfache widmen wird.
Mit fünf Jahren überreichte er anlässlich einer Jagd- und Geweihausstellung Kaiser Franz Joseph I. aufgeregt einen Blumenstrauß und verletzte dabei die Regeln der spanischen Hofetikette: Er betröpfelte die Lackschuhe des Monarchen, weil er zuvor noch Limonade getrunken hatte. Später wird sich Frank Arnau gesellschaftskritisch engagieren.
Er versuchte sich im Hotelfach und brachte es zum Hilfsbarkeeper. Sein erster Artikel erschien 1910, sein erstes Buch (hundert sollen es werden) 1911. Seit 1912 arbeitete er als Polizeireporter; es folgten erste Bühnenstücke, Romane, Interviews und Reisereportagen. Er studierte römisches Recht, Physik, Chemie, Medizin sowie Psychiatrie und nutzte jede Stunde, um sich in Kriminalistik, Kriminologie und Gerichtsmedizin weiterzubilden. Als Korrespondent mehrerer Zeitungen erlebte er 1919 die Rätetage in München und interviewte den Ministerpräsidenten Kurt Eisner, der ihm zu seiner schweizerischen Staatsbürgerschaft die deutsche verlieh. Bis 1933 lebte Arnau in Frankfurt am Main und in Berlin als Polizei- und Gerichtsberichterstatter, als Drehbuchautor, als Kriminalschriftsteller, als Werbechef einer Autofirma und als Berater von Konzernvorständen. Seine Romane „Der geschlossene Ring“ (gegen die Todesstrafe), „Gesetz, das tötet“ (gegen den Paragraphen 218) und „Stahl und Blut“ (gegen die Großindustrie, für die er arbeitete) wurden, wie er später selbst schrieb, „ideelle und materielle Erfolge“. Als er öffentlich machte, dass Hermann Göring jahrelang von einer bayerischen Automobilfabrik für die Zuführung von Heeresaufträgen Bestechungsgelder (23.840 Reichsmark) erhalten hatte, musste er Deutschland verlassen. Er stand auf der derselben Liste, die Albert Einstein, Johannes R. Becher, Oskar Maria Graf und Max Seydewitz die deutsche Staatsbürgerschaft absprach.
Sein Roman „Die braune Pest“ (erschienen 1934) war eine aufsehenerregende Abrechnung mit dem Nationalsozialismus und eine Offenlegung von dessen sozialökonomischen Wurzeln sowie der unheilbringenden Allianz von Großkapital und Naziregime. Die Gestapo suchte den verhassten Arnau noch im Exil, zunächst in Frankreich, Spanien, der Schweiz und in England, ab 1939 in Rio de Janeiro, aber sie konnte seiner nicht habhaft werden.
1955 kehrte Frank Arnau nach Deutschland zurück. Beim stern hielt er es ein Jahr lang aus. Er wurde Präsident der Deutschen Liga für Menschenrechte, mit der Namen wie Hellmut von Gerlach, E. J. Gumbel und Carl von Ossietzky verbunden sind, und der Aktion „Januar 68“. Nach seinem Auftreten auf einer Veranstaltung anlässlich des 35. Jahrestages der faschistischen Machtergreifung am 31. Januar 1968 im Münchener Deutschen Museum, auf der der aufrechte Antifaschist Frank Arnau zum Widerstand in einem Land, in dem Nazigrößen und KZ-Baumeister in führenden Stellungen saßen, aufrief, erhielt er 37 anonyme Telefonanrufe, in denen er mehrfach mit dem Tode bedroht wurde. Er, der kein Kommunist war und auch kein Jude, wurde als „Kommunistenschwein“ und „Judensau“ beschimpft. Das veranlasste Frank Arnau, Deutschland 1970 endgültig zu verlassen und in seine Heimat nach Bissone im Schweizer Kanton Tessin überzusiedeln. Er starb vor fünfzig Jahren am 11. Februar 1976 in München.
Seine Sachbücher „Das Auges des Gesetzes: Macht und Ohnmacht der Kriminalpolizei“, „Jenseits der Gesetze. Kriminalität von den biblischen Anfängen bis zur Gegenwart“ und vor allem „Die Straf-Unrechtspflege in der Bundesrepublik“ dürften heute noch als berühmt gelten. Arnau, der die Begriffe „Straf-Unrechtspflege“ und „Strafprozessunordnung“ in die Literatur einführte, schlug der Hass der Staatsdiener entgegen, deren Tätigkeit er in seinen Büchern schonungslos analysierte. Aber kein Staatsanwalt, kein Richter und kein Polizeibeamter hatte es je gewagt, gerichtliche Schritte gegen den mutigen Kritiker einzuleiten. Man rächte sich trotzdem: Das Buch über die Strafunrechtspflege durfte, wie Frank Arnau 1968 anlässlich der Verleihung des Doktors honoris causa der Humboldt-Universität zu Berlin mitteilte, in der BRD nicht mehr vertrieben werden.
Frank Arnau ging mit wissenschaftlicher Akribie ans Werk, bewies und belegte jeden Fall und ließ sich nicht von Emotionen, sondern von Fakten leiten. Er klagte die Strafjustiz an, die lieber schuldlos verurteilte Menschen hinter Gittern sitzen ließ, als in neuen Gerichtsverfahren durch Freispruch Staatsanwälte, Richter und somit die Strafjustiz selbst der Irrtumsanfälligkeit zu überführen – Zeichen, so Arnau, einer „megalomanische[n] Überheblichkeit“ westdeutscher öffentlicher Ankläger und Strafrichter. Arnaus Ziel war es, dokumentarisch zu beweisen, dass unter rechtsstaatlichem Justizgebaren mittels formal-juristischer Absicherungen elementare Menschenrechte ausgesetzt und ungestraft verletzt wurden. Die mehrheitliche öffentliche Hinnahme der Zustände brachte Arnau so auf den Punkt: „Der obrigkeitlichen Autorität leistet eine gehorsame Masse blind Gefolgschaft.“
Den milden Umgang der BRD-Strafjustiz mit Nazi-Tätern und die Tatsache, dass Juristen, die ihre Treue zu Hitlers Justizfarce in langen Jahren ihrer braunen Bewährung einwandfrei bewiesen hatten, wieder zu Amt und Würden gelangt waren und „Recht“ sprachen, geißelte Arnau, wann immer sich die Möglichkeit dazu bot.
Die Fehlurteile der BRD-Justiz wurden exemplarisch vorgeführt und wissenschaftlich seziert. Da alle mit Unrecht verbunden sind, lautet Arnaus Credo: „[…] auch blasseres Unrecht ist unerträglich.“ In den meisten Fällen war Arnau selbst aktiv daran beteiligt, die Gerechtigkeit wiederherzustellen, etwa im sogenannten Kälberstrickfall gegen Hans Hetzel, der 14 Jahre unschuldig wegen eines Mordes im Zuchthaus saß, der gar nicht stattgefunden hatte. Hetzel wandte sich aus der Zelle an Arnau: „Wenn Sie nicht nur aus Wichtigtuerei gegen die Justiz wetteifern, sondern wirklich etwas zugunsten eines unschuldig verurteilten Menschen tun wollen, so nehmen Sie sich meiner an.“ Und Arnau handelte. Gemeinsam mit anderen renommierten Fachkollegen (Prof. Otto Prokop aus der DDR, Dr. Max Frei-Sulzer aus der Schweiz) gelang es, ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen, in dem Hetzel freigesprochen wurde.
Frank Arnau wollte wenigstens im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten dem weiteren Verfall und Missbrauch der rechtsstaatlichen Grundsätze in der bürgerlichen Gesellschaft entgegenwirken.
Wäre er noch unter uns, gäbe es angesichts des reichhaltigen Materials (auch in ostdeutschen Landen) sicher schon einen neuen Band der „Strafunrechtspflege“: im Buchladen oder unter der Hand. Verfasser: Dr. h.c. Frank Arnau, Deputy Sheriff von Tennessee auf Lebenszeit.
PS: In der DDR publiziert wurde in der beliebten bb(billige Bücher)-Reihe des Aufbau-Verlages (1958 bis 1991: 629 Titel, überwiegend zum Einheitspreis von 1,85 Mark der DDR; Gesamtauflage 39,5 Millionen) unter Nummer 209 Arnaus Kriminalroman „Heroin AG“. Ein Publikumsrenner war jedoch vor allem der 500-Seiten-Sammelband „Frank Arnau: Tätern auf der Spur. Aus dem Lebenswerk“, der trotz vier Auflagen bei Volk und Welt nur als Bückware zu haben war.
Unter anderem schilderte Arnau darin sein Agieren im Fall Heinrich Lübke. Dem damaligen westdeutschen Bundespräsidenten war seitens der DDR vorgeworfen worden, im Dritten Reich am Bau von KZ-Unterkünften verantwortlich beteiligt gewesen zu sein – dokumentiert unter anderem durch Lübkes Paraphe auf entsprechenden Bauunterlagen. Lübke bestritt die Vorwürfe. Arnau gewann den US-Schriftsachverständigen J. Howard Haring für eine Expertise. Haring hatte im Prozess um die Entführung des Lindbergh-Babys Mitte der 1930er Jahre das entscheidende Schriftgutachten über den Erpresserbrief des Entführers erstellt. Im Fall Lübke kam Haring, wie Arnau zitiert, zur „endgültigen Konklusion der Echtheit der Lübke-Unterschriften auf den KZ-Plänen“.