25. Jahrgang | Nummer 6 | 14. März 2022

Das Rüstungspaket des Kanzlers
– oder: Rolle rückwärts in die Zukunft

von Wolfgang Schwarz

Die Alternative zum Krieg
ist eine intakte Sicherheitsarchitektur […].

Alexander Kluge

[…] sprachlos macht die gähnende Einfallslosigkeit
hinsichtlich einer gesamteuropäischen Sicherheitsordnung.

Bernd Greiner

Natürlich hat Gregor Gysi Recht damit, was er einigen seiner Genossen dieser Tage ins Stammbuch schrieb: „Jetzt hat die NATO aber keinen einzigen Fehler begangen, der den Krieg Russlands rechtfertigte.“ Mehr noch: Unterhalb der Schwelle eines direkten militärischen Zusammenstoßes mit Moskau hätte die NATO jeden beliebigen Fehler begehen können – keiner davon hätte einen Angriffskrieg gerechtfertigt. Da ist das Völkerrecht eindeutig, und das galt für den NATO-Überfall auf Serbien 1999 ebenso wie für den Irak-Krieg der USA und ihrer „Koalition der Willigen“ im Jahre 2003 – und für den Einmarsch Russlands in die Ukraine. Dass Moskau trotzdem versucht hat, das Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen geltend zu machen, stellt die russische Rechtfertigung für den Krieg in eine unselige Reihe vergleichbarer historischer Versuche, in der sich die „Affäre Gleiwitz“ (1939) ebenso findet wie der „Tonking Zwischenfall“ (1964) oder der groteske Auftritt des damaligen Außenministers Colin Powell vor dem UN-Sicherheitsrat (2003), um Washington ein UN-Mandat für den Irak-Krieg herbeizutürken.

Wegen Serbien und Irak gab es seinerzeit keine internationalen Sanktionen, keine Isolierung der politischen Führungen der Angreifer als Parias in der Staatengemeinschaft, auch keine Sondersitzung der UN-Vollversammlung mit mehrheitlicher Verurteilung der Aggressoren. Die gingen vielmehr als militärische Sieger vom Platze und mischen in den betroffenen Regionen bis heute politisch und militärisch mit.

Möge es dieses Mal gelingen, den Krieg möglichst rasch, und zwar mit diplomatischen Mitteln, zu beenden, bevor wieder so viele Opfer zu beklagen sind wie in Irak! Allein um des Schutzes der betroffenen ukrainischen Zivilbevölkerung willen müssen entsprechende Versuche Priorität haben.
Dass sich allerdings nach Beendigung des Krieges für Generationen erneut ein Eiserner Vorhang zwischen den Westen sowie Russland und sein Vorfeld herabsenkt, mit einem Kalten Krieg 2.0, wie er bereits seit einigen Jahren geführt wird, ist derzeit nicht auszuschließen.

Wie sich die Bundesregierung das weitere Agieren Deutschlands in diesem Kontext vorstellt, darauf hat Bundeskanzler Olaf Scholz mit seiner Regierungserklärung am 27. Februar 2022 eine Antwort gegeben, mit der er dem Vernehmen nach selbst seinen SPD-Parteifreund und -Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Rolf Mützenich, überrascht haben soll. Christine Dankbar fasste in der Berliner Zeitung zusammen: „Der SPD-Kanzler Scholz kündigt eine massive Aufrüstung der Bundesrepublik an.“ Ziel, so Scholz selbst, sei „eine leistungsfähige, hochmoderne, fortschrittliche Bundeswehr, die uns zuverlässig schützt“. Dazu brauche es „Flugzeuge, die fliegen, Schiffe, die in See stechen, und Soldatinnen und Soldaten, die für ihre Einsätze optimal ausgerüstet sind“.

Neben seinen Verweisen auf eine weitere Verstärkung der Aktivitäten der Bundeswehr im Bereich der sogenannten NATO-Ostflanke – in Litauen, Rumänien und der Slowakei ebenso wie in der Ostsee – verkündete der Kanzler:

  • „Wir werden […] ein Sondervermögen Bundeswehr einrichten […]. Der Bundeshaushalt 2022 wird dieses Sondervermögen einmalig mit 100 Milliarden Euro ausstatten. Die Mittel werden wir für notwendige Investitionen und Rüstungsvorhaben nutzen.“
  • „Wir werden von nun an Jahr für Jahr mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in unsere Verteidigung investieren.“ (Von etwa 50 Milliarden Euro 2022 soll der Wehretat demzufolge – zugrunde gelegt das deutsche Bruttoinlandsprodukt von 2021 – auf über 70 Milliarden Euro per anno steigen.)
  • „Für die nukleare Teilhabe werden wir rechtzeitig einen modernen Ersatz für die veralteten Tornado-Jets beschaffen. […] Das Kampfflugzeug F‑35 kommt als Trägerflugzeug in Betracht.“

Das Rüstungspaket des Kanzlers wirft einige grundlegende sicherheitspolitische Fragen auf:

  • Hilft es der Ukraine gegen die jetzige russische Aggression?
    Die Frage stellen heißt sie beantworten. Bevor die nun sehr viel weiter als bisher schon geöffneten finanziellen Schleusen sich in einem Zuwachs realer operativer Fähigkeiten der Bundeswehr niederschlagen könnten, werden nicht bloß zwei oder drei, sondern deutlich mehr Jahre vergehen. Rüstungsgroßprojekte, zumal in transnationaler Kooperation, setzen langjährigen Vorlauf voraus und verzögern sich in der Umsetzungsphase regelmäßig (derzeit durchschnittlich um 52 Monate, laut Rüstungsbericht der Bundesregierung für das Jahr 2021).
  • Verbessert das Paket die Abschreckungsfähigkeit gegenüber Moskau?
    Eine solche Erwartung wäre völlig unrealistisch. Bereits 2020 lagen die jährlichen Rüstungsausgaben der NATO beim etwa 16,5-fachen jener Russlands, und Moskaus Streitkräfte sind den kollektiven der NATO in allen Bereichen außer Kernwaffen quantitativ um Längen und qualitativ partiell bis hochgradig (etwa bei Flugzeugträger-Kampfgruppen) unterlegen. Trotzdem hat sich Moskau vom Überfall auf die Ukraine nicht abschrecken lassen. Einer der wenigen im offiziellen politischen Raum, die es derzeit wagen, das Kind beim Namen zu nennen, ist Rolf Mützenich. „Die Abschreckung hat offensichtlich […] nicht so gewirkt, wie deren Verfechter immer wieder gesagt haben.“ Denn Russland verfügt über Kernwaffen, die, sollte es der Moskauer Führung opportun erscheinen, jedes konventionelle Manko zu kompensieren in der Lage wären.
  • Könnte eine insgesamt wieder kriegstaugliche Bundeswehr Deutschland zuverlässig schützen?
    Der einzige militärische Gegner, dem gegenüber sich diese Frage jetzt und auf absehbare Zeit stellt, ist Russland. Sollte es mit diesem Gegner – ungewollt oder vorsätzlich – zu einem Krieg kommen, stände Deutschland ihm kollektiv gegenüber Auf der Grundlage von Artikel 5 des NATO-Vertrages, der festlegt, dass „ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere“ Vertragsparteien „in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird“. Angesichts der allgemeinen konventionellen und, was für die Durchhaltefähigkeit entscheidend ist, wirtschaftlichen Überlegenheit der NATO wäre es nur eine Frage der Zeit, bis eine Niederlage Moskaus absehbar würde. Für diesen Fall jedoch sieht die offizielle russische Militärdoktrin den Ersteinsatz von Kernwaffen vor. Sollte es dazu sowie zu der für einen solchen Fall von Experten erwarteten unkontrollierbaren thermonuklearen Eskalation kommen, wäre die Zerstörung all dessen zu gewärtigen, was durch die Bundeswehr zuverlässig geschützt werden soll. So gesehen dürfte es schwerfallen, überhaupt einen sinnvollen Verteidigungsauftrag gegenüber Russland zu definieren.
  • Und die nukleare Teilhabe?
    Durch Beschaffung neuer deutscher Trägersysteme für die auf dem Fliegerhorst Büchel der Bundesluftwaffe in der Eifel lagernden Atombomben der USA wird letztlich sichergestellt werden, dass dieses Objekt auf weitere Jahrzehnte Bestandteil der russischen nuklearen Zielplanung bleibt. Dass sich luftgestützte nukleare Trägersysteme dabei militärisch am effektivsten ausschalten ließen, solange sie sich noch am Boden befinden – also präventiv oder präemptiv – liegt in der Natur der Sache. Allerdings befinden sich in Deutschland für den Kriegsfall aus russischer Sicht auch ohne fortgesetzte nukleare Teilhabe militärische Ziele, die den Einsatz von Kernwaffen gegebenenfalls rechtfertigten. Mindestens in Gestalt der Basis Ramstein, des größten US-Militärstützpunktes im Ausland und zugleich ein strategisches Luftwaffen-Drehkreuz sowie eine zentrale Schaltstelle für die globale Drohnenkriegsführung der USA.

Fazit: Der Ansatz, die äußere Sicherheit Deutschlands durch „eine massive Aufrüstung“ (Christine Dankbar) gegenüber Russland entscheidend verbessern zu wollen, wird ebenso kostspielig ausfallen, wie er sinnlos ist. Oder anders ausgedrückt: Für die Frage nach der militärischen Sicherheit gegenüber einer Atommacht wie Russland gibt es keine militärische Antwort.

*

Exkurs: Vor über 30 Jahren, gegen Ende des Kalten Krieges, ist entsprechendes Wissen schon einmal nicht nur international ziemlich weit verbreitet, sondern in den Führungsetagen auf beiden Seiten auch handlungsleitend gewesen – nicht zuletzt wegen des damaligen Gorbatschowschen neuen Denkens (siehe ausführlicher Das Blättchen, Sonderausgabe vom 1. Juli 2013).

Seit 1979 hatte sich die – neben der Kuba-Krise von 1962 – vielleicht heißeste Phase des Kalten Krieges entwickelt. Nach der Einführung von SS-20-Mittelstreckenraketen mit jeweils drei atomaren Sprengköpfen durch die Sowjetarmee, die auch in der DDR stationiert worden waren und die mit geringer Vorwarnzeit praktisch jeden Punkt in Westeuropa erreichen konnten, hatte die NATO am 12. Dezember jenes Jahres beschlossen, ab 1983 mit eigenen neuartigen atomaren Trägersystemen – Pershing-II-Raketen in der BRD und Marschflugkörpern in insgesamt fünf westeuropäischen NATO-Staaten – dagegenzuhalten, sollte Moskau bis dahin seine Systeme nicht verschrottet haben. Dazu war die sowjetische Führung nicht bereit, befürchtete aber andererseits für die Zeit nach 1983 einen überraschenden sogenannten Enthauptungsschlag, da die Pershing-II als geeignet betrachtet wurde, sowjetische politische wie militärische Kommando- und Kontrollzentren bis Moskau mit einer Vorwarnzeit von deutlich unter zehn Minuten auszuschalten. Abwehr oder Gegenschlag – nicht möglich.

Unter diesen Bedingungen nahm 1982 unter Leitung des damaligen schwedischen Ministerpräsidenten Olof Palme eine nach ihm benannte internationale „Unabhängige Kommission für Abrüstung und Sicherheit“ aus Vertretern von West und Ost sowie aus Entwicklungsländern die Arbeit auf. Westdeutscher Experte war Egon Bahr, aus Moskau nahm Georgi Arbatow teil, ein führender Westexperte des Kremls, aus den USA Cyrus Vance, ein früherer Außenminister.

Die Palme-Kommission leitete aus der gegenseitigen Vernichtungsfähigkeit von West und Ost den Grundgedanken der Gemeinsamen Sicherheit her: „In einem Atomkrieg besteht keinerlei Aussicht auf einen Sieg; beide Seiten würden gleichermaßen von Leid und Zerstörung betroffen. Sie können nur gemeinsam überleben. Beiden Seiten müssen Sicherheit erlangen, nicht vor dem Gegner, sondern gemeinsam mit ihm.“ In der darüber sich entfaltenden internationalen Debatte ging es im Kern um Überlegungen wie die folgenden:

  • Dauerhafte Sicherheit ist nur zu erlangen, wenn dem potentiellen Gegner gleiche Sicherheit zugestanden wird, denn nur so ist Vertrauen in den zwischenstaatlichen Beziehungen zu schaffen, das die unabdingbare Voraussetzung für Zusammenarbeit ist.
  • Sicherheitsgewährleistung erfordert nicht nur, die legitimen Sicherheitsinteressen der anderen Seite verbal anzuerkennen, sondern bei Maßnahmen zur Wahrnehmung der eigenen Sicherheitsinteressen darauf bedacht zu sein und diese so zu treffen, dass denen der anderen Seite kein Schaden zugefügt wird.
  • Sicherheit kann nicht länger durch Anwendung militärischer Gewalt oder auf der Grundlage von Konzepten gewährleistet werden, die Gewaltanwendung nicht grundsätzlich ausschließen.
  • Sicherheit kann nicht mehr „errüstet“ werden; Bedrohungen durch andere Staaten – ob tatsächlich existierend oder eingebildet – können nicht „weggerüstet“ werden.
  • Sicherheit kann auf Dauer nur gewährleistet werden, wenn es gelingt, die materielle Kriegsgefahr zu reduzieren, wenn also erreicht werden kann, über Rüstungskontrolle und -begrenzung zu Abrüstung vorzustoßen.
  • Sicherheit kann im militärischen Nuklearzeitalter letztendlich nur auf der Basis kooperativer Verhandlungslösungen für alle sicherheitsrelevanten Fragen der Ost-West-Beziehungen erreicht werden; das hat neben politischen und militärischen auch wirtschaftliche, ökologische und gegebenenfalls weitere Aspekte.
  • Ziel muss die Errichtung einer neuen Europäischen Friedensordnung sein.

Dass das letztere Ziel um die Sowjetunion keinen Bogen machen könne, ja dürfe, im Gegenteil, war seinerzeit völlig unstrittig und schlug sich 1990 entsprechend in der gemeinsamen Charta von Paris der KSZE-Teilnehmerstaaten nieder. Bekanntlich und leider ist die Charta nicht umgesetzt worden.

Der längst verschütt gegangene junge linke Sozialdemokrat, der Olaf Scholz einst gewesen ist, scheint zumindest Resterinnerungen an damalige Erkenntnisse hinterlassen zu haben. Immerhin hieß es in Scholz‘ jetziger Regierungserklärung auch: „[…] dauerhaft ist Sicherheit in Europa nicht gegen Russland möglich“. Und wenige Tage zuvor, bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Russlands Präsident Putin in Moskau hatte Scholz gesagt: „Wir sind bereit, […] mit allen Partnern und Verbündeten in der EU und der NATO und mit Russland […] ganz konkrete Schritte zur Verbesserung der gegenseitigen oder noch besser der gemeinsamen Sicherheit [Hervorhebung – W.S.] zu unternehmen.“

*

Natürlich kommen diese Überlegungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt – je nach Standpunkt – entweder zu spät oder viel zu früh. Jetzt ist die Stunde jener zahllosen westlichen Politiker, Medien und anderen Multiplikatoren, die den 24. Februar 2022 flugs zur Stunde Null unserer künftigen Beziehungen zu Russland, ja der Weltentwicklung erklärt haben und scharfe Konfrontation als Königsweg aus Krieg und Krise predigen. Darunter manche, denen Putin mit seiner Kriegsentscheidung offenbar geradezu ins längst schon offene Messer gelaufen ist.

Da hilft es auch nicht mehr, auf jene Fehler zu verweisen, die der Westen und die NATO in den vergangenen 30 Jahren oder die Ukraine insbesondere seit 2014 begangen haben. Gabor Steingart, früher Chef beim Handelsblatt, hat einige der gravierendsten kürzlich trotzdem nochmals aufgelistet:

  • Die NATO habe sich seit der Implosion der Sowjetunion um weitere 14 Mitglieder auf nun 30 Staaten mit insgesamt 945 Millionen Einwohnern ausgedehnt. Die Osterweiterung sei die größte Landnahme des westlichen Verteidigungsbündnisses geswesen
  • „Die Sicherheit aller Staaten in der euro-atlantischen Gemeinschaft ist unteilbar“, habe es in der Erklärung des NATO-Russland-Rates von 2002 geheißen. Doch diese Unteilbarkeit der Sicherheit sei nie gelebt worden. Bei keinem der NATO-Erweiterungsschritte habe es eine Konsultation mit der russischen Seite gegeben. Der Westen habe bewusst einseitig gehandelt – nach der Maxime: Alles ist teilbar. Auch die Sicherheit.
  • Bei einem NATO-Beitritt der Ukraine könnte das westliche Bündnis seine atomaren Kurzstreckenraketen 500 Kilometer von Moskau entfernt in Stellung bringen. Zur Erinnerung: In einer vergleichbaren Situation, der von den Russen geplanten Atomwaffen-Stationierung auf Kuba, habe US-Präsident John F. Kennedy im Oktober 1962 einen dritten Weltkrieg riskiert.
  • Die Ukraine sei nicht nur Opfer in diesem Konflikt, sondern auch Täter. Sie habe die im Minsk-II-Abkommen von 2015 verabredete Übereinkunft hinsichtlich der Gebiete Donezk und Luhansk  nicht umgesetzt.
  • Die politische Elite in Washington habe nach 1990 geglaubt, auf Russland keine Rücksicht mehr nehmen zu müssen. Nach 1990 seien Republikaner und Demokraten im Triumphalismus vereint gewesen. Barack Obama schließlich habe Russland zur „Regionalmacht“ zurückgestuft.

Um keinen Shitstorm zu riskieren – keiner dieser Fehler und auch nicht alle zusammen könnten Russlands Angriffskrieg rechtfertigen.

Trotzdem ist kaum von der Hand zu weisen, was Gabriele Krone-Schmalz auf den Punkt gebracht hat, „dass die NATO-Osterweiterung und die Missachtung russischer Sicherheitsinteressen durch den Westen stark dazu beigetragen haben, dass wir uns heute einem Russland gegenübersehen, das uns als Feind betrachtet und sich auch so verhält“. Und es bleibt nützlich, die historischen Abläufe vor Augen zu behalten, wenn man begreifen will, wie es so weit kommen konnte, aber auch im Hinblick auf den – derzeit eher fernen – Moment, in dem sich die Frage eines Neuanfangs mit Russland stellt. Um dann nicht wieder in ähnliche Fehler zu verfallen …