Das alte Neue?

von Erhard Crome

Am 12. Dezember 1974 beschloß die UNO-Vollversammlung mit ihrer Resolution 3281 eine Charta der ökonomischen Rechte und Pflichten der Staaten. Das ist fast auf den Tag dreißig Jahre her. Alles nur Geschichte?

Von den damals 138 Mitgliedsstaaten der UNO stimmten 120 dafür, nur sechs dagegen. Das waren die USA und Großbritannien – kein Wunder, widersprach das, was dort beschlossen wurde, doch dem angelsächsischen Grundverständnis von Kapitalismus, woraus ja auch das hervorgehen sollte, was dann »Neoliberalismus« geheißen wurde, – aber auch die Bundesrepublik Deutschland sowie Dänemark, Belgien und Luxemburg. Der Geist der Zeit schien den Protagonisten des ungehemmten Kapitalismus ins Gesicht zu wehen. Bereits ein halbes Jahr zuvor, am 1. Mai 1974, hatte die VI. UNO-Sondertagung Grundlagen einer Neuen internationalen Wirtschaftsordnung beschlossen. Ihr Ziel war eine Verfaßtheit der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, die auf Gerechtigkeit, der souveränen Gleichheit der Staaten und wechselseitiger Abhängigkeit und Zusammenarbeit beruhen sollte.

Die Grundidee der Charta der ökonomischen Rechte und Pflichten der Staaten, die gleichsam Kern der beabsichtigten Neuen internationalen Wirtschaftsordnung sein sollte, war die konsequente Anwendung der in der UNO-Charta niedergelegten allgemein-demokratischen Prinzipien des Völkerrechts auf die internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Im damaligen Verständnis gehörten dazu das Recht aller Staaten und Völker, die ständige und volle Souveränität über ihre natürlichen Ressourcen und ökonomischen Aktivitäten auszuüben, wozu ausdrücklich auch Enteignung und Nationalisierung ausländischen Eigentums, vor allem der international agierenden, transnationalen Großfirmen gehörte. Die Staaten sollten wegen solcher Nationalisierung beziehungsweise ihrer inneren Wirtschaftsverfassung international nicht diskriminiert werden dürfen. Die Prinzipien der friedlichen Streitbeilegung und der friedlichen Koexistenz sollten auch hier gelten, Gewaltanwendung, das Streben nach Hegemonie und Einflußsphären sowie Einmischung in die inneren Angelegenheiten ausgeschlossen werden. Zugleich wurden weitreichende positive Ziele formuliert: die Ungerechtigkeiten, die aus kolonialer Vergangenheit und neokolonialer Ausbeutung stammten, sollten beseitigt, soziale Gerechtigkeit international gefördert und Entwicklung der weniger entwickelten Staaten durch Zusammenarbeit gefördert werden. Übrigens beschloß der Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (ECOSOC) im Dezember 1974 ganz in diesem Sinne die Einsetzung einer Kommission zur Kontrolle der transnationalen Großfirmen.

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